Wie finde ich die Gläubigerbank heraus?

Wir möchten ein Haus vor der Zwangsversteigerung kaufen. Es gibt einen Nachlasspfleger der deutlich mehr haben möchte als der Wert in der Zwangsversteigerung betragen würde. Möchten nun gerne Kontakt mit der Gläubigerbank aufnehmen und wissen aber nicht welche es ist. Wo kann man das erfahren?

Als potenzieller Käufer hat man „berechtigtes Interesse“ und kann sich damit im Grundbuchamt einen unbeglaubigten Grundbuchauszug bestellen, in dem auch die eingetragenen Grundschulden inkl. Bank/en stehen.
VG
Heinz

ganz so einfach . . .
. . . ist es nicht,

Als potenzieller Käufer hat man „berechtigtes Interesse“ und
kann sich damit im Grundbuchamt einen unbeglaubigten
Grundbuchauszug bestellen,

sofern man beim Grundbuchamt das Einverständnis des Besitzers nachweist! Sonst könnte ja jeder x-beliebige kommen und im Grundbuchauszug nachschauen, ob und in welcher Höhe sein Nachbar eine Grundschuld hat.

LG
kl

1 Like

Hallo,

die Wahrheit liegt dazwischen: Das „berechtigte Interesse“ ist nicht umfassend auf einzelne Tatbestände herunter definiert, sondern muss ausgelegt werden. Und da ist die Praxis der Grundbuchämter erschreckend vielfältig und oft deutlich überzogen. Ich habe schon Amtsgerichtsdirektoren deshalb angeschrieben, weil mir mit unvertretbarem Halbwissen eine Einsichtnahme trotz Darlegung eines konkreten Bedarfs mit der Begründung verweigert wurde, dass nur Notaren, nicht aber Anwälten Einsicht zu gewähren sei. Das ist natürlich vollkommener Blödsinn: Die Situation ist anders, bei Notaren wird das berechtigte Interesse immer vermutet, d.h. die brauchen dieses nicht gesondert nachweisen. Jeder andere (ob Anwalt oder Privatperson) kann selbstverständlich jederzeit auch ein berechtigtes Interesse haben, und es kommt dann eben darauf an, ob die Mädels auf der Geschäftsstelle bereit sind dies gelten zu lassen oder nicht (oft wie gesagt vollkommen überzogen enge Sichtweise).

Der konkrete Erwerbswunsch wäre grundsätzlich ein zu berücksichtigendes Interesse, und vielfach wird dann - ohne rechtliche Grundlage - ein Vertragsentwurf verlangt (den natürlich auch jeder auf dem PC gebastelt haben könnte).

Daher mein Tipp aus der Praxis: Wenn das GB-Amt rumzickt, einfach zum nächsten Notar gehen, und den die Einsicht mit der Aussicht auf künftige Beurkundung der Geschichte für kleines Geld organisieren lassen. Der kann das heute in der Regel sogar online.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

warum so umständlich und dann auch noch mit Notarkosten.

Einfach vom Grundstückseigentümer eine Genehmigung zur Abholung eines unbeglaubigten Grundbuchauszuges unterschreiben lassen,
und diesen per Fax ans Grundbuchamt und schon bekommt man diesen per Post + Rechnung über 10 €.

Gruß

Hallo,

Du hast die Ausgangsfrage gelesen? Dürfte der Nachlassverwalter in diesem Fall wohl den Braten riechen und da nicht mitspielen???

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

woher soll der Fragesteller schon jetzt wissen,
was die Versteigerung erbringen dürfte.

Ich sehe hier keinen Sinn darin, die Gläubigerbank zu kennen.
Außerdem können ja mehrere Grundschulden von unterschiedlichen Banken eingetragen sein.

Gruß

Hallo,

sorry, aber wie so oft muss man leider sagen: Du kapierst es einfach nicht!

Der Nachlassverwalter setzt hier auf die Versteigerung, die führende Gläubigerbank aber nicht unbedingt, weil die das Risiko von Versteigerungen kennt. Also macht es Sinn am Nachlassverwalter vorbei die Bank zu kontaktieren, um zu sehen, ob man nicht mit der eine für beide Seiten interessante Lösung ohne ZV finden kann. Und die Bank übt dann schon den nötigen Druck auf den Nachlassverwalter auf, dieser Lösung zuzustimmen.

