aber ich glaube,in diesem
fall zahlt die vers. nicht,
weil es ein schadensfall
in der familie ist,und die
sind ausgeschlossen.
wenn du hinschreibst,dann
bitte auch um die adresse
des ombudsmannes für die
versicherungen.falls du
mit der antwort nicht ein-
verstanden bist,dann kanst
du dich an ihn wenden.
Schlechte Erfahrungen gemacht? Wie kann das denn sein …?
Am besten lässt du einen Außendienstmitarbeiter kommen, der mit dir die Anzeige ausfüllt.
Ansonsten gilt:
Du darfst nicht im selben Vertrag wie dein Vater versichert sein, musst also eine eigene Haftpflichtversicherung haben.
Du darst die Liege weder geliehen, gemietet noch sonst in Verwahrung gehabt haben.
Du darfst die Liege nicht vorsätzlich kaputt gemacht haben.
Du darfst nicht auf Anweisung oder im Auftrag deines Vaters gehandelt haben.
Je nach Versicherungsgesellschaft (Bedingungen nachlesen!) darfst du mit deinem Vater nicht im gleichen Haushalt wohnen.
Du darfst deinem Vater gegenüber die Schuld nicht anerkannt haben und auch selbst keine Entschädigung gezahlt haben. (Also am besten nicht um Überweisung auf das eigene Konto bitten!)
Wenn das alles zutrifft, dürte es eigentlich keine Probleme geben.
weil es ein schadensfall
in der familie ist,und die
sind ausgeschlossen.
Das stimmt nicht immer. In der Regel sind Schäden innerhalb der Familie mit versichert, wenn man nicht unter einem Dach wohnt (Zwei getrennte Wohnungen im selben Haus gehen) und nicht im selben Vertrag versichert ist.
Wie es in diesem Falle aussieht, läßt sich mit den gemachten Angaben daher nicht entscheiden.
das wird niemand zahlen. Wie kann eine Liege durchbrechen, wenn man sich darauf setzt? Worin soll das Verschulden bestehen? Es wird nicht nur „Ursächlichkeit“ sondern auch Verschulden für einen Schadensersatz gefordert.
Grüße
EK
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das wird niemand zahlen. Wie kann eine Liege durchbrechen,
wenn man sich darauf setzt? Worin soll das Verschulden
bestehen? Es wird nicht nur „Ursächlichkeit“ sondern auch
Verschulden für einen Schadensersatz gefordert.
Das ist natürlich völlig richtig. Hier lag bei mir wohl ein Fall von Betriebsblindheit vor.
Ohne Verschulden kein Ersatz. Die Frage ist also, wie man sich auf die Liege gesetzt oder geworfen hat.