Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?

Hallo,

ich habe ein paar Fragen bezüglich Familien- bzw. Scheidungsrecht.

Ich habe im Frühjahr 2011 geheiratet und keinen besonderen Güterstand im Standesamt angegeben.
Somit müsste mein Güterstand die gesetzliche Zugewinngemeinschaft sein.
Leider hat meine Frau einen anderen Mann kennengelernt und will sich wieder scheiden lassen, dass soll im Frühjahr 2012 geschehen.
Vor ca. 5 Jahren habe ich Haus gebaut und hoch finanziert. Beruflich bin ich seit ein paar Jahren selbständig tätig (Einzelunternehmung). 2011 hatte ich mit meiner selbständigen Tätigkeit einen relativ hohen Gewinn. Einen großen Teil dieses Gewinns habe ich benutzt, um die hohen Schulden für das Haus zu minimieren. Meine Frau ist nicht zur Arbeit gegangen, ich hatte sie aber in meinem Gewerbe auf 450 Euro monatlich angestellt.

Wie ist das jetzt bei einer Scheidung im Jahr 2012?

  • Muss ich von meinem Gewinn vom Jahr 2011 jetzt die Hälfte an meine Frau bezahlen (wenn man es genau nimmt muss man die 450 Euro dagegen rechnen, aber es geht mir hier mehr ums Prinzip)? Auch wenn ich damit bereits einen Teil meiner Schulden getilgt habe? D.h. ich müsste dann versuchen ca. die Hälfte des Betrags mit dem ich die Schulden verringert habe irgendwie wieder zu bekommen, um sie meiner Frau zu geben? Es ist ja eigentlich mein Haus, das ich in die Ehe mitgebracht habe und meine Schulden, die ich jetzt mit meiner Arbeit wieder versuche abzubezahlen – wird das irgendwie mit berücksichtigt?

  • Wie wird das dann gerechnet, mit diesem Gewinn wurde ja auch unser beider Leben finanziert (Haus, Strom, Auto, Urlaub, Lebenshaltungskosten usw.)? D.h. es ist ja gar nicht mehr der eigentliche Betrag des Gewinns, sondern viel weniger.

  • Wie ist das mit den Dingen, die in der Ehezeit gekauft wurden, z. B. eine Küche auf meinen Namen, die ich auch allein bezahlt habe?

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich meinen Gewinn nicht teilen muss bzw. den Betrag, mit dem ich die Schulden vom Haus minimiert habe, nicht wieder irgendwie besorgen muss??

Vielen Dank für Eure Antworten in dieser doch etwas verzweifelten Lage.
Leider bin ich auf diesem Gebiet recht unerfahren. Ich hoffe, ich konnte alles verständlich erklären.
Stehe natürlich für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Steven_again,

grundsätzlich ist die Regelung eines Zugewinnausgleich bei einer Scheidung nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Erst, wenn einer von beiden Partnern Ansprüche stellt, muss das Thema Zugewinn behandelt werden.

Wenn Du dich mit deiner Ex-Partnerin noch gut verstehst, kannst du dich auch mit ihr nach euren Belangen einigen. Hierfür müsst ihr nur eine Vereinbarung aufsetzen, in der ihr schriftlich festhaltet, wie ihr den Zugewinn regelt. Diese Vereinbarung wird dann vom Familiengericht anerkannt.

Der Zugewinn wird nach zwei Stichtagen berechnet. Der erste Stichtag ist der Tag der Standesamtlichen Hochzeit. Alles, was an diesem Tag der jeweilige Partner an Vermögen/Schulden mit in die Ehe gebracht hat, wird ihm auch wieder zugerechnet. Dieses ist das Anfangsvermögen.

Der zweite Stichtag ist die Beendigung der Ehe. Nicht der Scheidungsspruch, sondern der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem Ex-Partner zugestellt wurde, ist der entscheidende Stichtag für das Endvermögen.

Alles, was in dieser Zeit gemeinsam erwirtschaftet wurde, wird mit dem Anfangs-/Endvermögen verrechnet.

Nun kommt es darauf an, ob du dich mit deiner Ex-Partnerin noch verstehst. Am Günstigsten ist immer eine Einigung. Solltest du eine gerichtliche Klärung für sinnvoller finden, würde ich in deinem speziellen Fall dieses von einem Anwalt berechnen lassen. Oder zumindest dich von einem Anwalt beraten lassen, wie du dich mit deiner Ex-Partnerin einigen kannst.

Die angesprochene Küche gehört zum Hausrat. Hier ist es egal, auf welchem Namen die Küche während der Ehezeit gekauft wurde. Aber auch hier könnt ihr euch einigen, wer welche Hausratgegenstände bekommt.