Die Klärung von ZV-Situationen am Schuldner vorbei mit dem betreibenden Gläubiger ist eine Standardsituation für alle, die mit dieser Materie häufiger befasst sind (das Spiel habe ich auch schon erfolgreich gespielt).

Gruß vom Wiz

Mein lieber Wiz,

wer hier etwas nicht kapiert lass ich einfach mal im Raum stehen.
Nach Deiner Antwort zu urteilen, warst Du noch nie bei einer Versteigerung dabei.

Also lass es gut sein und behalte Deine Unkenntnis für Dich.

Gruß

1 Like

Hi,

erstens… Kauf vor Zwangsversteigerung geht nur über den Nachlasspfleger. Die Bank hat kein Mitspracherecht über einen regulären Verkauf wenn Ihre Ansprüche aus dem Verkauf zu 100% gedeckt werden.

zweitens …und trotzdem ist es sinnvoll festzustellen, welche Bank(en) hier die ZV betreiben und welchen Betrag diese in der ZV umgesetzt haben möchte. So hat man schonmal die „Hausnummer“ die im Raum steht und kann u.U. in die Verhandlungen mit der Bank einsteingen, ab welchem Betrag sie bereit ist einer „Ersteigerung“ zuzustimmen.

Einfach vom Grundstückseigentümer eine Genehmigung zur Abholung :eines unbeglaubigten Grundbuchauszuges unterschreiben lassen,

—> Warum sollt der Nachlasspfleger das unterschreiben?

woher soll der Fragesteller schon jetzt wissen,
was die Versteigerung erbringen dürfte.

—> Evtl. weil er sich regional eher auskennt als ein Nachlasspfleger? Oder schon bei einigen ZV’n dabei war?

Außerdem können ja mehrere Grundschulden von unterschiedlichen :Banken eingetragen sein.

—> und? Man kann sehr wohl abschätzen, mit welcher Bank man sprechen muss!

Also lass es gut sein und behalte Deine Unkenntnis für Dich.

Klasse antworten :frowning:) Lass uns an Deine Kenntnis teilhaben sofern diese konstruktiv auf die Fragestellung eingeht.

Eines ist klar… je mehr man an informationen im Vorfeld hat, desto besser kann man sich einstellen!

@ sosonaja:
Gehe einfach zum Grundbuchamt begründe Dein Interesse mit dem Ersteigerungswunsch! Die ZV ist sicher im GB eingetragen und somit der Erwerbswunsch (das Interesse) auch nachvollziehbar! Sollte kein Problem sein!

Hallo,

der eine vertickt Versicherungen, der andere verhilft seinen Mandanten gelegentlich außerhalb von schon angesetzten Zwangsversteigerungen zu Immobilien. So hat eben jeder seinen Beruf.

Und nein, Banken haben bei durchschnittlichen Immobilien kein Interesse an der Versteigerung, sondern sind regelmäßig froh, wenn sich eine andere Lösung finden lässt, die schnell sicheres Geld bringt. Und da nicht so selten auch auf betroffene Mieter und sonstige Interessenten schnelle und finanziell planbare Sicherheit haben wollen, kann man sich oft den Gang zum Versteigerungstermin sparen. Nicht jeder ist zum Zocker geboren, und liebt den Nervenkitzel ob und wenn ja wann und zu welchem Preis er seine Traumimmobilie in einer Versteigerung erwerben kann.

Und auch wenn Banken natürlich nicht die Eigentümer der Immobilien sind haben sie regelmäßig eine bewunderswerte Gabe in solchen Situationen die tatsächlich Entscheidungsbefugten dazu zu bringen einer solchen Lösung zuzustimmen.

Aber was weiß ich schon …

Gruß vom Wiz

Also ich gehe immer zum Amtsgericht. Da bekomme ich die Gläubigerbank. Meist sogar telefonisch. Außerdem liegt da auch das Gutachten, das man vor dem Termin doch schon mal gelesen haben sollte.

vnA

Hallo,

Bei manchen Bundesländern/Amtsgerichten ist der betreibende Gläubiger auf http://www.zvg-portal.de zufinden.

Dort findet man auch Informationen warum die versteigerung statt findet. Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass die ZV stattfindet z.B. auf Antrag der Erben oder zur Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft usw. D.h. es ist keine Gläubigerbank beteiligt.

mfg, N3