Folgende Situation: Eine Person schuldet mir 1000 Euro. Jetzt erfahre ich plötzlich das diese wieder einen Job bekommen hat und auch wo sie arbeitet. Ich habe den rat bekommen eine Lohnabtretung durch den Arbeitgeber zu erwirken. Dazu habe ich ein Formular in dem der Schuldner seine Schuld anerkennt und von Schuldner und Gläubiger die Personalien festgehalten sind. Ich denke auch, dass die Person mir das unterschreibt, wenn ich die Pistole auf die Brust setze. Aber was muss ich noch an den Arbeitgeber senden, damit die Lohnabtretung erfolgen kann?
Hallo,
mit einer Lohnabtretung tritt der Schuldner dem Gläubiger sein jeweils pfändbares Einkommen ab. Wer weniger als 1.030 Euro verdient, hat kein pfändbares Einkommen. Das richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Man kann nur das abtreten, was grundsätzlich der Pfändung unterliegt. Die Abtretung muss schriftlich erfolgen:
„Hiermit trete ich Name,Adresse (Schuldner) dem Herrn/Frau Name, Adresse (Gläubiger) mein jeweils pfändbares Einkommen zur Schuldentilgung ab. Die Abtretung ist begrenzt auf 1.000 Euro. Die Abtretung kann jederzeit meinem Arbeitgeber offenglegt werden.
Datum Unterschrift Schuldner, Datum Unterschrift Gläubiger“
Dieses Schriftstück kann dann an den Arbeitgeber der Schuldnerin geschickt werden. Der muss dann das pfändbare Einkommen, so eines vorhanden, an den Gläubiger überweisen. Manchmal hat ein Arbeitgeber Abtretungen ausgeschlossen. Dann nützt die Abtretung nichts.
Die Abtretung muss von beiden Parteien (Gläubiger und Schuldner)unterschrieben werden, sonst ist sie nicht gültig.
Viele Grüße
Micha