Wie finde ich heraus ob ein Name geschützt ist ?

Hallo

Kann mir jemand sagen wie ich herausfinden kann ob ein Name den ich für eine Domain Adresse verwenden möchte geschützt ist ? Es muss doch irgendwo eine zentrale Stelle geben die mir das Beantworten kann ? Patentamt? Um unnötige Beiträge zu vermeiden. Mir ist schon klar das ich bekannte Markennamen wie NIVEA, Lucky Strike ect. pp nicht verwenden darf! Laut Denic ist die Adresse nicht regestriert. Und bevor ich eine Domain regestriere und nachher jede Menge ärger habe frage ich mal lieber hier nach. Mich interessiert wirklich nur wer mir da Auskunft geben kann außer ein Anwalt an den ich 100€ zahle für ne Info die ich evtl auch selbst in Erfahrung bringen kann.

Guten Abend,

du formulierst deien Frage sehr undurchsichtig.

Eine .de-Webadresse die bei DENIC nicht registriert ist, ist auch nicht geschützt. Und so ist das bei den anderen TLDs auch. (Für die TLD .com siehe unter nic.com)

Überrings ist es NICHT verboten eine Webadresse mit einem bekannten Markennamen zu registrieren.

Du kannst dir JEDE registrieren und auch nutzen.
Da du Markennamen eh rauslässt ist nicht ganz klar was dein Problem ist.
Eine Adresse die nicht regsitriert ist, ist nicht geschützt.

Die NIC (oder für Germany die DENIC) ist das „Patentamt“ für Webadressen.

Beantwortet das deine Frage?
Oder willst du was ganz anderes wissen?

Gruß

Merrick

PS
Bei Adressen mit Markennamen kann man auch zum Millionär werden.
Es gab’ schon Fälle wo Unternehmen Millionen gezahlt hatten für Webadressen mit ihrem Namen, die sich nur in der TLD unterschieden.

Ach, und für …
Kurz nochmal:


eine Rechtsfrage wähle das Brett „Recht“ > „Allgemeine Rechtsfragen“

Gruß

Merrick

Eine .de-Webadresse die bei DENIC nicht registriert ist, ist
auch nicht geschützt.
Überrings ist es NICHT verboten eine Webadresse mit einem
bekannten Markennamen zu registrieren.

HAllo so würde ich das nicht sehen, es gibt ja durchaus MArkenschutz, dh. wenn man eine bereits vorhandene MArke mit einem .de garniert heißt das noch nicht dass man sie dann ohne Probleme nutzen kann.

Da du Markennamen eh rauslässt ist nicht ganz klar was dein
Problem ist.

Ok der Knabe will nicht Nivea und andere bekannte MArken nehmen, aber es gibt ja auch soviele unbekannte Marken, die man unmöglich alle kennen kann. Die Telecom hat sich so ziemlich alles schützen lassen was mit nem T beginnt und wer weiss was einem dann passiert wenn man T-Shirt.de oder T-Netz.de registrieren lässt, ist schließlich ähnlich aufgebaut wie T-online.de
Der Name Traumfabrik ist auch geschützt, wusstest du das? Wenns um die VErwendung im Internet geht, können sogar lokale Anbieter stinkig werden, wenn man zufällig denselben Namen für etwas ähnliches verwendet.
Auskunft über Marken erteilt das Patent- und MArkenamt DPMA in München

Richtig ist, dass man sich jedwede noch nicht vergebene Adresse erst mal REgistrieren lassen kann, aber registrieren und Nutzen sind 2 verschiedene Dinge
(sagt hier jemand der auch eine Domain mit Markennamen für einen Auto-Fanclub betreut)

Gruß Susanne

Hallo,

Eine .de-Webadresse die bei DENIC nicht registriert ist, ist
auch nicht geschützt.
Überrings ist es NICHT verboten eine Webadresse mit einem
bekannten Markennamen zu registrieren.

HAllo so würde ich das nicht sehen, es gibt ja durchaus
MArkenschutz, dh. wenn man eine bereits vorhandene MArke mit
einem .de garniert heißt das noch nicht dass man sie dann ohne
Probleme nutzen kann.

