Hallo,
ich habe ein paar Fragen bezüglich Familien- bzw. Scheidungsrecht.
Ich habe im Frühjahr 2011 geheiratet und keinen besonderen Güterstand im Standesamt angegeben.
Somit müsste mein Güterstand die gesetzliche Zugewinngemeinschaft sein.
Leider hat meine Frau einen anderen Mann kennengelernt und will sich wieder scheiden lassen, dass soll im Frühjahr 2012 geschehen.
Vor ca. 5 Jahren habe ich Haus gebaut und hoch finanziert. Beruflich bin ich seit ein paar Jahren selbständig tätig (Einzelunternehmung). 2011 hatte ich mit meiner selbständigen Tätigkeit einen relativ hohen Gewinn. Einen großen Teil dieses Gewinns habe ich benutzt, um die hohen Schulden für das Haus zu minimieren. Meine Frau ist nicht zur Arbeit gegangen, ich hatte sie aber in meinem Gewerbe auf 450 Euro monatlich angestellt.
Wie ist das jetzt bei einer Scheidung im Jahr 2012?
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Muss ich von meinem Gewinn vom Jahr 2011 jetzt die Hälfte an meine Frau bezahlen (wenn man es genau nimmt muss man die 450 Euro dagegen rechnen, aber es geht mir hier mehr ums Prinzip)? Auch wenn ich damit bereits einen Teil meiner Schulden getilgt habe? D.h. ich müsste dann versuchen ca. die Hälfte des Betrags mit dem ich die Schulden verringert habe irgendwie wieder zu bekommen, um sie meiner Frau zu geben? Es ist ja eigentlich mein Haus, das ich in die Ehe mitgebracht habe und meine Schulden, die ich jetzt mit meiner Arbeit wieder versuche abzubezahlen – wird das irgendwie mit berücksichtigt?
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Wie wird das dann gerechnet, mit diesem Gewinn wurde ja auch unser beider Leben finanziert (Haus, Strom, Auto, Urlaub, Lebenshaltungskosten usw.)? D.h. es ist ja gar nicht mehr der eigentliche Betrag des Gewinns, sondern viel weniger.
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Wie ist das mit den Dingen, die in der Ehezeit gekauft wurden, z. B. eine Küche auf meinen Namen, die ich auch allein bezahlt habe?
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich meinen Gewinn nicht teilen muss bzw. den Betrag, mit dem ich die Schulden vom Haus minimiert habe, nicht wieder irgendwie besorgen muss??
Vielen Dank für Eure Antworten in dieser doch etwas verzweifelten Lage.
Leider bin ich auf diesem Gebiet recht unerfahren. Ich hoffe, ich konnte alles verständlich erklären.
Stehe natürlich für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen