Wie funktionieren Stückgutnetzwerke

Hallo,

im Rahmen meiner Weiterbildung zum Betriebswirt - Schwerpunkt Logistik - muss ich eine Ausarbeitung zum Thema Logistiknetzwerke halten.
Hierzu hätte ich ein paar Fragen und würde mich freuen, wenn Sie mir diese beantworten würden.

Wie läuft das bei einer Kooperation (z.B. Stückgut) die auch international arbeitet mit Vorholungen?
Wie werden wie Zustellungen untereinander abgerechnet?
Gibt es ein Lademittelclearing?
Gibt es Gebietsschutz?
Gibt es Kosten? z:B. Eintritt…
Wird die Versicherung einheitlich gedeckt?
Wie wird geworben?
Jeder für sich oder unter einer Marke?
Frachten werden mit Hilfe von Frachtenbörsen Z.B. TimoCom organisiert?
Mal angenommen ein Spediteur gehört einer Kooperation an und sucht Laderaum mit Hilfe von einer Frachtenbörse. Er findet den passenden Laderaum aber bei einer anderen Spedition einer anderen Kooperation. Ist so etwas auch möglich? Wie läuft dort die Abrechnung?

Vielen Dank für die Hilfe
Kristina Westerkamp

Hallo Kristina,

tut mir leid, aber das ist nicht so mein Spezialgebiet.

Viel Glück noch.

Tom

guten Morgen,

ich werde Ihre Fragen heute Abend beanworten. Spätestens morgen früh werden Sie die Antworten vorfinden.

Vorab es ist allex keine Hexerei und einfach gelöst…

Gruß
Bernd

hollo nochmal,

gerne bin ich bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich, diese aber schriftlich zu beantworten wirft vermutlich aber weitere Fragen auf. So habe ich beispielsweise schon „Verständissprobleme“ mit Ihrer Frage „Vorholung“. Sprechen Sie bei Vorholung vom Transport ab Lager des Versenders zum Lager des Spediteurs oder sprechen Sie vom Transport ab Lager es Spediteurs zum Sammellager des Empfangsspediteurs?

Was halten Sie davon wenn ich Ihnen meine Mobiltelefonnummer gebe, wir einen fixen Termin vereinbaren und ich Ihre Fragen am Telefon beantworte?

Ich möchte Ihnen w i r k l i c h nicht zu nahe treten, suche auch keinerlei Kontakt zu jungen Studentinen oder ähnliches, aber Logistik ist ein „unendliches“ und umfangreiches Thema. Ansonsten würde ich Ihnen zu Ihren Fragen weitere Details „abfordern“ und versuchen entsprechend schriftlich zu antworten.

Hallo, ich kann Dir leider nicht helfen. Tut mir leid.
Klaus

Hallo,

im Rahmen meiner Weiterbildung zum Betriebswirt - S

Sehr geehrte Frau Westerkamp,
leider gehört dies nicht zu meinem Fachgebiet. Ich würde das eher im Bereich Speditionen ansiedeln.

MfG
Reimann

Hallo Kristina,

ich gehe davon aus, daß sich Deine Fragen alle ausschließlich auf internationale Themen beziehen.

Vorholung entweder per Routingorder oder Lead fest platziert oder durch Einzelabholauftrag.
Bzgl. Abrechnung gibt es bei Mittelstandkooperationen in der Regel eine Systemzentrale, welche die Konditionen für Vorholung, Hauptlauf (ex works) und Nachlauf festlegen.
Lademittelclearing eher ungewöhnlich, da viele europäische Länder nicht im Tauschabkommen sind, bzw. häufig Verrechnungssätze vereinbart sind und Paletten darüber gegenseitig fakturiert werden. Ansonsten klassisch über Direkttausch durch den eingesetzten Transportunternehmer.
Gebietsschutz gibt es eigentlich nur national, bei internationalen Kooperationen handelt es sich eher um Willenserklärungen und lockerer Vereinbarungen. Selbstverständlich sind für die Sicherstellung einer Flächenstruktur Gebiete zugeordnet. Sobald eine Sendung eines Partner in ein solches Gebiet verladen wird, gelten klare Regeln und Pflichten in Bezug auf Abrechnung und Qualitiät. Ansonsten gilt der Grundsatz: Die Ware sucht sich mittelfristig immer den günstigsten, bzw. besten Weg.
Basisversicherungsschutz wird im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen natürlich bereits zu Beginn der Partnerschaft festgelegt. In der Regel gelten die im Internationalen Frachtrecht gültigen Standardhaftungen (CMR) als Grundlage.
Werbung ist unterschiedlich. Es gibt Kooperationen die sehr stark mit Ihrem Produktnamen werben. Andere leben eher von der lokalen Stärke des einzelnen Partners.
Grundsätzlich ist es aus Marketingsicht jedoch wichtig, sich einen Produktnamen und entsprechende Attribute auf die Fahnen zu schreiben.
Im Stückgut spielt TimoCom eine eher untergeordnete Rolle. Sendungen werden entweder in festen Linienverkehren direkt zwischen den Depots der Partner in vereinbarten Taktungen gefahren (oft Begegnungsverkehre) oder über ein HUB gezogen.
Im Teilladungs, bzw. Ladungsbereich entwickeln sich gerade ebenfalls Systemen welche die industrielle, standardisierte und vor allem optimierte Abwicklung von LTL und FTL zum Ziel haben. Hier geht es vor allem darum im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben den optimalen Einsatz der Fahrzeuge im Bezug auf Leerkilometervermeidung und Pausenzeiten zu erreichen.

Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.

Wie läuft das bei einer Kooperation (z.B. Stückgut) die auch international arbeitet mit Vorholungen?

=> Bei der Distribution betrifft die Vorholung ja den eigenen Kunden, muss also vom Versandspediteur selbst organisiert werden.
Bei der Beschaffungslogistik beauftragt Spediteur A den Spediteur B im Auftrag seines Kunden eine Sendung bei einem Lieferanten abzuholen. Diese Vorholung wird nach festen Sätzen / Tarifen einer Kooperation vergütet.

Wie werden wie Zustellungen untereinander abgerechnet?
=> Bei allen Kooperationen wird die Zustell- oder Vorholleistung (siehe oben) nach festen Tarifen abgerechnet. Das macht ja gerade eine Kooperation aus, dass diese Parameter für alle festgelegt sind und nicht einzeln verabredet werden müssen.
Dies gilt national wie international.

Gibt es ein Lademittelclearing?
=> National in D bei fast allen Kooperationen in unterschiedlichster Form (Verrechnung, Verkauf, Abtretung etc.)
International ist das schwieriger, da nicht alle Länder dem Tauschpool für FP und GP angeschlossen sind. Grundsätzlich kann gesagt werden, wer mit uns tauscht, mit dem tauschen wir auch.

Gibt es Gebietsschutz?
=> Gibt es in unterschiedlicher Ausprägung, je nach dem wie die Kooperation aufgebaut ist (z.B. Franchising). Da alle Kooperationsmitglieder ja Investitionen für ‚ihre’ Kooperation tätigen müssen, besteht natürlich ein Anspruch auf Schutz dieser Investitionen (…im Sinne von ‚in mein Kerngebiet darf kein anderer rein’). In der Regel ist dies in den Kooperationsverträgen geregelt.

Gibt es Kosten? z.B. Eintritt…
=> Ja, natürlich. Die Kooperationsorganisationen erbringen ja für Ihre Mitglieder ein Vielzahl von Leistungen, die über fixe Beiträge und / oder leistungsbezogene Gebühren berechnet werden. Eintrittsgebühren werden nicht überall fällig, z.B. aber Bürgschaften (zur Absicherung von Leistungen oder Clearingfunktionen)

Wird die Versicherung einheitlich gedeckt?
=> Bei ganz wenigen Kooperationen wird dies über eine Generalpolice gedeckt. Im Regelfalle versichern sich die Kooperationsteilnehmer gemessen an ihrem jeweiligen Geschäftsumfang und den unterschiedlichen Geschäfts- und Tätigkeitsfeldern selbst. Da diese und auch die Schadensverläufe unterschiedlich sind, ist es sinnvoll dies betriebsbezogen zu regeln.

Wie wird geworben?
Jeder für sich oder unter einer Marke?
=> Die Kooperationen stellen in der Regel eine Art Dachmarke dar, die die Partner neben ihrem eigenen (guten) Namen in der Region und als Ausdruck der (…durch die Mitgliedschaft gesteigerten) Leistungsfähigkeit verwenden. Kooperationen selbst übernehmen die ‚Image- und Produktwerbung’ für die Marke. Nur wenn die Kooperationen selbst im Vertrieb aktiv ist, wirbt diese im Außenverhältnis (Key Account) als Marktteilnehmer.

Frachten werden mit Hilfe von Frachtenbörsen Z.B. TimoCom organisiert?
=> Kooperationen sind in regelmäßigen Linienverkehren (täglich, feste Fahrplanzeiten) untereinander vernetzt. Da werden i.d.R. feste Frachtführer eingesetzt. Frachtenbörsen werden nur bei Übermengen und Tonnagespitzen in Anspruch genommen.

Mal angenommen ein Spediteur gehört einer Kooperation an und sucht Laderaum mit Hilfe von einer Frachtenbörse. Er findet den passenden Laderaum aber bei einer anderen Spedition einer anderen Kooperation. Ist so etwas auch möglich? Wie läuft dort die Abrechnung?
=> Da muss zwischen dem Einsatz als Frachtführer und der Eigenschaft als Spediteur unterschieden werden. Einen Truck bei einem anderen Spediteur zu ordern dürfte unproblematisch sein, einzelne Lademeter hingegen (Zusammenladen von eigenem mit fremden Stückgut) schon aus haftungsrechtlichen Gründen eher nicht.
Im Grunde wäre dieser Fall nur bei einseitigen Übermengen (siehe oben) möglich. Dann würde der Frachtführer mit dem auftraggebenden Spediteur direkt abrechnen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Viel Erfolg!

P.Baumann