Wie finde ich heraus ob ein BAuantrag benötigt wird?

Hallo,

mein Miteigentümer hat ein Gartenhaus gebaut. Ich habe dem Zugestimmt. Das Gartenhaus war ursprünglich 10 qm groß, dass ist in Berlin ohne Bauantrag erlaubt. Nun hat er es um weitere 10 qm erweitert, bzw. überdacht. hinten noch einen festen Windschutz daran gebaut. also insgesamt sind es jetzt ca. 20 qm groß.

Ich gehe davon aus, dass die angebaute Überdachung mit als Haus gezählt wird. bin mir aber nicht sicher. Ich habe darum gebeten, dass er eine Baugenehmigung vorlegt,- bzw. klärt ob eine notwendig ist. Dem will er offensichtlich nicht nachkommen und erklärt, der Windschutz wäre nicht mit dem Haus verbunden und somit wäre kein Bau Antrag notwendig.
Meine Frage wäre jetzt, Kann man sich beim Bauamt beraten lassen, bzw. , würden die einem Mitteilen ob ein Bau Antrag notwendig ist? ich möchte dem Miteigentümer eigentlich die Möglichkeit geben, dass selbst zu klären um unnötigen Ärger zu vermeiden, untereinander und auch mit dem Bauamt.

Für RAtschläge wäre ich wie immer dankbar.
Danke
Bürger 79

Das ist fast immer so. es zählt die Projektions der Dachkanten nach unten, also die überbaute Fläche. Und deshalb zählt bei Gartenhäusern die oft vorhandene Überdachung oder einseitig überstehendes Dach als Fläche mit !
Windschutz allein wäre unkritisch, aber hier ist ja wohl ein Dach drüber, und es war schon vorher zu groß. Ob dann nun der Überstand noch mit Wänden zugebaut wird wäre unwichtig.

Du bist doch Miteigentümer, also würde Dich ein Verstoß gegen das Baurecht doch auch treffen ! oder hast du das gar nicht bedacht ?
Und wenn Bauantrag erforderlich so müsstest du den doch mit stellen und unterzeichnen.

Stelle doch erst einmal die Bedingungen der Bauordnung des Landes Berlin fest, was ist genehmigungsfrei möglicch. Ist es zu groß gehe gegen den Miteigentümer zivilrechtlich vor. du hattest ja nur zugestimmt eine Laube in der „freien Größe“ aufzustellen.
Also, ist sie zu groß oder nicht. Das stelle fest und dann handele selbst. Das Bauamt wird sich da nicht einschalten.
Das Bauamt würde ggf. sogar gegen euch beide vorgehen und Ordnungsgelder und ggf. Bauantrag( wenn möglich) oder Rückbau auf erlaubtes Maß fordern.

MfG
duck313

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Was ist in Berlin genehmigungsfrei?
Bauordnung lesen
Was kann groesser noch genehmigt werden? Bauamt fragen, Antrag stellen

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in Berlin hängt dies auch von der Nutzung ab, nur als Geräteschuppen oder als „Grillplatz“ sind da schon mal unterschiedlich zu bewerten. Hinzu kommen noch auflagen der Bezirke.

Um sicher zu gehen hilft da nur mal eine Anfrage im zuständigen Bauamt.

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Das ist fast niemals so. Es kommt schon noch drauf an, ob ein Vordach einen Raum überdacht, der von einer, zwei oder mehr Seiten umbaut oder ganz geschlossen ist.

Da bin ich ja froh dass du wenigstens einräumst es könnte doch mal so sein wie ich schrieb.

dann darf ich mein Dachüberstand also auf den ganzen Garten ausdehnen, oder die Trassenüberdachung?

Du schriebst aber nicht, dass es könnte, du schriebst schlicht Unsinn.

Nein. Auch die Überdachung selber ist wiederum begrenzt.

das eine ist die Bebaute Fläche (ohne Dachüberstand) und das ander die Überbaute Fläche (Mit Dachüberstand)