Hallo!
Habe folgendes „Problem“:
Ich habe letztes Jahr im September eine Anzeige gemacht, da mich jemand im Straßenverkehr genötigt, beleidigt und bedroht hat. (Lichthupe, akustische Hupe, Stinkefinger, Geballte Faust, drängeln)
Nun habe ich von der Staatsanwaltschaft einen Brief erhalten das Verfahren wurde eingestellt. Mit der Begründung der Herr (ein Taxifahrer) ist zwar zweifelsfrei der alleinige Fahrer des Fahrzeuges aber er kann sich nicht daran erinnern soetwas gemacht zu haben. Somit kann ihm die Fahrereigenschaft nicht nachgewiesen werden. Da ich mir auch bei der Wahllichtbildvorlage nicht 100% sicher war liegen somit angeblich keine Beweise vor.
Ist es nicht ausreichend das er der alleinige Fahrer ist??
Ich werde Beschwerde einreichen aber bin mir über die Begründung nicht so recht sicher wie ich das am besten formulieren kann.
Hoffe mir kann jemand helfen
Viele Grüße
Christina