Hallo Cirwalda,
ich gehe davon aus, dass du in Deutschland arbeitest, aber aus Österreich habe ich ähnliches gehört.
also erstmal Unternehmensform:
überleg dir genau, ob du tatsächlich ein Gewerbe anmelden willst, oder erst einmal als Freiberufler startest.
Vorteil: Ab einem gewissen Umsatz musst du mit einem Gewerbe Gewerbesteuer
zahlen.
Wen interessierts: Die Gemeinde erhält die Gewerbesteuer.
Was sind die Kriterien: Aufgrund eines Studiums hast du die Befähigung kreativ zu arbeiten. Programmierer, Handwerker etc können anders als Rechtsanwälte, Ärzte oder Unternehmensberater nicht freiberuflich arbeiten.
Mein Tip: Probiers erst einmal als Freiberufler, auch wenn du keine Studium hast. Der umgekehrt Weg ist viel schwieriger. Wirst du umgestuft musst du auch keine Strafen oder so befürchten, höchstens Gewerbesteuer nachzahlen.
Was musst du tun: Beim Finanzamt anrufen und sagen, dass du freiberufliche Einkommen hast. Die fragen dich, mit welchem Einkommen du rechnest und schicken dir die nötigen Formulare evtl schon mit Steuernummer und dem Steuerintervall (monatlich, vierteljährlich oder jährlich). Das wars!
Zum Thema Laptop:
Formal gehst du so vor: Du kaufst dir das Gerät jetzt. Bei Firmengründung übernimmst du es in deine Buchhaltung mit dem Zeitwert. Das heisst: Abschreibungszeitraum (zB 3 Jahre) - Zeit, die du das Gerät privat genutzt hast.
Erstes Problem: Theoretisch kannst du die Mwst nicht von der Umsatzsteuer der Einnahmen abziehen, da du zuerst als Privatmann auftrittst.
Lösung: Übernehme die REchnung in deine Buchhaltung mit dem Vermerk: Kauf war vor Firmengründung nötig, Gerät wurde nicht persönlich genutzt. Die Finanzbeamten lassen bei so was schon mit sich reden.
Grundsätzlich rufe ich bei sowas eh immer das Finanzamt an. Hier bekommst du viel verbindlichere Tips als vom Steuerberater. Wenn du´s schaffst, dass sie dir eine schriftliche Antwort geben, ist das sogar rechtsverbindlich.
Solltest du aber eh als Freiberufler starten, ist das alles unwichtig, da die Firmengründung in dem Moment stattfindet, wo du tätig geworden bist. Alle Kosten incl Mehrwertsteuer, die dir entstehen, zB für Marketing, kannst du von deinen Einnahmen abziehen. Sind die Kosten höher als der Ertrag, kannst du sie gegen deine anderen Einnahmen, zB als Angestellter, verrechnen. zB wenn du letztes Jahr schon investiert hast in Software, Reisen, Bewirtung etc, kannst du das in der Steuererklärung für 2001 geltend machen.
Grundsätzlich: Ich mache meine Steuern seit Jahren selber, gehe aber alle 2 Jahre zu einem STeuerberater zur Strategiebesprechung. Da lernt man so Sachen wie das eben gesagte. www.lexware.de hat gute kaufmännische Software zum Buchen, für Steuer etc mit vielen Steuertips.
Viel Glück
Georg
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