Hallo Leute,
hab vor kurzem im Radio ne Sendung gehört, allerdings kam nach der Werbung erst die Antwort des Anwalts und ich habs nich mehr gehört… die Autofahrt war zu kurz:
Folgendes also:
Fritz hat seinem Freund Siegfried aus Hilfsbereitschaft einen DVD-Player aus der Stadt mitgebracht. Siegfried hatte den wohl schon telefonisch reservieren lassen…
Der Fritz bringt dem Siegfried den Player vorbei und gibt ihm auch die Rechnung wg. Garantie und sowas… . Der Siegfried will die Kohle überweisen. Überweist und überweist aber einfach nix. Der Fritz spricht Siegfried immer und immer wieder drauf an und zahlt dann nach gut nem halben Jahr zumindest einen Teil des Geldes zurück. Das wars dann aber auch…
Hat Fritz irgend ne Chance seine Forderung geltend zu machen ohne Unterschrift vom Siegfried?
… da war die Autofahrt dann zuende…
Arbeite selbst bei ner Bank; könnte der Fritz denn zum Siegfried sagen, dass er das Geld ratenweise vom Konto einzieht und ihn was unterschreiben lassen, wg. Berechtigung zum Einzug durch Lastschrift und darin als Grund „Rückzahlung Kauf DVD-Player mit monatlichen Raten EUR XXX ab Januar 2007“. Wäre mit dieser Unterschrift auf der vermeintlichen Einzugsermächtigung rechtlich was machbar?
Überlege schon n paar Tage an der Sache… habt ihr ne Idee?