Ihr könnt in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alles festlegen, was ihr möchtet. Nur, wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht, müsst ihr die Vereinbarung notariell beurkunden lassen. Ansonsten wird diese vom Familiengericht mit allen für euch wichtigen Punkten anerkannt.

Wenn ihr euch noch gut versteht, braucht ihr euch auch nur einen Anwalt für eure Scheidung nehmen und auch hier noch Anwalts- und Gerichtskosten sparen.
Ihr könnt für eure Scheidung eigentlich alles selbst regeln und dadurch die ganze Aufrechnerei, die auch noch ordentlich Geld, Zeit und Nerven kostet, sparen. Nur für die Einreichung des Scheidungsantrages vor Gericht benötigt ihr einen Anwalt.

Im Internet gibt es reichlich Informationen für eine sogenannte „Einvernehmliche Scheidung“, die für euch vielleicht in Frage kommt.

Vielleicht konnte ich dir ein wenig weiterhelfen.

Nette Grüße!

Hallo, wie schade, dass es so gelaufen ist.Gibt es nicht vielleicht über eine Paartherapie einen Weg, vielleicht wieder zueinander zu finden?

So, nun zu den Fragen: wenn nichts besonderes bei der Eheschließung vereinbart wird,dann zählt der gesetzliche Güterstand, d.h. es greift der Zugewinnausgleich. Es wird geschaut, wer welches Vermögen am Anfang hatte und welches Vermögen jeder am Ende der Ehe hat.Die Differenz wird dann so aufgeteilt, dass jeder am Zugewinn den gleichen Anteil hat. Letztlich braucht Ihr eh mindestens einen Anwalt für die Scheidung; der kann es dann genau berechnen. Vielleicht kann auch die kurze Ehezeit hier Berücksichtigung finden. Alles alles Gute und viel Kraft!

Guten Abend

Alles was während der Ehe (Heirat bis Start des Trennungsjahres)erwirtschaftet wurde zählt zum Zugewinn.
Egal wer es erwirtschaftet hat, es wird hälftig geteilt.
Gleich zum Anwalt, durchrechnen lassen.

Guten Morgen,
das ist eine schwierige Situation. Es ist schade, das Eure Ehe nach so kurzer Zeit schon gescheitert ist.
Ihr wart verheiratet, somit wird sie wahrscheinlich auch Ansprüche geltend machen können.
Ich würde dir raten, schnellstmöglich zum Anwalt zu gehen.
Du bist selbständig, da steht ja auch Deine Existenz auf dem Spiel.
Wenn Deine Frau es darauf anlegt, könnte es finanziell schlecht für Dich laufen. Hol dir Hilfe, denn es gibt so viele Schlupflöcher. Die Gesetze sind so umfangreich um sich allein damit zu befassen.
Ich wünsche Dir viel erfolg und alles Gute.
Liebe grüße
Maja

Hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen…am besten Beratungsgespräch beim Anwalt machen

lisa

Lieber Steve,
wenn du ein Haus mit in die Ehe gebracht hast, gehört dir das Haus auch weiterhin. Zugewinngemeinschaft bedeutet: eine Wertsteigerung, die das Haus theoretisch gemacht hat - also es theoretisch jetzt im Verkauf mehr bringen würde, natürlich abzüglich der Schulden, dann würde vom Restgewinn, wenn überhaupt einer entstanden ist, die Hälfte deiner Frau gehören.
Aber wenn ihr noch kein Jahr verheiratet ward, würde ich prüfen lassen, ob man die Ehe nicht sogar anullieren lassen kann, also als ungültig erklären lässt, dann dürfte ihr gar nichts gehören. bitte unbedingt einen Anwalt für Familienrecht befragen - die sind die besseren Ratgeber in Sachen Scheidungsrecht.
liebe Grüße
Anke

Hallo Steven,

ganz allgemein gilt allen, was in der Ehe hinzukommt an positivem und negativem Vermögen als Zugewinn. Das Leben, welches Du in der Ehe geführt hast, hat dir dein Partner ermöglicht, in dem er seinen Teil des Zusammenlebens erfüllt hat (so wird gedacht). Es hängt aber sehr viel von der Argumentation, den Anwälten, eurem Verständnis und natürlich vom Richter ab. Am Bestem mit deinem Anwalt deines Vertrauens beraten.

