…wem ein spezielles Gebäude gehört?
Ich wüßte gerne den Eigentümer und würde am liebsten auch eine Adresse o.ä.
bekommen. Geht das?
MfG
Der Michael
…wem ein spezielles Gebäude gehört?
Ich wüßte gerne den Eigentümer und würde am liebsten auch eine Adresse o.ä.
bekommen. Geht das?
MfG
Der Michael
Hallo Michael,
Ich wüßte gerne den Eigentümer und würde am liebsten auch eine
Adresse o.ä.
bekommen. Geht das?
bei „berechtigtem Interesse“ kann jedermann Einsicht ins Grundbuch nehmen. Vor rund 25 Jahren haben wir auf diese Weise eine Studentenbude für mein Bruderherz in Tübingen gefunden: Schauen, wo es unbewohnt aussieht, Grundbucheinsicht, an Eigentümer schreiben, ob er nicht vermieten möchte. Kurzer Sinn: „Berechtigtes Interesse“ ist ein weites Feld.
Grundbuch Abt. I ist nicht ganz easy zu lesen. Bei „Lesehilfe“ handelt es sich allerdings noch nicht um unzulässige Rechtsberatung, grundsätzlich kannst Du Dir da von Kommilitonen aus den Fakultäten, die sowieso Kataster lesen lernen müssen, ohne weiteres helfen lassen.
Schöne Grüße
MM
Ganz einfach, gehe auf die Zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung,
und erkundige dich im Grundsteueramt wer die Grundsteuer bezahlt, die bezahlt nämlich immer der Besitzer.
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Hallo Hubert,
Ganz einfach, gehe auf die Zuständige Gemeinde- oder
Stadtverwaltung,
und erkundige dich im Grundsteueramt wer die Grundsteuer
bezahlt, die bezahlt nämlich immer der Besitzer.
gilt im Freistaat § 30 Abgabenordnung (Steuergeheimnis) nicht? Ich meine, die AO sei Bundesrecht.
Schöne Grüße
MM