Nehmen wir mal an, jemand schleist über das Internet eine Hausratversicherung ab. Zur Berechnung der Summe werde die Qm der Wohnung und das Gebiet hergezogen. Die Versicherung errechnet anhand der Daten einen Wert von 10.000 € für die gesamte Wohnung.
Nun hat der Versicherte eine Schrankwand im Wohnzimmer im Wert von 11.000 €. diese geht Kaputt, wie auch immer.
Bekommt der Kunde dann die 10.000 € Versicherungssumme, oder rechnet die Versicherung aus, wie viel Wertanteile das Wohnzimmer hat und der Kunde erhält nur 5.000 €?
Was ist dann wenn der Kunde einen Unterversicherungsschutz hat, bekommt er dann die 11.000 €?
Nehmen wir mal an, jemand schleist über das Internet eine
Hausratversicherung ab. Zur Berechnung der Summe werde die Qm
der Wohnung und das Gebiet hergezogen. Die Versicherung
errechnet anhand der Daten einen Wert von 10.000 € für die
gesamte Wohnung.
das wäre ein bissl wenig. die versicherer empfehlen eine mittlerweile eine mindestversicherungssumme von 650-700 eur/qm. das heißt deine wohnung wäre nur ca. 15 qm groß. stimmt das? außerdem wirst du bei der versicherungsumme unter garantie noch im rahmen eines mindestbeitrags sein. d.h. du kannst ohne mehrbeitrag auch eine größere versicherungssumme versichern. probiers mal aus.
wird diese die empfohlene versicherungssumme vom vn versichert wird i.d.r. die unterversicherungsverzichtsklausel vertragsbestandteil.
unabhängig davon ist der vn in seinem eigenen interesse angehalten seinen tatsächlichen versicherungswert auch zu versichern. das kann sowohl mehr als auch weniger als die empfolene versicherungssumme des vr sein.
Nun hat der Versicherte eine Schrankwand im Wohnzimmer im Wert
von 11.000 €. diese geht Kaputt, wie auch immer.
Bekommt der Kunde dann die 10.000 € Versicherungssumme, oder
rechnet die Versicherung aus, wie viel Wertanteile das
Wohnzimmer hat und der Kunde erhält nur 5.000 €?
das hängt erst mal davon ab ob der unterversicherungsverzicht vereinbart wurde
wenn ja: dann erhält der kunde in deinem beispiel maximal 10.000 eur + 10% vorsorge = 11.000 eur.
wenn nein: ermittelt ein gutachter den tatsächlichen versicherungswert. die entschätigung wird dann im verhältnis versicherungswert zur versicherungssumme ausgezahlt.
(bsp.: der gutachter stellt in deinem fall eine tatsächliche versicherungssumme von 40.000 eur fest, du bist also im verhältnis 1/4 unterversichert, die entschädigungsleistung würde dann also 2.500 eur + 10% vorsorge = 2.750 eur betragen)
bitte bedenke aber, daß eine wohnung nicht nur aus einem schrank sondern auch dessen inhalt, sowie diversen anderen spielereien wie elektrogeräten oder kiloweise klamotten, bücher, cd´s … besteht.
DAS darfst du nicht vergessen.
und um himmels willen… warum muß es wieder ein abschluß übers internet sein? wenn man keine ahnung hat überläßt man sowas einem profi!
Hallo,
aus deiner Fragestellung kann man ersehen, wie fatal es ist, Versicherungen über Internet abzuschließen!
Mit einem kompetenten Berater hätte solch ein Murks (theoretisches oder reales Beispiel?) nie passieren können!
Wie kann eine (Internet)Versicherung ANHAND DER DATEN einen Wert für die gesamte Wohnung (und damit die Vse) in Höhe von 10.000 errechnen, wenn ALLEINE DIE SCHRANKWAND einen Neuwert von 11.000 hat!?
Gruß cooler
P.S. Ich bin überzeugt, viele „Internet-Abschließer“ wissen gar nicht, was sie eigentlich so richtig abgeschlossen haben, bzw. wie sich das im Schadensfall auswirkt, nur weil sie dachten, sie könnten ein paar Cent sparen!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nun hat der Versicherte eine Schrankwand im Wohnzimmer im Wert
von 11.000 €. diese geht Kaputt, wie auch immer.
