da ich nicht so oft reise, kenne ich mich mit Reiseversicherung
nicht aus.
Ich fliege demnächst in die USA (hoffentlich passiert
nichts :-/) und habe einfach ein Komplett-Reiseversicherungspaket bei HanseMerkur gebucht (online).
Wenn ich jetzt vor der Reise aus irgendwelchen Gründen zurücktreten muss oder während der Reise, sollte mir eigentlich Geld zurückerstattet werden, oder ? Wie funktioniert das genau ?
Hat jemand schon Erfahrungen gemacht ?
Wenn ich jetzt vor der Reise aus irgendwelchen Gründen
zurücktreten muss oder während der Reise, sollte mir
eigentlich Geld zurückerstattet werden, oder ?
Hallo Master!
Nicht aus „irgendwelchen“ Gründen. Rücktrittsgründe sind:
Krankheit deiner selbst oder einer mitreisenden und mitversicherten Person.
Tod eines direkten Familienangehörigen.
Schwangerschaft.
Impfunverträglichkeit.
Verlust des Arbeitsplatzes.
Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle und damit verbundener Urlaubssperre.
Schwerer Elementarschaden am Eigentum.
Bei Krankheit, die stationären Aufenthalt erforderlich macht gibt es 100 %, bei lediglich ambulant zu behandelnder Krankheit 80 % des Reisepreises zurück.
Normalerweise wendet man sich in solchen Fällen mit der Buchungsbestätigung/-rechnung, der Stornobestätigung/-rechnung und der entsprechenden Bescheinigung über die Reiseunfähigkeit an sein Reisebüro, welches die ganze Angelegenheit für einen weiterleitet. Wie man bei Online-Buchungen an seine Knete kommt, entzieht sich leider meiner praktischen Kenntnis, aber ich denke doch, auch da wird es eine entsprechende Kontaktadresse der Versicherung geben.
eine Grundvoraussetzung ist zu den Infos von Hartmann natürlich noch (und das hast Du nicht geschrieben) ob Dein Komplett-Paket denn überhaupt die Reiserücktrittskostenversicherung beinhaltet oder nur ein „Rundum-Sorglos-Paket“ mit Kranken, Unfall, Gepäckversicherung usw. ist.
Sonst gelten als Stornogründe eben die unten genannten.
Einfach: Ich will/mag/trau mich doch nicht mehr ist kein Grund. Auch berufliche „ich kann doch nicht“ ist kein Grund! Da mußt Du dann mit Deinem Arbeitgeber über die Kosten verhandeln, nicht mit der Versicherung.
Wendy
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Komplett-Paket denn überhaupt die
Reiserücktrittskostenversicherung beinhaltet oder nur ein
„Rundum-Sorglos-Paket“ mit Kranken, Unfall, Gepäckversicherung
usw. ist.
ja, die Reiserücktrittskostenversicherung ist auch dabei.
Wenn es z.B. wegen Terroranschläge gefährlich ist zu fliegen, ist das dann auch ein Stornogrund ?
ja, die Reiserücktrittskostenversicherung ist auch dabei.
Wenn es z.B. wegen Terroranschläge gefährlich ist zu fliegen,
ist das dann auch ein Stornogrund ?
Nein, die Gründe hat Hartmann schon genannt - ich habs einfach hier nochmal reinkopiert. Die ganze Litanei steht übrigens auch auf der HP der Versicherung recht gut erklärt…
bye
Rolf
Hallo Master!
Nicht aus „irgendwelchen“ Gründen. Rücktrittsgründe sind:
Krankheit deiner selbst oder einer mitreisenden und mitversicherten Person.
Tod eines direkten Familienangehörigen.
Schwangerschaft.
Impfunverträglichkeit.
Verlust des Arbeitsplatzes.
Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle und damit verbundener Urlaubssperre.
Schwerer Elementarschaden am Eigentum.
Bei Krankheit, die stationären Aufenthalt erforderlich macht gibt es 100 %, bei lediglich ambulant zu behandelnder Krankheit 80 % des Reisepreises zurück.
Normalerweise wendet man sich in solchen Fällen mit der Buchungsbestätigung/-rechnung, der Stornobestätigung/-rechnung und der entsprechenden Bescheinigung über die Reiseunfähigkeit an sein Reisebüro, welches die ganze Angelegenheit für einen weiterleitet. Wie man bei Online-Buchungen an seine Knete kommt, entzieht sich leider meiner praktischen Kenntnis, aber ich denke doch, auch da wird es eine entsprechende Kontaktadresse der Versicherung geben.
es ist ein sehr subjektives Empfinden, ob es gefährlich ist. Wenn aufgrund eines Terroranschlages der komplette Flugverkehr zum erliegen kommt, wie seinerzeit in den USA nach dem 11.9. dann findet Deine Reise nicht statt, das ist dann höhere Gewalt und begründet KEINE Schadensersatzansprüche.
Auch zu diesem Zeitpunkt wurde aber nicht vom Fliegen generell abgeraten.
Wenn Du Angst hast, zu fliegen, dann ist das aber kein Stornogrund. Sonst hätten auch alle Leute, denen einfällt, daß sie Höhenangst haben, jederzeit einen Stornogrund. Oder jemand, der seekrank wird, könnte ne Kreuzfahrt stornieren. Doer weil jetzt diese Fähre in Afrika untergegangen ist, traut sich jemand nicht mehr und will deswegen stornieren.
Keine Chance - bleibst dann auf allen Kosten sitzen. Das war jetzt mal „erklärt am Beispiel“
Grüße
Wendy
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