Wie funktioniert die GKV genau?

Guten Tag!
Folgendes… bin 24 Jahre alt und seit Feb. 2010 arbeitslos und demnach auch ohne Krankenversicherung. Leistungen vom Amt kann ich nicht beziehen, weil meine Eltern genug verdienen. Stimmt es, dass ich rückwärtig die angefallenen Beiträge nachzahlen müsste, wenn ich mich jetzt gesetzlich versichern lasse? Und wie ist es, wenn ich Vollzeit arbeiten gehen würde, müsste ich da auch was nachzahlen?
Danke!

Hallo,
Du musst nicht nur nachzahlen… Du musst versichert sein. Das verlangt das Gesetz.
Du machst Dich strafbar wenn du nicht versichert bist.
Also: sprich mit Deiner AfA über Dein Problem! Du hast, wenn du gearbeitet hast, Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und Bezahlung der KV-Beiträge.
Also: schnell zur AfA
Hupftiegel

Oh, Überschrift und Frage haben wenig miteinander zu tun.

Ja, wir haben allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland und Du bist seit 2.2010 (was war davor ?) durchgehend in der GKV versichert und musst irgendwann die Beiträge nachzahlen. Wenn Du einerseits aus der Familienversicherung rausgefallen bist (ist das korrekt geprüft worden ?), andererseits keinen Anspruch auf ALG I oder ALG II hast, musst Du die freiwilligen Beiträge von 145 EUR zahlen. (Wenn Deine Eltern genug verdienen…)

Gruss

Barmer

Hallo und Grüss Gott!

da komme ich nicht ganz mit. Wenn Sie arbeitslos sind haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da spielt das Vermögen oder Einkünfte Ihrer Eltern keine Rolle. Etwas anderes wäre, wenn Sie sogenanntes Hartz IV beantragen, da wird in Ihren Alter u.U. das Vermögen und Einkommen Ihrer Eltern mitgerechnet… Den Beitrag für die Krankenversicherung müssen Sie auf jeden Fall nachzahlen,auch bei anschliesender Vollzeit-Beschäftigung begründet durch die gesetzliche Versicherungspflicht und meiner Annahme dass Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren (sind). Sollten Sie PKV-Versichert sein (Private Krankenversicherung) sind die Regeln für die Nachzahlung anders. Eine Kündigung der Krankenversicherung durch den Versicherer, egal ob GKV oder PKV, ist ausgeschlossen und im Rgelfall nicht mehr möglich, sondern es wird das „Ruhen“ der Versicherung vereinbart, wobei Sie noch einen „Not-Versicherungsschutz“ z.B, für akute Krankheiten behalten.
Ich wünsche Ihnen ein schönes WE!

MfG
Leo

Wenn der Anspruch auf Familienversicherung endet (mit Ablauf des 23. Lebensjahres) sind Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten. In Deutschland besteht eine versicherungspflicht in der Krankenversicherung.

Bei einer Beschäftigung über 400 Euro zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge - also auch die in die Krankenversicherung.

Viel Erfolg bei der Jobsuche.

Hallo,
da ist einiges unklar. Arbeitslos heisst nicht automatisch ohne Krankenversicherung. Leistungen des Arbeitsamtes ??? Wie bis 2010 versichert ??? Keine Weiterversicherung als Arbeitsloser ??? Amt heisst vermutlich Sozialamt, oder ??? Ansprüche bez. Arbeitsamt ??? Nachzahlungen müssen nicht geleistet werden, da ja auch kein Anspruch auf Leistungen gegen die gesetzliche Krankenversicherung bestand. Automatisch geht es auch nicht in die gesetzl. KK. Hierzu ist versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis notwendig. Wo sind die Eltern versichert ??? Ggfs. besteht bei häuslicher Gemeinschaft ein Anspruch auf Familienhilfe ?? Müsste von der zuständigen KK geprüft werden ???
VG ayro

du hättest dich freiwillig versichern können…die frist ist allerdings lange abgelaufen.
und wenn du jetzt einen job annimmst, dann wirst du pflichtversichert (unter bestimmten voraussetzungen) und leistest ab beschäftigungsbeginn deinen pflichtbeitrag.
die KK deiner eltern gibt dir sicherlich die notwendigen auskünfte…hier reichen zeit und platz nicht.

das sind viele Fragen auf einmal… also:

  • warum gibt es keine Leistungen?
  • Bis 23 bist Du kostenfrei bei Deinen Eltern Familienversichert
  • Rückwirkend kommt drauf an wie lange Du ohne Versicherung bist - aber grundsätzlich ja
  • wenn Du über 400€ im Monat verdienst bist Du wieder versichert.

