… wenn ich mit meinem Kind im Krankenhaus war und eigentlich in der Zeit zwei freie Tage hatte? Werden die irgendwie angerechnet oder verfallen die wie ein normales Wochenende?
Hi Mandy,
ja, wenn du unter der Woche dienstplanmäßig frei hattest und an diesen freien Tagen krank wirst (bzw. dein Kind), dann ist das „Privatvergnügen“.
Viele Grüße
Karin
Hi Karin,
ja, wenn du unter der Woche dienstplanmäßig frei hattest und
an diesen freien Tagen krank wirst (bzw. dein Kind), dann ist
das „Privatvergnügen“.
Ist das wirklich so (im Hotelgewerbe evtl.)?
Wenn ich als normaler Arbeitnehmer im Urlaub krank werde (oder mein Kind) hat immer ein Attest genügt, um die beiden freien Tage „gutgeschrieben“ bekommen zu haben.
Gruß,
Anja
Im Urlaub ist das auch anders, als wenn man am Wochenende - hier wohl vergleichbar mit den freien Tagen - krank im Bett liegt. Einen Ausgleich fürs Wochenende kenne ich nicht.
florestino
Hi Anja,
die Ursprungsposterin hatte ja keinen Urlaub sondern frei. Es ist im Hotelgewerbe die Regel, dass Samstag/Sonntag Dienst ist und dafür unter der Woche frei. Würde die Ursprungsposterin (oder das Kind) an einem zu arbeitenden Sonntag krank, müsste die Arbeit auch nicht nachgeholt werden bzw. würde als geleistet gewertet. Dafür bekommt sie auch nicht zusätzlich frei, wenn sie an einem arbeitsfreien Tag krank wird.
Wird jemand im Urlaub krank, unterbricht dies den Urlaub.
Wird jemand während dem Abfeiern von Überstunden krank, verfallen diese.
Es gilt einfach der Dienstplan, Ausnahme nur beim Urlaub.
Viele Grüß
Karin
ok - danke! owT
…
Hallo Karin,
Wird jemand während dem Abfeiern von Überstunden krank,
verfallen diese.
Sicher?
Wenn ich aus meinem Gleitzeitguthaben ein paar freie Tage nehme, so werden diese mit Minusstunden vom positiven GZ-Guthaben abgerechent. Sollte ich für diesen tagen eine AU vom Arzt vorlegen, so gilt ja für diese Tage eine Sollarbeitszeit von 0 Stunden, also wird dann auch nichts vom GZ-Konto abgezogen.
Grüße von
Tinchen