Wie erwirbt man landwirtschaftl. Boden/Ackerland?

Ich würde gerne landwirtschaftlich nutzbaren Boden erwerben/pachten, um einen Nutzgarten anzulegen (ein paar Ar von der Fläche her).

Ich hab dazu jetzt ein paar Fragen:
Wo finde ich am ehesten Verkaufsangebote? Im Internet war meine Suche bisher noch nicht so erfolgreich…

Kann ich solche Flächen als Nicht-Bauer problemlos kaufen?

Falls ich fündig werden sollte: Wie wird so ein Kauf / eine Verpachtung abgewickelt? Was muss man beachten?

Danke für eure Antworten!
Viele Grüße,
Sharraz

Hallo Sharraz,

Ich würde gerne landwirtschaftlich nutzbaren Boden
erwerben/pachten, um einen Nutzgarten anzulegen (ein paar Ar
von der Fläche her).

Wie stellst Du Dir den Nutzgarten vor?
Mit Zaun? Gartenhütte? Sonstige „Einrichtungen“? Bitte vorher klären, ob das überhaupt möglich ist. Ansprechpartner dürfte die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung sein.

Ich hab dazu jetzt ein paar Fragen:
Wo finde ich am ehesten Verkaufsangebote? Im Internet war
meine Suche bisher noch nicht so erfolgreich…

Landwirtschaftliche Nutzfläche wird hier in der Gegend (fast) überhaupt nicht im Internet angeboten. Wenn überhaupt, dann in der örtlichen Presse oder über Makler. Meist aber nur im „eigenen Netzwerk“, das sind dann Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Pächter usw. Aber es mag regionale Unterschiede geben.

Kann ich solche Flächen als Nicht-Bauer problemlos kaufen?

Da gibt es möglicherweise Vorkaufsrechte. Auskunft gibts an ehesten beim Landwirtschaftsamt, bzw. Landwirtschaftskammer.

Falls ich fündig werden sollte: Wie wird so ein Kauf / eine
Verpachtung abgewickelt? Was muss man beachten?

Kauf geht nur über einen notariellen Vertrag, beim Pachtvertrag bist Du frei. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen gibts vorgefertigte Verträge, die müßte man vielleicht anpassen.

Gruß
Jörg Zabel

Servus,

wenn ich wüßte, wo Du pachten willst, könnte ich Dir wahrscheinlich sagen, wie das entsprechende landwirtschaftliche Wochenblatt dort heißt.

Sowohl Kauf als auch Pacht muß vom zuständigen Landwirtschaftsamt bzw. Kammer (auch hier wäre es hilfreich, zu wissen, wo sich das abspielen soll) genehmigt werden.

Pacht einer kleinen Fläche durch einen Nicht-Landwirt kommt eventuell in Frage, wenn es sich um ein Stück handelt, das für die landwirtschaftliche Nutzung weniger geeignet ist (Zuschnitt, Lage; ehemaliger Gartenbaubetrieb, ehemalige Baumschule etc.). Kauf von weniger als zehn Hektar am Stück durch jemanden, der vorher kein Landwirt gewesen ist, wird wohl kaum genehmigt werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Ich weiß nicht wo du wohnst und welche genauen Vorhaben du hast. Daher stricke ich mal ein Beispiel, wie ich persönlich es machen würde. Da ich am Land lebe, gibt es hier viele Äcker, Weingärten und Grünbrachen. Bei mir ist es nun so, dass ich einige Leute und Bauern hier kenne. Dann schaue ich mich um, wo eventuell ein Stück ungenutztes Feld zu finden ist. Den Eigentümer würde ich dann fragen, was mit diesem Feld passieren soll und ob man dies oder einen Teil davon verwenden oder pachten kann. Eine Pacht kommt da meines Erachtens am ehesten in Betracht. Mein Vater besitzt zum Beispiel Weingärten, die er auch verpachtet. Da wird jedes Jahr ein neuer Vertrag aufgesetzt und die Sache funktioniert sehr gut. Der Pachtbetrag beläuft sich in diesem Fall in etwa auf die Grundsteuer - heißt also, dass mein Vater damit weder Gewinn noch Verlust macht und der Pächter ist auch glücklich damit.
Was ich auch schon öfter gesehen habe… Es gibt Felder, die nur etwa zur Hälfte als Gemüsegarten genutzt werden und die andere Hälfte liegt einfach ungenutzt da. Eventuell kann man auch da fragen, ob man eventuell dieses Feld mitnutzen darf.

Beste Grüße
Botrytis

Hallo,

wenn ich wüßte, wo Du pachten willst, könnte ich Dir
wahrscheinlich sagen, wie das entsprechende
landwirtschaftliche Wochenblatt dort heißt.

