Wie fristgerecht kündigen?

Hallo,

folgendes Problem:

Wenn jemand ein bestehendes Arbeitsverhältnis so kündigen möchte, dass er z.B. am 01.09. eine neue Arbeit antreten kann und im Arbeitsvertrag eine 4 wöchige Kündigungsfrist zum Monatsende vermerkt ist - wie formuliert man dann das Kündigungsschreiben?

fristgerechte Kündigung zum 01.09.?

oder

fristgerechte Kündigung zum 31.07. wegen den 4 Wochen Frist?

Vielen Dank im Voraus
Hendrik

Hallo Hendrik,

folgendes Problem:

Wenn jemand ein bestehendes Arbeitsverhältnis so kündigen
möchte, dass er z.B. am 01.09. eine neue Arbeit antreten kann
und im Arbeitsvertrag eine 4 wöchige Kündigungsfrist zum
Monatsende vermerkt ist - wie formuliert man dann das
Kündigungsschreiben?

fristgerechte Kündigung zum 01.09.?

oder

fristgerechte Kündigung zum 31.07. wegen den 4 Wochen Frist?

Weder noch :wink:
Man muss zum 31. 8. kündigen.

  1. Laut Vertrag muss ja auf das Monats ende gekündigt werden.
  2. Am Stichtag löst sich das Vertragsverhältnis auf. Wenn man also auf den 1.9. Kündigen würde, dürfte man die neue Stelle erst am 2.9. antreten, weil man sonst am 1.9. zwei Arbeitgeber hätte.

„Fristgerecht“ braucht man eigentlich nicht zu schreiben, das ergibt sich ja aus dem Vertrag. Bei Streitigkeiten zu diesem Punkt entscheidet dann sowieso der Richter ob die Fristen eingehalten wurden oder nicht …

Wichtig ist noch das ganze eingeschrieben (mit Rückschein) zu versenden, damit man einen Beleg hat.
Eine andere Möglichkeit ist die Kündigung doppelt auszudrucken und den Empfang auf den Doppel schriftlich vom Chef bestätigen zu lassen.

MfG Peter(TOO)

Hallo

  1. Laut Vertrag muss ja auf das Monats ende gekündigt
    werden.
  2. Am Stichtag löst sich das Vertragsverhältnis auf. Wenn man
    also auf den 1.9. Kündigen würde, dürfte man die neue Stelle
    erst am 2.9. antreten, weil man sonst am 1.9. zwei Arbeitgeber
    hätte.

Nö, dann könnte man am 01.10. anfangen, weil dann die Umdeutung auf den nächst zulässigen Termin (zum 30.09.) erfolgt. Es sei denn, die Auslegung ergibt, daß der offenkundige Wille der Partei die Beendigung zum 31.08. war… :wink:
(Es gibt doch nix Schöneres, als den Sachverhalt so zu durchleuchten, daß beide Möglichkeiten richtig sein können. Damit kann man nie daneben liegen :wink:)

Wichtig ist noch das ganze eingeschrieben (mit Rückschein) zu
versenden, damit man einen Beleg hat.

Nein! Bloß nicht! Wenn „Einschreiben“, dann Einwurfeinschreiben. Sonst kann es passieren, daß der Brief erst ein paar Tage zu spät abgeholt wird.

Gruß,
LeoLo