Wie finde ich heraus, woher ein fremder Anbieter meine Daten hat?

Hallo zusammen :slight_smile: !

Folgende Frage: Vor ein paar Tagen lag bei mir der Brief eines hier ja nicht zwangsweise näher zu nennenden Internetanbieters in der Post, um Werbung für dessen Vetrag zu machen. Sache ist nur, dass ich bis dato nie(!) einen Vetrag mit diesem Anbieter hatte, kein Prepaid, keinen Newsletter bestellt - nichts. Woher also haben die meine Adressdaten und meinen vollständigen Namen?

Grundsätzlich gehöre ich zu jener Sorte Mensch, die ihre Daten sehr gut schützen. Mein Profil hier auf wr-weiß-was ist definitiv kein Paradebeispiel für meinen sonstigen Auftritt im Internet oder sonstwo; ich bin generell viel unauffälliger und wahrscheinlich einer der wenigen, die immer alle Sicherheitseinstellungen prüfen. Das ein Brief von einer Firma bei mir in der Post liegt, mit der ich weder eine Geschäftsverbindung habe noch je hatte, ist daher definitiv ein Novum für mich. Ich weiß aber, dass so etwas leider prinzipiell öfter vorkommt.

Frage nun: Kann man irgendiwe unabhängig vom Anbieter herausfinden, wie die Daten dorthin gelangt sind? An der Kundenhotline werden die sich vermutlich eher querstellen, sobald ich mal einen Menschen erreiche :wink: . Und falls es nur so gehen sollte: Gibt es irgendeinen Paragraphen, mit dem ich notfalls postalisch „drohen“ könnte? Leider geht das ja oft nur so… Danke euch :slight_smile: !

Servus,

Adresshandel gibt es schon sehr lange, das ist kein „digitales“ Phänomen, d.h. wenn Du tatsächlich wolltest, dass Du und Deine Adresse unbekannt sind, dürftest Du Dich nicht bloß im Internet ‚vorsichtig‘ bewegen, sondern immer und überall.

Und nein, es ist nicht verboten, Dir per Post ein Angebot zu machen. Da gibt es nichts, womit Du „drohen“ könntest - warum auch? Schmeiß das Teil weg und gut ist.

In einem früheren Leben hab ich mir mal den Spaß gemacht und bei verschiedenen Anlässen (war damals vor allem Versandhandel) meine Adresse mit unterschiedlichen, aber nicht entstellenden Schreibfehlern in Namen oder Straßennamen verwendet - es war ab und zu überraschend zu sehen, wer da von wem die Adresse kaufte.

Schöne Grüße

MM

Theoretisch müsste bei der Werbesendung eine entsprechende Angabe mit dabei sein, woher die Adressdaten stammen:

„Verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG“. Wenn nicht, könntest Du mit dem Absender Kontakt aufnehmen und danach fragen.

Ich hatte gerade gestern auch eine Werbesendung von einem Versandhändler im Briefkasten, wo mir diese Angabe sogar aufgefallen ist (da war es ein anderes Versandhandelsunternehmen).

Beatrix

Verdammt!
Und ich dachte, ich wäre der einzige gewesen :wink:

Grüße
Dirk

Habt Ihr das etwa ALLE gemacht? Frechheit! :smiley:

Ja, die dürfen das.
Hatte neulich mehrfach unerwünschte Werbung von „vier Pfoten“ und die per Mail gebeten, diese zu unterlassen. Und gefragt, woher sie meine Adresse haben.
Die haben mir geschrieben: die Werbung läuft komplett über einen externen Anbieter, eben auch wegen der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. Sie führen quasi privat eine Blacklist mit Adressen, die keine Werbung von ihnen wünschen.

Wenn man diese Art der kalt-Akquise nicht möchte, muss man sich in die Robinson-Liste eintragen: https://www.robinsonliste.de
Der Eintrag hat aber begrenzte Haltbarkeit, steht genauer auf der verlinkten Seite.

