Wie gegen Betriebsratsvorsitzenden vorgehen?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Person X erhält vom Arbeitgeber an einem Tag zwei Kündigungen. Eine fristlose und eine ordentliche.

Arbeitgeber teilt in beiden Kündigungen mit, dass der Betriebsrat angehört wurde und keine Einwände hat.

Person X stellt Kündigungsschutzklage, Güteverhandlung ohne Ergebnis. In einer Kammerverhandlung wird ein Vergleich erzielt. Person X erhält Abfindung und scheidet aus dem Unternehmen aus.

Monate später wird Person X von drei der insgesamt neun BR-Mitgliedern informiert, dass es nie eine Anhörung oder BR-Sitzung zu den beiden Kündigungen gab. BR-Vorsitzender hat die Kündigungen einfach im Alleingang und in „sehr enger“ Zusammenarbeit mit dem Personalleiter „durchgewunken“.

BR-Vorsitzender teilt in einem Schreiben (liegt im Original Person X vor) dem Personalleiter folgendes mit:

Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am tt.mm.jjjj über die beabsichtigte außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Person X beraten.
Als Ergebnis der Beratung teilen wir Ihnen mit:
Der Betriebsrat nimmt die beabsichtigte außerordentliche Kündigung zur Kenntnis und sieht das Anhörungsverfahren als abgeschlossen an.

Datum, Unterschrift (nur) vom BR-Vorsitzenden

Identisches Schreiben auch für die ordentliche Kündigung.

Kann Person X (auch nach abgeschlossener Kammerverhandlung und Ausscheiden aus dem Unternehmen) gegen den Betriebsratsvorsitzenden rechtlich vorgehen? Wenn ja wie und wo?

Ist es nicht eine erhebliche Rechts- und Pflichtverletzung des BR-Vorsitzenden? Keine Anhörung und keine BR-Sitzung einberufen und dann noch falsche Angaben im Schreiben an den Arbeitgeber über eine angebliche Sitzung des Betriebsrates.

Person X kann definitiv nicht gegen den Arbeitgeber vorgehen, weil:
Mängel, die im Verantwortungsbereich des Betriebsrats entstehen, führen hingegen grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung weiß oder erkennen kann, dass der Betriebsrat die Angelegenheit nicht fehlerfrei behandelt hat. Solche Fehler gehen schon deshalb nicht zulasten des Arbeitgebers, weil er keine wirksamen rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Beschlussfassung des Betriebsrats hat.

Vielen Dank schon im Voraus!!!

was mich wundert…
…das der Herr Rechtsanwalt im Klageverfahren nicht die Anhörung pauschal als fehlerhaft angezweifet hat. Dann muss der AG die richtige Anhörung inkl. des Protokolls der Sitzung vorlegen. Das machen RAs eigentlich schon, auch wenn kein Zweifel im Vorfeld besteht.

Verletzung gesetzlicher Pflichten nach §23 BetrVG kann nur die Belegschaft, der AG oder die Gewerkschaft feststellen lassen.

Mich wundert auch dass die Betriebsratsmitgleider sich soetwas vom Vorsitzenden gefallen lassen…

Knapp vorbei…
…ist auch daneben.

…das der Herr Rechtsanwalt im Klageverfahren nicht die
Anhörung pauschal als fehlerhaft angezweifet hat. Dann muss
der AG die richtige Anhörung inkl. des Protokolls der Sitzung
vorlegen. Das machen RAs eigentlich schon, auch wenn kein
Zweifel im Vorfeld besteht.

Die Anzweiflung der BR-Anhörung bezieht sich lediglich auf die Pflichten des AGs. Der AG muß nachweisen, daß er den BR rechtzeitig und vollständig unterrichtet hat sowie ob und wie sich der BR geäußert hat.
Versäumnisse des BR sind regelmäßig in einer Kü-Schutzklage nicht relevant.
Und auf Protokolle von BR-Sitzungen hat ein AG sowieso nur dann auszugsweise Anspruch, wenn er an dem TOP tatsächlich teilgenommen hat, ansonsten bekommt er vom BRV lediglich eine Beschlußmitteilung.

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… ist, dass der Gekündigte keinen Kontakt zum BR aufgenommen hat. Auch der RA des Mitarbeiters nimmt in solchen Fällen eigentlich Kontakt zum BR auf.
Bei 9 Gremiumsmitgliedern sind das ja bummelig bis zu 500 MA. Also mir (Teil eines 9köpfigen Gremiums) würd da schon auffallen, wenn da was im Argen wäre. (Fristlose und fristgerechte Kündigung sind ja meist Konsequenzen aus einem vermeintlichen Fehlverhalten und das schlägt doch eigentlich eine Welle durch die ganze Firma, das kann gar nicht an einem vorbeigehen!)

Ich weiß nicht, ob der gekündigte MA noch was tun kann, außer dem BR zu raten, den Vorsitzenden abzuwählen…

Gruß
finnie