Ich zitiere mal aus einem Spiegel-Artikel:
„Für die Entsorgung des Kreditmülls gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder werden die Papiere abgeschrieben, bevor sie endgelagert werden. Oder die Deponiebank bekommt große Teile des verbliebenen Eigenkapitals, um Verluste abzufedern. So oder so, der überlebensfähigen Restbank fehlt Geld für ihre Geschäfte.“
http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/99/47/dokum…
Das Zitat bezieht sich auf das Konzept der Bundesregierung, kleine Bad-Banks zu schaffen und somit die Kreditinstitute nicht vollständig von ihren Risiken zu entbinden (bei einer großen staatlichen Bad-Bank wäre das ja anders)
Da ich wirklich alles andere als ein Finanzexperte bin, verstehe ich die hier zitierten Vorgänge nicht.
Der zweite Fall scheint ja auf den ersten Blick attraktiv, da die Banken die Papiere nicht abschreiben müssen. Warum muss die Good-Bank ihre (hauseigene) Bad-Bank in diesem Fall aber mit Kapital ausstatten und im ersten Fall (die Papiere werden abgeschrieben) nicht? Hat das was mit unterschiedlichen Rechtsformen und Organisationsstrukturen der zu schaffenden Bad-Bank zu tun?
Im Spiegel-Zitat wird ja noch angemerkt, das die Ausstattung mit Restkapital notwendig sei, um Verluste abzufedern. Hier frage ich mich: Warum besteht diese Notwendigkeit im erstgenannten Fall nicht? Schließlich werden hier ja sicherlich auch Verluste auflaufen.