VG
m

Hallo tartar,

es ist völlig richtig. Du musst die Beiträge rückwirkend ab Februar an deine letzte Krankenkasse nachzahlen.
In Deutschland herrscht „Krankenversicherungspflicht“.
Und wie das Wort „Pflicht“ schon sagt, kannst Du es dir nicht aussuchen, ob du mal gerade eine Krankenversicherung willst und dann mal wieder nicht.
Du musst zu jeder Zeit eine Krankenversicherung haben, solange Du in Deutschland lebst.

Wenn Du Vollzeit arbeitest, musst du also auch die Krankenkasse rückwirkend nachzahlen.

Da führt kein Weg daran vorbei.

Viele Grüsse
sigi-der-schwabe

alle Fragen sind mit Ja zu beantworten.
Gruß

Hallo tartar,

ja es ist richtig, dass Du grundsätzlich rückwirkend ab Februar 2010 Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung zahlen müsstest. Manche gesetzliche Krankenkassen verzichten jedoch inzwischen darauf, wenn keine Leistungen angefallen sind bzw. diese von dem Versicherten selbst gezahlt werden. Der monatliche Beitrag beträgt ca. 150,00 EUR. Such Dir so schnell wie möglich einen Job über 400,00 EUR, damit Du wieder pflichtversichert wirst. Viel Erfolg bei der Jobsuche!

LG

Marianne

Hallo,

es darf in Deutschland keine nichtversicherten Personen mehr geben. Wenn Sie sich also bei Ihrer alten Krankenkasse melden und diese Sie fragt, wo Sie seit 2010 versichert waren und Sie sagen: Ich war nicht versichert, werden Sie versicherungspflichtig (§ Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Die Beiträge sind rückwirkend nachzubezahlen.

Hallo,
also soweit ich weiß, bist du automatisch über deine Eltern familienversichert, mindesten bis zum 25.Geburtstag, weil diese ja arbeit haben und gesetzlich versichert sind!! So auch z.B. bei Eheleuten, wenn einer Arbeit hat, ist der Andere automatisch mitversichert. Wenn du jetzt eine Arbeit anfängst, dann bist du wieder selbst bei der GKV. Nachzahlen müsstest du also nur, wenn deine Familienversicherung (über die arbeitenden Eltern) in der fraglichen Zeit aus irgend einem Grund nicht besteht oder bestanden hätte. Sorry für die diffuse Antwort, aber du teilst hier nur sehr wenig Infos mit. AM Besten du fragst bei der KV deiner Eltern mal nach, ob sie dich mitversichert hat oder dies nachholen lassen.

LG
VIta

leider musst du rückwirkend versichert werden und nachzahlen

Also, es besteht Versicherungspflicht. Zeiten ohne Krankenversicherung sind nachzuzahlen. Bitte prüfen lassen (Anruf) bei der GKV Deiner Eltern, ob Du nicht für die aktuelle Zeit kostenfrei familienversichert werden kannst.
Gruss
Christian Müller

Vor 2010 ware ich in der Famielenversicherung(Schüler). Danach war kein Anspruch auf Familenversicherung(trotz Versuch und Gespräch mit meiner Versicherung) , Hartz 4(ging nicht, weil meine Eltern genug verdienen) oder Arbeitslosengeld(nie ein Jahr am Stück gearbeitet).

Heißt es jetzt, dass ich trotzdem GKV war,bin?! Und die Beiträge muss ich nachzahlen, obwohl ich kein Gehalt, geschweige denn irgendwelche Leistungen vom Amt oder der Krankenversicherung bezogen habe?!

Ja, das ist so.

Wenn Deine Eltern genug verdienen und Hartz IV abgelehnt wurde, hätten sie den Mindestbeitrag von 140 EUR zahlen müssen. Jetzt wahrscheinlich nachzahlen.

Wovon lebst Du aktuell ?

Gruss

Barmer

loool das wären über 3000 Euro, die ich nachzahlen müsste! Kann doch nicht wahr sein… Momentan lebe ich von Luft und Liebe… Könnte ich denn jetzt zum Arzt gehen? Ohne Versicherungskarte? Denn ich müsste echt dringend zu einem. Und bei wem habe ich die Schulden, bei meiner alten Krankenkasse? Das verrückte ist, dass die Leute von der Versicherung mich an das Amt weitergeschickt haben und die vom Amt an die Versicherung. Mich wundert auch, dass keiner das Geld einfordert…