Bekommt der Kunde dann die 10.000 € Versicherungssumme, oder
rechnet die Versicherung aus, wie viel Wertanteile das
Wohnzimmer hat und der Kunde erhält nur 5.000 €?
das hängt erst mal davon ab ob der unterversicherungsverzicht
vereinbart wurde
wenn ja: dann erhält der kunde in deinem beispiel maximal
10.000 eur + 10% vorsorge = 11.000 eur.
wenn nein: ermittelt ein gutachter den tatsächlichen
versicherungswert. die entschätigung wird dann im verhältnis
versicherungswert zur versicherungssumme ausgezahlt.
(bsp.: der gutachter stellt in deinem fall eine tatsächliche
versicherungssumme von 40.000 eur fest, du bist also im
verhältnis 1/4 unterversichert, die entschädigungsleistung
würde dann also 2.500 eur + 10% vorsorge = 2.750 eur betragen)
bitte bedenke aber, daß eine wohnung nicht nur aus einem
schrank sondern auch dessen inhalt, sowie diversen anderen
spielereien wie elektrogeräten oder kiloweise klamotten,
bücher, cd´s … besteht.
DAS darfst du nicht vergessen.
Ist klar
Was würde denn passieren, wenn ein Unterversicheungsschutz bestünde und der Fernsehr und die Stereoanlage auf dem Schrank mit kaputt gegangen sind und daduch die geasmatsumme auf 15.000 € angewachsen ist, bekommt man dann 10.000 € + 10 % Vorsorge, da dies ja die versicherungssumme war oder gibt es dann 15.000 € + vorsorge (was ich ehr nicht glaube)?
und um himmels willen… warum muß es wieder ein abschluß
übers internet sein? wenn man keine ahnung hat überläßt man
sowas einem profi!
Was ist den ein Profi, ein Versicherungsvertreter etwa, der nur ans Geschäftemachen denkt? Damit habe ich leider schon sehr schlechte Erfarungen gemacht, aber darum geht es ja nicht, da diesrr Fall nur fiktiv ist, damit ich verstehe wie das Berechnet wird.
Was würde denn passieren, wenn ein Unterversicheungsschutz
bestünde und der Fernsehr und die Stereoanlage auf dem Schrank
mit kaputt gegangen sind und daduch die geasmatsumme auf
15.000 € angewachsen ist, bekommt man dann 10.000 € + 10 %
Vorsorge, da dies ja die versicherungssumme war oder gibt es
dann 15.000 € + vorsorge (was ich ehr nicht glaube)?
ich mische mich hier mal ein
so wie du es glaubst ist es richtig. Wenn 10.000 € vereinbart sind, gibt es trotz Unterversicherungsverzichtsklausel natürlich auch nur die vereinbarten 10.000 € + 10% Vorsorge. Also 11.000 € Gesamtentschädigung.
Wenn es anders wäre dann bräuchte ja keiner seinen tatsächlichen Hausratwert angeben…
und um himmels willen… warum muß es wieder ein abschluß
übers internet sein? wenn man keine ahnung hat überläßt man
sowas einem profi!
Was ist den ein Profi, ein Versicherungsvertreter etwa, der
nur ans Geschäftemachen denkt? Damit habe ich leider schon
sehr schlechte Erfarungen gemacht, aber darum geht es ja
nicht, da diesrr Fall nur fiktiv ist, damit ich verstehe wie
das Berechnet wird.
und um himmels willen… warum muß es wieder ein abschluß
übers internet sein? wenn man keine ahnung hat überläßt man
sowas einem profi!
Was ist den ein Profi, ein Versicherungsvertreter etwa, der
nur ans Geschäftemachen denkt? Damit habe ich leider schon
sehr schlechte Erfarungen gemacht, aber darum geht es ja
nicht, da diesrr Fall nur fiktiv ist, damit ich verstehe wie
das Berechnet wird.
Hallo,
bei solchen Leuten wie dir, kommt mir echt die Galle hoch.
Wer denkt den nicht an „das Geschäft“? Dein Banker, dein Stromversorger, dein Zahnarzt, usw. usw.,sogar Leute, die physisches Gold verkaufen - keiner arbeitet umsonst! Das schließt doch eine seröse Beratung nicht aus!
Gruß cooler
Wer, glaubst du, gibt dir hier im Forum die „richtigen“ Antworten für deine abstrusen Beispiele? Antwort: Die Versicherungsleute!