Wie gegen Auflistung auf Vebidoo-de vorgehen ?

Hallo,

ich habe bemerkt das ich auf Vebidoo aufgelistet bin.
Ich will es aber nicht! Jedes Mal wenn ich Vebidoo eine Mail schreibe und um die Löschung bitte, bekomme ich eine Standard E-Mail zurück.

Dürfen Personalsuchmaschinen gegen meinen Willen Bilder, Namen und Informationen von und über mich auf ihrer Seite veröffentlichen ?

Es tut mir leid, aber hier bin ich überfragt. Wenn man nicht möchte, das irgendetwas über einen gespeichert wird, würde ich dies dem jeweiligen Anbieter, am Besten per Einschreiben mit Rückschein gegenüber schriftlich erklären und diesen auffordern die jeweiligen Daten unter Fristsetzung zu löschen. Wenn er sich an diese Frist nicht hält und die Daten nach Ablauf der Frist noch immer vorhanden sind würde ich einen Rechtsanwalt mit dieser Klärung beauftragen, denn dann kann meines Wissens nur noch ein Gerichtsverfahren Abhilfe schaffen.

Aber wie gesagt: Dies ist meine persönliche Einschätzung und hat nichts mit einer Rechtsberatung zu tun. Ich bin kein Anwalt und kann daher auch nichts genaueres sagen.

Hallo,

die rechtliche Frage, ob es erlaubt ist, kann ich nicht beantworten.

Des Weiteren sagt mir Vebidoo nichts, aber evtl. kann man dort die Erfassung in Suchmaschinen unterbinden (Einstellungen).
Für die bereits erfolgte Erfassung bleibt wohl nur der mühselige Weg der Kontaktaufnahme, ggf. mit Anwalt.

Mfg
O. Lübben

Hallo,
leider kann ich Dir nicht besonders weiterhelfen, weil ich damit Gott-sei-Dank noch nichts zu tun hatte.

Die erste Frage, die ich mir selbst stellen würde, wenn mir so etwas passieren würde, wäre, woher kommen die dort veröffentlichten Daten. Von mir selbst (eigene Dummheit) oder von jemandem anderen?

Im zweiten Fall wäre ein Anwalt gefragt. Da es sich um eine deutsche Domain handelt, sind Deine Karten nicht so schlecht, durch kostenpflichtige Abmahnung mit Unterlassungserklärung eine Löschung der ohne Deine Einwilligung ins Netz gestellten Daten zu erreichen.

Ein guter Ratgeber könnte auch der Datenschutzbeauftragte des Landes sein, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Email und Telefonieren ist verschwendete Zeit, weil nicht rechtsverbinlich. Höchstens Fax. Noch besser. Einschreiben an die Geschäftsleitung (Impressum) mit Rückschein. Dort stellst Du einfach Deine Forderung an das Unternehmen und setzt eine Frist für die Durchführung (ca. 14 Werktage) Danach juristisches Vorgehen ankündigen. Mindestens macht das Eindruck. Musterschreiben findest Du evtl. durch Gugln.

Das kostet zunächst nur Zeit, Porto und Du hast etwas in der Hand für weiteres Vorgehen.

Viel Erfolg!
guggelhupf

P.S. Das ist meine private Meinung und kein Rat, also ohne Verbindlichkeit und Haftung.

Hallo,

ich habe bemerkt das ich auf Vebidoo aufgelistet bin.

…usw.