Bufo

Wer macht das nicht? :wink:
Ich habe mindestens 15 verschiedene Email-Adressen (Aliasse, die alle auf ein Postfach gehen).
Bin ehrlich gesagt angenehm überrascht, dass der Datenschutz bei allen Online-Händlern, bei denen ich bisher bestellt hab, funktioniert. Und das waren nicht nur deutsche.
„Spam“ per Post hab ich noch nie bekommen.

Gruß,

Kannitverstan

1 Like

Hallo,

schon etwas älter, kann aber immer noch als Vorlage dienen:

http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/

Gruß,
Steve

das stimmt. Bereits in Babylon wurden zu diesem Behuf Tontafeln gehandelt.

1 Like

Hi,

Wie ist das eigentlich mit den Zeugen Jehovas? Dürfen die uneingeladen klingeln und mir ein Gespräch über die Schlechtheit der Welt anbieten?

Gruß T

Das mit den Aliasen zum Beispiel handhabe ich eben genauso ;). Sichere Passwörter (die kann ein menschliches Mundwerk nicht aussprechen) sind selbstverständlich, etc. Schade allerdings, dass das Prinzip der Aliase fürs physikalische Leben nicht greift und man sich z.B. anonym über eine entsprechende Zweigstelle etwas schicken lassen kann; meinetwegen auch gegen Entgeld - ich wäre sofort dabei. Zumindest kenne ich kein solches Angebot.

Danke dir, das hilft mir doch schonmal weiter :slight_smile: . Dann sehe ich mir das mal näher an :wink: .

1 Like

Nein, die haben keine Quelle genannt - hätte mich, ehrlich gesagt, nach meinen bisherigen Erfahrungen mit Anbietern dieser Art auch arg gewundert… Danke dir aber für die Infor, da Näheres zu wissen ist auf jeden Fall nützlich! Den Link schaue ich näher an.

Keine Ahnung, wie die Bedingungen sind, und ob diese Dienste vertrauenswürdig sind, aber geben tut es da schon was: https://wirelesslife.de/virtuelle-geschaeftsadresse-mieten/

Gruß,

Kannitverstan

1 Like

Okay, danke dir, mal nachforschen, wie weit das machbar wäre… :wink: .

Danke, werde ich mir mal ansehen!

Moin,

da hilft folgender Brief: Ihre an mich persönlich adressierte Werbung
Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:
Max Mustermann
Musterstr.
0815 Musterstadt
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

  1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufge-führten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
    § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

  2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüg-lich mir gegenüber offenzulegen.
    § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

  3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
    § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

  4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
    § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

  5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermit-telte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
    § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

Für die Erledigung habe ich mir eine Frist bis zum xx.xx.xxxx vorgemerkt. Sollten Sie diese Frist – wider Erwarten – nicht einhalten, sehe ich mich leider gezwungen, die für Sie zustän-dige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten. Ferner mache ich Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass ich bei Nichterteilung dieser Auskünfte durch meinen Rechtsanwalt Aus-kunftsklage gegen Sie erheben werde. Die Kosten dieses Rechtsstreits fallen – unabhängig vom Ergebnis der Auskunft – Ihnen zur Last. Ferner werde ich dann auch den Schaden Ihnen gegenüber geltend machen, der mir durch die Nicht-, Falschauskunft etc. entstanden ist.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Wow, vielen Dank dir! Das ist so ziemlich genau das, was ich gesucht habe :slight_smile: ! Gibt ja doch noch ein paar Bürgerrechte in diesem Land :smirk:

Viele Grüße!

Hi,

Immer wieder gerne :slight_smile: Erstaunlich wie schnell da die Unternehmen reagieren. Aber jetzt am 25.05. kommt ja das neue Datenschutzgesetz da wird es noch „lustiger“ für die Unternehmen.

Beste Grüße