Wie funktioniert das mit der Bilanz?

Guten Tag Forum,

ich habe eine wahrscheinlich einfache Frage zu Bilanz.

Angenommen Firma X macht im Jahr 2010 E/Ü und möchte dann 2011 Bilanz machen.

Sie erhält am 20.12.2010 eine „Anzahlung“ auf eine Lieferung die erst am 20.01.2011 erfolgen wird, wie wirkt sich diese Zahlung in der Bilanz 2011 aus? Wenn es sich hier auswirkt wie verhält es sich dann mit der E/Ü in 2010?

Angenommen es würde in der Bilanz 2011 als Einnahme gebucht dann müsste es doch rückwirkend in 2010 als Ausgabe gebucht werden?

Ich habe noch das E/Ü denken und frage deshalb so:
In welchem Jahr erscheint diese Zahlung dann in der Jahresabrechnung als Einnahme?

Danke

MB

und wie funktioniert das mit der Eröffnungsbilanz
auch interessiert mich wie das mit der Eröffnungsbilanz aussieht.

Man nehme an Firma X bekommt eine Anzahlung eines Kunden im Vorjahr indem noch die E/Ü gemacht wurde.
Es wird eine Eröffnungsbilanz gemacht.

Meine Frage, wie wird diese Anzahlung in der Eröffnungsbilanz berücksichtig?

Diese Anzahlung müsste doch erst zu dem Zeitpunkt berücksichtig werden wenn die Restzahlung erfolgt.

Kann die Eröffnungsbilanz Einfluss auf den Gewinn/Verlust der vorhergenden E/Ü Rechnung haben? Und wenn ja welchen und wie?

Danke

Martin

Hallo,

der Ertrag muss sich in dem KJ/WJ auf den Gewinn auswirken, indem er wirtschaftlich verursacht wird.

Der Ertrag steht dem Unternehmen erst in 2011 zu.

Der Eingang erfolgt aber bereits auf dem Bankkonto im Dez. 2010.

Die Buchung nach § 4 (3) EStG würde nach Eingang der Zahlung wie folgt verbucht:

Bank - Ertrag aus LuL.

Nach BVV muss hier nun eine Rechnungsabgrenzung erfolgen:

Ertrag aus LuL - Passive Rechnungsabgrenzung (PRAG)

Dadurch ergibt sich keine Gewinnauswirkung für 2010.

In 2011 ist die PRAG wieder auszubuchen:

PRAG - Ertrag aus LuL

Daher ergibt sich im Beispielfall, die Gewinnauswirkung in 2011.

der Ertrag muss sich in dem KJ/WJ auf den Gewinn auswirken,
indem er wirtschaftlich verursacht wird.

Der Ertrag steht dem Unternehmen erst in 2011 zu.

Der Eingang erfolgt aber bereits auf dem Bankkonto im Dez.
2010.

Die Buchung nach § 4 (3) EStG würde nach Eingang der Zahlung
wie folgt verbucht:

Bank - Ertrag aus LuL.

Nach BVV muss hier nun eine Rechnungsabgrenzung erfolgen:

Ja, damit ist aber die Frage, wie sich der Vorgang in der EÜ auswirkt, noch nicht beantwortet!

Ertrag aus LuL - Passive Rechnungsabgrenzung (PRAG)

Dadurch ergibt sich keine Gewinnauswirkung für 2010.

In der EÜ kennt man keine RAP. Wie kommt man also dazu, in 2010 keine Gewinnauswirkung zu haben?

In 2011 ist die PRAG wieder auszubuchen:

PRAG - Ertrag aus LuL

Daher ergibt sich im Beispielfall, die Gewinnauswirkung in
2011.

Im Prinzip richtig, nur - wie erwähnt - die Darstellung in EÜ bzw. Bilanz fehlt noch.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald