Wie funktioniert der Quotenausgleich nach

… einem Verkehrsunfall?

Was ist nötig, um den Anspruch nach der Quotenregelung zu erwirken? Wer muss dazu was tun? Funktioniert das auch aussergerichtlich? Wie wirkt sich das aus?

Danke schon mal für die Tipps

Hallo,

meintest Du mit Quotenregelung sowas wie Teilschuld?
Wenn ja, dann fragst Du gerade die Lottozahlen für Morgen ab!

Dies kann jede Gesellschaft handhaben wie sie will oder es einschätzt!

Bsp.:
2 Autos (1 und 2) bei zwei verschiedenen Vers.(A und B) haben einen Unfall:

Vers. A (wo 1 vers. ist) sagt, Gegner hat zu 50% Schuld
Vers. B (wo 2 vers. ist) sagt, Gegner hat zu 30% Schuld.

Würde in diesem Falle bedeuten, dass der gegnerische Schaden von 2 zu 50% ersetzt wird und von 1 zu 70%.

VG René

Was ist nötig, um den Anspruch nach der Quotenregelung zu
erwirken? Wer muss dazu was tun? Funktioniert das auch
aussergerichtlich? Wie wirkt sich das aus?

Hi,
meinst du das Quotenvorrecht? Dann geh zum Anwalt.
Funktioniert in einer Vielzahl der Fälle auch außergerichtlich.

Beispiel:http://www.unfallweb.de/downloads/aktuell/a_quot.pdf

Gruß Keki

Hallo,

das geht auch außergerichtlich, ist eigentlich gängige Praxis. Allerdings ist das recht kompliziert und sogar die meisten Schadensachbearbeiter wie auch Rechtsanwälte sind da nicht sattelfest.

Aber: ansprechen bzw einfordern und sich die Abrechnung erläutern lassen. In aller Kürze bedeutet das Quotenvorrecht,dass - im Falle einer geteilten Haftung - der vollkaskoversicherte Geschädigte seinen Fahrzeugschaden über den eigenen Kasko-VR und mit dem gegn. VR abrechnen kann. Begernzt ist das ganze durch das Bereicherungsverbot, d. h. der Geschädigte kann die sog quotenbevorrechtigten Schadenpositionen zu 100% ausgleichen (lassen) und die übrigen Schadenpositionen (zB die Kostenpauschale) entsprechend der Haftungsquote.

Er steht dann finanziell besser als ein Geschädigter ohne Vollkasko-Deckung.

Grüße, M