hallo
angenommen jemand wird von der polizei per lasermessung angehalten. der übliche papierkram wird erledigt, aber der fahrer äusert sich nicht.
nun kommt der bussgeldbescheid ( 3 punkte, fahrverbot ) und der fahrer möchte dagegen vorgehen ( lasermessung nicht genau, etc. )
wie muss der fahrer das tun ? seiner privatrechtschutzversicherung hat er bescheid gesagt und soll dieser die unterlagen schicken.
muss er der bussgeldstelle bescheid geben ? da ja nur eine 2 wöchige einspurchfrist besteht ? oder einfach nicht zahlen und dann alles über anwalt laufen lassen ?
mfg
nun kommt der bussgeldbescheid ( 3 punkte, fahrverbot ) und
der fahrer möchte dagegen vorgehen ( lasermessung nicht genau,
etc. )
Hi,
gibt es einen Anhaltspunkt das die Messung ungenau sein könnte, oder ist es reines Wunschdenken?
Ohne begründbaren Anhaltspunkt keine Chance.
muss er der bussgeldstelle bescheid geben ? da ja nur eine 2
wöchige einspurchfrist besteht ? oder einfach nicht zahlen und
dann alles über anwalt laufen lassen ?
Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch bei der Bußgeldstelle eingegangen sein sonst ist er rechtskräftig. Zahlen oder nichtzahlen hat mit der Rechtskraft nichts zum tun.
Q-Gruß
Hi,
gibt es einen Anhaltspunkt das die Messung ungenau sein
könnte, oder ist es reines Wunschdenken?
Ohne begründbaren Anhaltspunkt keine Chance.
es war stockdunkel, die gemessende entfernung betrug über 450 meter und es war leicht abfällig ( von einer brücke kommend )
die gemessene geschwindigkeit war niemals die die einem vorgeworfen wird. fahrer war höchstens mit 90 bis maximal 100 unterwegs. laut laser aber weit über 100 bei erlaubten 70.
Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch bei der
Bußgeldstelle eingegangen sein sonst ist er rechtskräftig.
Zahlen oder nichtzahlen hat mit der Rechtskraft nichts zum
tun.
muss der fahrer nun die bussgeldstelle anrufen/anschreiben und mitteilen das man die sache einem anwalt gibt ? oder übernimmt das die rechtschutzversicherung für einen ?
mfg
Hallo,
muss der fahrer nun die bussgeldstelle anrufen/anschreiben und
mitteilen das man die sache einem anwalt gibt ? oder übernimmt
das die rechtschutzversicherung für einen ?
Das fragt man am besten die Rechtsschutzversicherung. Die haben nämlich alle ihre eigenen Regeln.
Cheers, Felix
Hi
egal ob du dich selbst vertreten willst oder einen Anwalt einschaltest: Ein Einspruch mutt zwei Wochen nach Zustellung (das Datum steht auf dem gelben Umschlag) bei der Behörde eingegangen sein (es gilt der Eingangsstempel der Behörde).
Also sofort Einspruch einlegen und dann schreiben, dass sich evtl. ein Anwalt meldet.
Aber: wenn es keinerlei Anhaltspunkte für eine Fehlmessung geben sollte dann sollte man sich schon selbst fragen, ob man nicht doch zu schnell war.
Gruß
HaweThie
hi,
ob es dunkel ist oder nicht ist unerheblich.
die 450 m sind kein problem
bergab auchnicht.
wieso soll es eine fehlmessung sein.
kannst du beweisen, dass du nicht zu schnell warst??
wenn nicht hast du echt salopp gesagt die a karte.
wenn nur versucht wird etwas zu konstruiren vergiss es . wird nur noch teuerer .
wenns dass 1 mal war hat man eine chance, den zeitpunkt der abgabe des führerscheines selbst zu bestimmen ( gleich mit urlaub verbinden zb. )
hauptmann
Zwecklos.
Hi,
ich bezweifle stark, dass eine RSV einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegt. Die zahlen allenfalls die Anwalts- und Gerichtskosten.
Einspruch einlegen, das müsste der Büßer schon selber machen, wie ihm das auch schon geraten wurde.
Ihm das jetzt nochmal aufzudröseln würde ihn denke ich aber überfordern und weitere Rückfragen seinerseits hervorrufen.
Über die Fristen wurde er ja schon aufgeklärt und auch darüber, dass er Einspruch einlegen muss.
Auf einen Anruf wird eine Bußgeldstelle kaum reagieren.
Rumburak
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