Ich möchte in Nordbaden pachten/kaufen, südlich von Heidelberg.

Sowohl Kauf als auch Pacht muß vom zuständigen
Landwirtschaftsamt bzw. Kammer (auch hier wäre es hilfreich,
zu wissen, wo sich das abspielen soll) genehmigt werden.

Pacht einer kleinen Fläche durch einen Nicht-Landwirt kommt
eventuell in Frage, wenn es sich um ein Stück handelt, das für
die landwirtschaftliche Nutzung weniger geeignet ist
(Zuschnitt, Lage; ehemaliger Gartenbaubetrieb, ehemalige
Baumschule etc.). Kauf von weniger als zehn Hektar am Stück
durch jemanden, der vorher kein Landwirt gewesen ist, wird
wohl kaum genehmigt werden.

d.h. sollte ich mal irgendwann auf die Idee kommen, Nebenerwerbslandwirt zu werden müsste gleich mindestens 10 ha auf einmal kaufen?

Viele Grüße,
Sharraz

Servus,

hier ist das hiesige Blättle vom Bauernverband:

http://www.bwagrar.de/ANZEIGEN/raquo-Private-Anzeige…

In der Gegend Heidelberg - Bruchsal gibt es kleinere Strukturen wegen der Sonderkulturen Wein, Spargel, Gemüse, Gartenbau. Sinnvoll ist, hier vorab mit dem örtlich zuständigen Landwirtschaftsamt (jeweils bei der Verwaltung des Landkreises, Übersicht hier - Klick auf den Landkreis führt zur Adresse) in Verbindung zu setzen:

http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/…

Es wird sich ein Ansprechpartner finden, der zu den Größenordnungen etwas sagen kann, die in seinem Amtsbezirk akzeptiert werden. Eine Mindestgröße in Hektar ist gesetzlich nicht vorgesehen, aber Pacht oder Kauf dürfen nicht zu einer „ungesunden Verteilung“ des Bodens (d.h. auch nicht zur Zersplitterung der Betriebe) führen. In Lagen am Rand des Kleinen Odenwalds und stellenweise im Kraichgau wird man auch eine kleine Fläche lieber einem Nichtlandwirt für seine Kulturen als der Mutter Natur zum Verbuschen überlassen.

Schöne Grüße

MM

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Moin,

Kann ich solche Flächen als Nicht-Bauer problemlos kaufen?

selbst wenn.
Du wirst mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit keine Gebäude vulgo Laube und/oder Geräteschuppen errichten dürfen.
Also müßtest Du allen Pröll jedes mal ankarren.

Gandalf

Hallo Gandalf,

die gute, schwäbische Geschirrhütte ist m.E. landesweit, also auch im benachbarten Baden zugelassen .)

Grüßle
Elton

Genehmigungsfreies Bauen im Außenbereich B-W
Servus,

ohne Einschränkungen nur, wenn das Gebäude einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient. Bei „Grabländern“ für Nichtlandwirte schaut das anders aus und hängt vom Einzelfall und den Bedingungen vor Ort ab, falls es sich nicht um eine verfahrensfreie Anlage i.S.d. § 50 I LBO handelt, aus dem Anhang zur LBO kommt hier in Frage:

Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Außenbereich bis 20 m3 Brutto-Rauminhalt

20 m³ ist schon ein ziemlicher Schuppen, z.B. 3m*3m*2,2m. Aber wenn keine Genehmigung gem. LBO erforderlich ist, heißt das nicht, daß die Belange von Landschafts- und Naturschutz automatisch unberücksichtigt bleiben müssen.

Württemberg ist für das „Privilegierte Bauen“ für Landwirtschaft und Gartenbau im Sinn von § 35 BauGB insofern ein besonders liberales Gebiet, als es dort durch Erbteilung extrem zersplitterte Flächen gibt - mit der Geschwindigkeit, mit der im Württembergischen (Altwürttemberg nördlich der Alb) geteilt wird, kommt keine Flurbereinigung mit: So daß es leichter sein wird, bereits mit 25 Ar (2.500 m²) als „Betrieb des Gartenbaus“ akzeptiert zu werden, falls denn die Erzeugnisse verkauft werden sollen. Im Oberrheingraben und auch noch an dessen Rand firmiert eine solche Fläche eher unter der Kategorie „Dreck unterm Daumennagel“.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank an alle!
Hallo,

ich wollte mich noch einmal bei allen bedanken, besonders bei Martin May! Ihr habt mir sehr weitergeholfen.

Viele Grüße,
Sharraz