Du hast mich nicht verstanden.
Das registridren geht immer.
Da kann dir auch keiner reinreden.
Wenn ich jetzt www.rtl.tv registrieren lassen, kann mir nicht die RTL Group sagen, das ich das nicht darf.

Da du Markennamen eh rauslässt ist nicht ganz klar was dein
Problem ist.

Ok der Knabe will nicht Nivea und andere bekannte MArken
nehmen, aber es gibt ja auch soviele unbekannte Marken, die
man unmöglich alle kennen kann. Die Telecom hat sich so
ziemlich alles schützen lassen was mit nem T beginnt und wer
weiss was einem dann passiert wenn man T-Shirt.de oder
T-Netz.de registrieren lässt, ist schließlich ähnlich
aufgebaut wie T-online.de

T-Shirt.de sollte ein Problem sein?
Das ist jetzt ein Witz, oder?
Du weisst schon was ein T-SHIRT ist, oder?

Überrings stimmt das zwar, das die Telekom sich vieles hat schüzen lassen, aber zum Glück steht dazwsichen immer noch ein Richter mit gesundem Menschenverstand. Dieses Unternehmen hat ja auch ein paar kleine Firmen abgemahnt, weil die die Farbe unwissentlich benutzt haben (100,00$) -ist auch gescheitert.

Also nur weil sich eien Firma etwas hat schützen lassen, heisst das nciht das dieser Schutz auch wirksam ist.
Besonders nicht wenn die Telekom das in den USA schützt und du es in Germany benutzt.
Du würdest es hier bspw. nie schaffen dir eine Farbe schützen zu lassen. (Farbverbindung wie Rot-Weiss, ja, aber keine einzelne Farbe)

Der Name Traumfabrik ist auch geschützt, wusstest du das?
Wenns um die VErwendung im Internet geht, können sogar lokale
Anbieter stinkig werden, wenn man zufällig denselben Namen für
etwas ähnliches verwendet.
Auskunft über Marken erteilt das Patent- und MArkenamt DPMA in
München

Richtig ist, dass man sich jedwede noch nicht vergebene
Adresse erst mal REgistrieren lassen kann, aber registrieren
und Nutzen sind 2 verschiedene Dinge
(sagt hier jemand der auch eine Domain mit Markennamen für
einen Auto-Fanclub betreut)

Er hat nach dem Registrieren und Schützen gefragt.
Und dafür ist die NIC zuständig.

Überrings kann man nciht alle Marken kennen.
Meine Erfahrung ist das man die bekanntesten Marken rauslassen sollte -also die die man kennt- und beim Rest muss man dann sehen.
In den meisten Fällen (knapp 90%) lässt sich das regeln.
Entweder indem man die Domain mit dem Namen an das Unternehmen abtritt (Kann man dann sogar was dran verdienen)
oder indem man sich mit der Firma abspricht und dann sowas wie einen Contract schließt udn eindeutig darafu verweist,d as dies KEINE Site des Unternehmens ist.

Also: Es stimmt das die dann meist direkt mit Anwalt drohen aber wenn man die richtigen Sätze auf der Site schreibt (Wieder was für’s Rechtsbrett) geht das auch ohne Kosten.

Gruß

Merrick

PS
Du schaffst es kaum ncoh eine Domain zu registreiren die einen MArkennamen hat. Die RTL Group bspw. hat sich allein für www.RTL.
.de, .com, .tv., eu. und ich glaube noch zwanzig andere registrieren lassen.

Hallo Alexander,

Das registridren geht immer.
Da kann dir auch keiner reinreden.
Wenn ich jetzt www.rtl.tv registrieren lassen, kann mir nicht
die RTL Group sagen, das ich das nicht darf.

Überrings stimmt das zwar, das die Telekom sich vieles hat
schüzen lassen, aber zum Glück steht dazwsichen immer noch ein
Richter mit gesundem Menschenverstand.