Alles Gute
Andreas

Hallo
so wie du das schilderst, gilt tatsächlich die Zugewinngemeinschaft. Das heisst, alles was das Ehepaar am Tag vor der standesamtlichen Eheschliessung besessen hat ist anfangsbestand. Alles was während der Ehe dazuverdient wurde (von Beiden) und was erworben wurde ist Zugewinn (auch getilgte Schulden). Die Immobilie läuft auf deinen Namen und ist am Tag der Zustellung der Scheidungsklage der Wert zu ermitteln. Die Wertsteigerung wird dann zu 50 % der Ehefrau zugerechnet.
Versicherungen, kapitalanlagen etc. werden ebenfalls zu 50 % jeweils aus dem Rückkaufswert aufgeteilt. Fahrzeuge und teure Wertgegenstände (Teppiche, Stereoanlagen ect. werden bewertet und geteilt, Hausrat wird geteilt)
Die während der Ehe gemachten Schulden werden ebenfalls geteilt. Die immobilie ist eigentum des eingetragenen Besitzers und wird als Schlussbestand wieder angerechnet. Allerdings wird der zugewinn der Immobilie natürlich auch geteilt.
Ausserdem steht der ehefrau noch 2 Jahre lang Trennungsunterhalt ab dem Tag der Trennung zu.
Ein anwalt wäre hier wohl sehr hilfreich und eine gütliche Einigung noch die billigere Lösung.´Bei Gerichtsverfahren wird der Streitwert herangezogen und die Gerichts- und Anwaltskosten fallen entsprechend hoch aus.
Alles gute

Hallo,
für den Zeitraum der Ehe greift scheinbar hier der Zugewinn. Das bedeutet, dass alles, was während der Ehe dazugekommen ist, geteilt wird. Im Falle des Hauses würde ich einen Anwalt dazuziehen. Die Schulden müssten auf jeden Fall berücksichtigt werden und natürlich auch der Verdienst der Ehefrau.
Die Frage ist auch, warum die Ehefrau nicht mehr gearbeitet hat. Sind Kinder da? Wenn nicht, läßt sich auf jeden Fall einbringen, dass die Ehefrau ja die Möglichkeit gehabt hätte, mehr zum Leben beizutragen und somit auch der Anspruch entsprechend zu reduzieren ist.
Wie gesagt, in diesem Fall geht es kaum ohne Anwalt. Außer die Ehefrau lässt sich auf einen Deal ein. Das wäre toll und einen Versuch wert.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd

Gütertrennung ist vereinbart: Anfangseigentum behält man, das Eigentum was hinzugewonnen wurde 50/50.
Wer steht im Grundbuch vom Haus?

Ggfs. muss natürlich ein Verlust, der vor Scheidung oder Gütertrennung eintritt ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Bezahlung der Frau auf 450 €Basis geht in der Gesamtrechnung ein, allerdings wird da nichts übrigbleiben, weil das dem "Familieneinkomen hinzugerechnet wurde.
Da hilftz nur sicherung der Eigentumswerte, vor Scheidung, weil bis dahin haftet auch jeder für die Schulden des anderen…

Möglicherweise kan auch ein Anwalt des Vertrauens (der Sie bei Ihrem Unternehmen betreut wertvolle Hinweise geben.

Auch steht es frei natürlich jede Scheidungsfolgevereinbarung mit der Frau zu vereinbaren.

Schöne Grüße und trotzdem besinnliche Adventszeit

EJWW

Hallo

alles was während der Ehe angeschafft wurde ,wird hälftig geteilt … auch Schulden, Möbel oä. Erbschaften sind ausgeschlossen .

Gruß batman

Hallo Steven,

bitte wende dich an einen Fachanwalt für Famileinrecht und schau in diesem Forum www.vatersein.de vorbei. Die sind sehr kompetent.

Alles Gute!

Hallo,

hier hilft nur ein Fachanwalt.
LG
Thommy

Hallo Steven
Leider kann ich Dir nicht viel zu der Zugewinnung sagen, aber ich denke Du solltest dir einen Anwalt nehmen den bei dir ist die ganze Angelegenheit sehr Kompakt und Umfangreich.
Ich denke auch das es Stück für Stück auseinander genommen werden muss u. dabei kann Dir nur ein Anwalt
der sich damit auskennt helfen.
Gruß Seppel42

Hallo

diese Aufarbeitung des Themas fand ich ganz tauglich: http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/…

Aber bei den ganzen Spezialfragen und Details hilft nur eins: gleich zum Anwalt.

Das kann ein Forum nicht leisten, man denke nur an das ganze hin- und her bis der Sachverhalt von allen erfasst ist und das Halbwissen was herumgeistert.

Sie brauchen präzise Antworten und müssen wissen was die Rechtsprechung dazu sagt.

Für eine allgemeine Vorstellung von dem was passiert ist aber wie gesagt der verlinkte Beitrag ganz gut.

LG

Sorry habe ich zu spät gesehen!!! Gruß