Wie funktioniert das Einheimischenmodell?

Hallo!
Wir wollen bauen, in unseren Wunschgemeinden (unsere beiden Heimatorte, d.h. wir sind ja eigentlich Einheimische und waren nur für die Ausbildung ein paar Jahre weg…) besteht ein Einheimischenmodell für Bauplätze. Was genau bedeutet das jetzt für uns? Sind EHM immer gleich oder kann sich jede Kommune da selbst was zurecht schneidern?
Danke schonmal,
Monika.

Hi Monika,

sowas legen die Gemeinden in eigener Regie fest. In meiner Gemeinde (im Ostallgäu) kostet das Grundstück für Leute, die seit mindestens 7 Jahren im Dorf wohnen, etwa 65 % vom sonst üblichen Marktpreis. Mit dem Erwerb geht eine Verpflichtung einher, innerhalb eines Jahre zu bauen.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,
da bist du ja ganz in unserer Nähe (LKR MN)! Das ist schon enorm interessant! 65% ist eine Menge Geld… Da werde ich mich am besten mal bei „unserer“ Gemeinde informieren. Wie ist das denn bei euch: gibt es dann auch eine verpflichtung in diesem Haus wohnen zu bleiben oder könnte man das auch wieder verkaufen (wg. Versetzung o.ä.)?

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Hi Monika,

nachdem ich nochmal nachgefragt habe:

  • 50 % Ermäßigung auf Grundstückspreis gegenüber Marktpreis
  • vorgesehene Besitzdauer mindestens 10 Jahre
  • bei vorzeitigem Verkauf seidenweiche Regelung; wurde nicht festgezurrt, weil nie alles berücksichtigt werden kann. Es geht einfach darum, der Spekulation vorzubeugen, andererseits dem, der verkaufen muss , keine Schlinge um den Hals zu legen. In der Praxis sieht das so aus, dass bei guten Gründen für den Verkauf je nach Besitzzeit 20 - 70 % des Preisvorteils an die Gemeinde zurückgegeben werden müssen.

Gruß Ralf

super, ich danke dir! (0t)

-)