Wie läuft das bei einer Kooperation (z.B. Stückgut) die auch international arbeitet mit Vorholungen?
=> Bei der Distribution betrifft die Vorholung ja den eigenen Kunden, muss also vom Versandspediteur selbst organisiert werden.
Bei der Beschaffungslogistik beauftragt Spediteur A den Spediteur B im Auftrag seines Kunden eine Sendung bei einem Lieferanten abzuholen. Diese Vorholung wird nach festen Sätzen / Tarifen einer Kooperation vergütet.
Wie werden wie Zustellungen untereinander abgerechnet?
=> Bei allen Kooperationen wird die Zustell- oder Vorholleistung (siehe oben) nach festen Tarifen abgerechnet. Das macht ja gerade eine Kooperation aus, dass diese Parameter für alle festgelegt sind und nicht einzeln verabredet werden müssen.
Dies gilt national wie international.
Gibt es ein Lademittelclearing?
=> National in D bei fast allen Kooperationen in unterschiedlichster Form (Verrechnung, Verkauf, Abtretung etc.)
International ist das schwieriger, da nicht alle Länder dem Tauschpool für FP und GP angeschlossen sind. Grundsätzlich kann gesagt werden, wer mit uns tauscht, mit dem tauschen wir auch.
Gibt es Gebietsschutz?
=> Gibt es in unterschiedlicher Ausprägung, je nach dem wie die Kooperation aufgebaut ist (z.B. Franchising). Da alle Kooperationsmitglieder ja Investitionen für ‚ihre’ Kooperation tätigen müssen, besteht natürlich ein Anspruch auf Schutz dieser Investitionen (…im Sinne von ‚in mein Kerngebiet darf kein anderer rein’). In der Regel ist dies in den Kooperationsverträgen geregelt.
Gibt es Kosten? z.B. Eintritt…
=> Ja, natürlich. Die Kooperationsorganisationen erbringen ja für Ihre Mitglieder ein Vielzahl von Leistungen, die über fixe Beiträge und / oder leistungsbezogene Gebühren berechnet werden. Eintrittsgebühren werden nicht überall fällig, z.B. aber Bürgschaften (zur Absicherung von Leistungen oder Clearingfunktionen)
Wird die Versicherung einheitlich gedeckt?
=> Bei ganz wenigen Kooperationen wird dies über eine Generalpolice gedeckt. Im Regelfalle versichern sich die Kooperationsteilnehmer gemessen an ihrem jeweiligen Geschäftsumfang und den unterschiedlichen Geschäfts- und Tätigkeitsfeldern selbst. Da diese und auch die Schadensverläufe unterschiedlich sind, ist es sinnvoll dies betriebsbezogen zu regeln.
Wie wird geworben?
Jeder für sich oder unter einer Marke?
=> Die Kooperationen stellen in der Regel eine Art Dachmarke dar, die die Partner neben ihrem eigenen (guten) Namen in der Region und als Ausdruck der (…durch die Mitgliedschaft gesteigerten) Leistungsfähigkeit verwenden. Kooperationen selbst übernehmen die ‚Image- und Produktwerbung’ für die Marke. Nur wenn die Kooperationen selbst im Vertrieb aktiv ist, wirbt diese im Außenverhältnis (Key Account) als Marktteilnehmer.
Frachten werden mit Hilfe von Frachtenbörsen Z.B. TimoCom organisiert?
=> Kooperationen sind in regelmäßigen Linienverkehren (täglich, feste Fahrplanzeiten) untereinander vernetzt. Da werden i.d.R. feste Frachtführer eingesetzt. Frachtenbörsen werden nur bei Übermengen und Tonnagespitzen in Anspruch genommen.
Mal angenommen ein Spediteur gehört einer Kooperation an und sucht Laderaum mit Hilfe von einer Frachtenbörse. Er findet den passenden Laderaum aber bei einer anderen Spedition einer anderen Kooperation. Ist so etwas auch möglich? Wie läuft dort die Abrechnung?
=> Da muss zwischen dem Einsatz als Frachtführer und der Eigenschaft als Spediteur unterschieden werden. Einen Truck bei einem anderen Spediteur zu ordern dürfte unproblematisch sein, einzelne Lademeter hingegen (Zusammenladen von eigenem mit fremden Stückgut) schon aus haftungsrechtlichen Gründen eher nicht.
Im Grunde wäre dieser Fall nur bei einseitigen Übermengen (siehe oben) möglich. Dann würde der Frachtführer mit dem auftraggebenden Spediteur direkt abrechnen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Viel Erfolg!
P.Baumann