hallo zusammen!
wer weiß wie und wie schnell man einen schulverweis von grundschulen in nrw erwirken kann? in der 4. klasse einer grundschule ist ein mädchen extrem verhaltensauffällig: schubsen, treten, schlagen, ins ohr schreien im vorbeilaufen, kneifen, beißen, tätlichkeiten sogar gegenüber dem lehrerkollegium… übergriffe gipfelten dann darin, daß besagtes mädchen meiner bis dahin unbeteiligten, 10jährigen tochter, die ihr am nächsten stand, die spitze eines geodreiecks ins gesicht stach - verfehlte gott-sei-dank das auge und traf nur den knochen unterhalb des rechten auges, sonst wäre mein kind nun halbseitig blind… die eltern des mädchens legen bei gesprächsversuchen einfach auf; klassenlehrerin und schulleitung bedauern die vorfälle, können das mädchen aber angeblich nicht der schule verweisen, da sie einen gesetzlichen anspruch auf beschulung hat - hat mein kind keinen anspruch auf eine gewaltfreie schulzeit? muss man solche übergriffe einfach so hinnehmen ? das mädchen wurde für 3 tage vom unterricht ausgeschlossen und das wars dann. bin für jeden rat dankbar !! eins noch zur info: die schule muß im sommer dank sinkender schülerzahlen schließen und meine tochter würde gern dieses eine halbe jahr noch gemeinsam mit ihren freunden in eine klasse gehen, da anschließend sowieso alle auf weiterführende schulen wechseln… und sie ist ja auch eigentlich nicht das problem, ich habe nur jetzt wirklich angst sie morgens in die schule zu schicken…
danke für eure hilfe !!!
Guten Tag
was sagt denn das Jugendamt zu der Problematik?
ME ist das keine Sache, die die Schule regeln kann sondern eine reine Sache der Erziehung. Und hier scheinen mir die Eltern Hilfe zu benötigen.
Schönen Gruß
HaWeThie