Hallo Wissende,
ich quäle mich zur Zeit mit einem Kostenvoranschlag einer Klinik zur behandlung als Privatpatient. Was mir um die Ohren gehauen wird ist lediglich eine Kostenschätzung nach DRG K 09. Es scheint sich hier um keinen verbindlichen Kostenvoranschlag zu handeln, der aufgrund konkreter Leistungen errechnet wird, sondern - und das verstehe ich nicht - nach irgendwelchen statistischen (?) Annahmen. Ich habe schon gegoogelt und eine Menge amerikanischer Texte geöffnet, die ich allerdings nicht verstehe.
Kann mir bitte einer unter Euch Experten mit knappen Worten sagen, wie Abrehnung nach DRG funkrioniert. Ist diese Methode überhaupt in D anerkannt, d.h. wenn ih mit diesem Papier zu meiner Krankekasse gehe und um einen Zuschuss bitte, wird dieser Kostenvoranschlag anerkannt. Nach Beendigung der Behandlung: Wird dann eine rechnung erstellt nach den angefallenen Leistungen und Honoraren oder bleibt es beim DRG-Betrag?
Danke für Eure Erklärungen.
>Wolfgang D.