Wie funktioniert eine Höhergruppierung bei TVöD?

Guten Tag,ich bin seit zwei Jahren als Akademiker im Öffentlichen Dienst und arbeite direkt für den Bürgermeister meiner Stadt. Mein Tätigkeitsfeld ist dabei enorm und es kommen immer mehr zeitaufwendige Aufgaben hinzu. Mein Vertrag war zunächst auf 2 Jahre befristet und da die Kommune mehr als arm ist, hat man mich in Entgeldgruppe 10, Stufe 2 eingruppiert. Nun will man meinen Vertrag in unbefristet umwandeln. Meine Frage: Ist dabei eine Höhergruppierung machbar und wie passiert dies? Kann man nur von Stufe 10 in 11 springen oder geht z.B. auch 12? Bei einer Neugruppierung in 11 hätte ich durch die niedrigere Erfahrungsstufe 1 glatt Einkommensverluste. Was ist in dieser Situation zu raten? An den Personalrat meiner Kommune wende ich mich bewusst nicht. Vielen Dank…

Hallo,

die Eingruppierung im TVöD in einer Betsimmten EG ist zunächst abhängig vom Stellenwert, Erfahrung und Vorkenntnissen.
Sie sollten also zuerst wissen wie Ihre Stellen eingestuft ist, ist die EG 11/12 ist eine Höhergruppierung denkbar. Nach Tarifrecht dürfen Sie bei einer Höhergruppeirung nicht schlechter gestellt werden als zuvor.

Beispiel:
Derzeit in EG 10 Stufe 2 >Höhergruppierung in EG 11 > Stufenzuordnung sieht wie folgt aus:

EG 10 Stufe 2 Grundvergütung 2808,65 €
EG 11 Stufe 1 Grundvergütung 2628,47 € (zu gering)
Also Zuordnung zur EG 11 Stufe 2 2914,64 €.

Anbei Auszug aus dem Tariftext:
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen

Abs 4 (4) 1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 25 Euro in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bzw. weniger als 50 Euro in den Entgeltgruppen 9 bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 25 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 50 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 15). 3Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. 4Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen. 5Die/Der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 2 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe und ggf. einschließlich des Garantiebetrags.

Sorry, ich kann dir da nicht helfen

Vielen Dank. Ein zwei Details helfen mir schon mal weiter:smile: