Wie fliessen Studienzeiten in die Rentenberechnung ein?

Hallo liebe Fachmenschen,
früher einmal wurden abgebrochene Studiengänge nicht bei der Rente berechnet. Das hat sich offenbar geändert und ich soll nun ein Formular ausfüllen, in dem ich angebe, wieviele Stunden täglich ich für das damalige Studium eingesetzt habe.
Weiß jemand von Euch, wie sich die Anwesenheitsstunden auf die Rentenberechnung auswirken?

Lieben Dank für alle Hinweise :smile:

Mich wundert dass es nach "Stunden " gehen soll. Vor allem wie man sie nachweisen könnte, wenn nicht mit den Semesterbescheinigungen. Die sagen doch auch nicht aus, ob man anwesend war.
Durch Scheine, Teilnahme an Zwischenprüfungen usw ?

Hast du denn keine offiziellen Studienbescheinigungen (Immatrikulation und Exmatrikulation, Semesterbescheinigungen usw.), denn wie sonst könnte man zu „Stunden“ kommen.
Selbst Gasthörer müssten ja m.E. gemeldet sein.

Übrigens, einen Abschluss muss das Studium nicht gefunden haben.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/Versicherung/anerkennung_zeiten/00_faq_liste_anerkennung_zeiten.html

MfG
duck313

Ich war zu faul, um im Internet auf den Seiten der Rentenversicherung danach zu kucken. Du bist das offensichtlich auch. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat online ziemlich viele Infos zusammengestellt. Schau da einfach mal nach. Berechnung von Stunden kommt mir allerdings leicht kraus vor.
LG
Amokoma1

Die Uni hat mir die Zeiten bescheinigt, die mir zugesandte Bescheinigung hab ich bei meinem Krankenversicherungsträger abgeben müssen, die haben es dann zur Rentenversicherung geschickt und die wiederum schickten mir dann eben jenes Formular, wo ich für die bescheinigten Zeiten die Stunden eintragen soll…ach ja, auf telefonische Nachfrage erhielt ich die Auskunft „schreiben sie es nach Erinnerung auf“…

Ja, was spricht denn dagegen „nach Erinnerung“ viele viele Stunden aufzuschreiben, wo ist das Problem?

kein Problem, aber grosse Neugier, ob die Höhe der Rente bei 4 Stunden anders ausfällt, als z.B. bei 8 Stunden

Ja, das würde mich jetzt auch interessieren, hätte vor dem ganzen auch noch ein halbes Studium für die Liste.

Ein Hochschulstudium wirkt sich auf deutsche Renten bei einem Rentenbeginn ab 2009 offensichtlich gar nicht mehr rentensteigernd aus, denn die Deutsche Rentenversicherung schreibt u.a.:
„Beginnt Ihre Rente erst ab 2009, können sich nur der Besuch einer Fachschule und berufsvorbereitende Bil­dungsmaßnahmen rentensteigernd auswirken.
Andere Schul­ oder Studienzeiten zählen allein bei der Wartezeit von 35 Jahren mit.“