Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Privatentnahme bei Freiberuflern. Privatentnahme bedeutet ja, dass beispielsweise ein Einzelunternehmer einen Gegenstand aus dem Betrieb oder eine Geldsumme aus dem Betriebsvermögen für die private Nutzung entnimmt. Privatentnahmen sind ja in steuerrechtlicher Hinsicht relevant. Daher die folgende Frage:
Person X kauft als vorweggenommene Betriebsausgabe vor der Gründung eines freiberuflichen Einzelunternehmens einen PC im Wert von €1800. Dieser PC muss gemäß Angaben der Finanzbehörde über drei Jahre abgeschrieben werden. Pro Jahr also €600. Nun wird z. B. der PC nach zwei Jahren aus dem Betrieb für die private Nutzung entnommen oder das Unternehmen stellt die Tätigkeit ein. Zu diesem Zeitpunkt hat der PC ja noch einen Restwert von €600, allerdings ja noch nicht von der Steuer abgesetzt und ursprünglich aus der privaten Tasche. Wie wird diese Privatentnahme dann steuerlich behandelt? Werden dann die 600€ doch noch von der Steuer abgesetzt und dann wieder als Gewinn verbucht oder läuft das anders? Gibt es da Besonderheiten?
Danke schon mal für die Antworten!