Guten Tag.
Wie formuliert man bei einer Wohnungsabnahme (Neubau) einen vormuteten Mangel, welcher evtl. wohl erst im Winter auftreten könnte (Wärmebrücke)?
Ich möchte diesen Vorbehalt ins Abnahmeprotokoll aufnehmen lassen.
Wie formuliert man eine solche Wärmebrücke?
„Vorbehalt einer baulichen Wärmebrücke im Raum xy. Nachweis einer detaillierten Berechnung/Planung erwünscht“???
Danke
Tach.
Ich kann dich nicht verstehen. Warum holst du dir nicht rechtlichen und technischen Sachverstand zur Seite. Kostet doch nicht die Welt. Und Mutmaßungen in einer „optischen“ Abnahme helfen dir doch nicht weiter. Könnte ja auch sein, dass die Heizung im Winter nicht richtig funktionert, nach dem Einzug `ne Sicherung dauernd rausfliegt oder der Abfluß verstopft ist. Und dann? Der Bauträger mit dem Geld über alle Berge, die Handwerker verweisen auf Sicherheitseinbehalte des Bauträgers, beseitigen nicht ihren Murks und du stehst im Regen.
Nimm endlich den gut gemeinten Rat an.
Gruß.
B