Bist Du dir da sicher (von wegen Richter mit gesundem Menschenverstand)? Ich kann mich dunkel an einen Fall vor ein paar Jahren erinnern, wo ein Stefan Siemens seine Homepage unter dem Namen www.siemens.de in’s Netz gestellt hatte und nach einiger Zeit (als die Wirtschaft langsam begann, ebenfalls das Web zu entdecken) von der Firma Feuer bekam, und der Richter hat der Firma Recht gegeben…

Eh jetzt jemand rummeckert, ich weiss nicht, ob der Mensch wirklich so hiess. Auf jeden Fall hiess er aber wie irgendeine bekannte Firma.

Viele Grüße
Marvin

Hallo,

Bist Du dir da sicher (von wegen Richter mit gesundem
Menschenverstand)? Ich kann mich dunkel an einen Fall vor ein
paar Jahren erinnern, wo ein Stefan Siemens seine Homepage
unter dem Namen www.siemens.de in’s Netz gestellt hatte und
nach einiger Zeit (als die Wirtschaft langsam begann,
ebenfalls das Web zu entdecken) von der Firma Feuer bekam, und
der Richter hat der Firma Recht gegeben…

So kann ich dazu nichts sagen.
Dazu sind das zu wenig Infos.
Ich recherchier mal und kuck’ was das genau war.

Der aktuelleste Fall ist mit der Telekom auf internationaler Ebene.
Die hat mehrere Webfirmen abgemahnt (Darunter eine Firma die Tierfutter herstellt) weil sie das Magenta für ihre Website benutzt haben.

In dem Schreiben stand dann drin (KEIN ZITAT):
„Das von Ihnen verwendete Magentarot wird internatioanl mit der Firma Telekom assoziiert. Ändern Sie innerhalb der fristgesetzten Zeit Ihre Firmenfarbe und unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung. Die Gebühren in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro werden Ihnen in Rechnung gestellt.“

Woraufhin es nicht nur international eine Empörungswelle gab’, nein eine Protestwelle in der Hunderte kleine Firmen absichtlich ihre Farben zu Magenta geändert haben. Das endete dann damit, das die Telekom das Ganze zurückgezogen hat und (KEIN ZITAT): „Das haben wir nicht so gemeint!“ gemurmelt hat.

Also zu deinem Beispiel kann ich so nichts sagen.
Dafür müsste ich den Fall wenigstens Ansatzweise kennen.
Ich suche mal.

Aber jetzt mal eine andere ‚blöde‘ Idee:
Wie wäre es wenn nullzweizweieins einfach sagt welche Domain er registrieren lassen will?

Das würde hier schon einiges schneller machen.
Und die eigentliche Frage von ihm wurde ja m.A. nach beantwortet.

Und ich bin sicher, das keiner hier im Forum so gemein sein wird, und die Domain mal eben auf die schnelle registrieren lassen wird, um nullzweizweieins zu ärgern.

Was haltet ihr davon?
Mal so als Vorschlag …

Eine Schöne Nacht
wünscht

Merrick

Hallo,

ich bin ehrlich entsetzt, was hier so an Ratschlägen kommt. Dein Ansatz, vorab möglichst genau und umfangreich nach ggf. in der ein oder anderen Form geschützten Namen zu recherchieren ist der einzig empfehlenswerte Weg, um sich ggf. teure und vollkommen unnötige Anwaltspost vom Leibe zu halten. Denn wenn auch die Registrierung bei der DENIC für jede noch nicht registrierte Domain möglich ist, hat dies überhaupt nichts damit zu tun, ob durch die Nutzung ggf. schutzwürdige Rechte Dritter verletzt werden. Insoweit kann nur dringend dazu geraten werden vorab mit dem vorgesehenen Namen im Internet, beim DPMA und sonstigen Quellen zu recherchieren, ob da jemand bessere Rechte haben könnte. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass z.B. Marken nicht nur durch Eintragung, sondern auch Kraft Verwendung entstehen können, und es durchaus Marken gibt, die nicht im Register auftauen, aber trotzdem Bestand haben, da sie zum Teil noch auch früheren Jahrhunderten stammen und seit dem ununterbrochen im Einsatz sind.

