Wie funktioniert die Zusammenrechnung bei mehreren Minijobs bei Bezug von Krankengeld?

Hallo,
bin nicht sicher, ob das hier das richtige Forum ist, habe aber kein passenderes gefunden.

Wenn man neben einer Hauptbeschäftigung mehr als 1 Minijob hat, wird der zweite mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Was ist nun, wenn es keine Hauptbeschäftigung gibt, da diese gekündigt wurde und momentan Krankengeld bezogen wird?

Danke für eure Hilfe!
LG, Knöpfchen

Hallo,

das Krankengeld berechnet sich gem. § 47 Abs. 2 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html
immer nach dem Verdienst unmittelbar vor Beginn der AU. Eine nachträgliche Veränderung der Verhältnisse des AN während der AU - auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses - hat keine Auswirkungen.

&Tschüß
Wolfgang