Natürlich kann man im Streitfall an eine Gegenpartei geraten, die auch kein Interesse am Streit hat, und lieber ein paar Euro zahlt, und damit die Domain sicher und schnell in die Finger bekommt. Es kann aber auch ganz anders ausgehen, und dies wird dann unter Umständen schnell teuer. Ärger, den man sich ersparen sollte.

Gruß vom Wiz

Hallo Alexander,

So kann ich dazu nichts sagen.
Dazu sind das zu wenig Infos.
Ich recherchier mal und kuck’ was das genau war.

Habe ich inzwischen gemacht und hier sind die Fakten in der Zusammenfassung:
Ein Herr Krupp war mit seiner Agentur seit 1995 unter der Adresse krupp.de im Internet aktiv. 1997 möchte nun die Krupp-AG ebenfalls eine Internetseite unter dem Namen krupp.de ins Netz stellen und verklagt daraufhin den Herrn Krupp. Es kommt zum Prozess und das Gericht verdonnert den Herrn Krupp dazu,
die weitere Nutzung der für ihn bestehenden Internet-Domain-Anschrift „krupp.de“ zu unterlassen.
Nachzulesen hier:
http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGHamm980113…

Viele Grüße
Marvin

Hatte Recht :smile:
Guten Abend,

erstmal danke dafür.
Hab’s mir durchgelesen.
Und du wirst mir verzeihen wenn ich sage, das ich trotzdem Recht behalten habe.

Es stimmt, der Herr Krupp darf die Site unter www.krupp.de nicht mehr nutzen („Seine Sperrposition aufgeben“) aber …
und jetzt kommt das Entscheidene was ich angesprochen habe:

Die Firma Krupp muss selbst dafür sorgen das sie die Domain erhält.

ZITAT START
Das bedeutet, daß der Verletzer nur den Störungszustand nicht aufrechterhalten darf. Er ist aber nicht verpflichtet, an einer Verbesserung der Rechtsstellung des Verletzten in namensmäßiger Hinsicht mitzuwirken: Das bedeutet für den vorliegenden Fall, daß der Beklagte seine Sperrposition, die er mit der Registrierung und Nutzung seiner Domain-Adresse „krupp.de“ ausübt, zwar aufgeben muß, daß er aber nicht verpflichtet ist, seinerseits dafür zu sorgen, daß nunmehr die Klägerin statt seiner die umstrittene Domain-Adresse erhält. Dieses Ziel zu erreichen, ist vielmehr allein Sache der Klägerin, wobei der Beklagte keine Unterstützung mehr schuldet, sobald er seine Sperrposition aufgegeben hat.
ZITAT ENDE

Der Fall stellte sich ja so da, das der Herr Krupp die Domain nicht einfach so an die Firma Kurpp abtreten wollte.
Das muss er tun! Das sagen auch die Richter.

Er muss aber NICHT die Domain einfach übertragen oder verschenken.
Das ist seine Sache. Das heisst, die Firma Krupp musste sie ihm abkaufen.

Und das ist das was ich zu Anfang gesagt habe:
Jede Domain, die du registrierst gehört dir und du musst dir keine Gedanken machen das du Markenrecht verletzt (Im Urteil verwässern), du kannst eher froh sein, wenn eine Firma auf dich zukommt und auf „Verwässerung des Markennamens“ setzt.

Du darfst die Domain dann nicht mehr nutzen, aber von dem Preis den du verlangen kannst, kannst du dir für jeden Tag eine Neue kaufen. :wink:

Ich sagte ja schon, manche Leute im Web machen das extra: Kaufen Domains die auf wichtige Firmen verweisen könnten und warten dann bis die Firma sich meldet.

So haben es auch die Gründer von Jamba gemacht, als es um den EBay-Start in Deutschland ging. (Nur haben die dort kurz das Konzept kopiert, nachdem sie in den USA waren.)

Hoffe es hat sich jetzt geklärt.
Und falls ich was übersehen habe, sag’s ruhig.
Werd’ mich dann gerne korrigieren.

Gruß

Merrick