Wie gegen einen uneinsichtigen 18-Jährigen

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage, die Sie mir vielleicht beantworten können?
Mein Sohn ist neulich 18 geworden. Kurz vorher wandte er sich über seine Mutter an das Jugendamt, die sollten den Unterhalt neu berechnen.
Bisher zahlte ich als Vater den Unterhalt auf der Basis einer zwischen seiner Mutter und mir schriftlich vereinbarten Höhe des Unterhalts. Nun geht das angeblich nicht mehr, mein Son fängt an mir zu misstrauen. Das Jugendamt erhielt von mir die erforderlichen Unterlagen für eine Berechnung und teilte mir gestern das Ergebnis mit. Das Jugendamt hat mein Gehalt künstlich monatlich um 300 Euro hochgerechnet, was aber nicht der Realität entspricht und auf dieser Basis mir einen Betrag ausgerechnet, den ich nun titulieren lassen soll.
Damit bin ich nicht einverstanden.
Was kann ich nun dagegen tun, oder sollte ich zunächst meinen Sohn aktiv werden lassen, denn er müßte ja nun gegen mich klagen, wenn ich mich weigere diese Titulierung zu machen, oder?
Mein Sohn will bald anfangen zu studieren, wie kann ich ihn außerdem zwingen, das er einen Bafög-Antrag stellt, damit da erst mal alles geprüft wird, wer zu wieviel in die Verantwortung genommen werden kann?
Oder kann ich gar, obwohl gar kein Titel vorliegt, eine Abänderungsklage anstreben, um mein Recht durchzusetzen?

Was soll ich tun?

Viele Grüße

Ralli

Hallo,

ab dem 18. Geburtstag ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig.

Sohn auffordern, dass er die Einkommensunterlagen der Mutter vorlegt, damit eine korrekte Berechnung (gequotet nach dem elterlichen Einkommen) vorgenommen werden kann.

Eine Titulierung beim Jugendamt erst mal verweigern. Evtl. mit den vorhandenen Unterlagen zu einem Notar gehen und dort titulieren lassen. Er soll aber erst eine korrekte Berechnung - ohne Fiktiveinkommen und mit dem Abzug des GANZEN Kindergeldes - machen. Eine Notartitulierung kostet etwas Geld aber meist weniger als wenn ein Anwalt die Berechnung (und keine Titulierung) macht. Der Notar haftet auch für falsche Beratung - das Jugendamt nicht.

Wenn ein Teil der Unterhaltsforderung tituliert ist, vermindert sich das Prozessrisiko (heißt die Anwalts- und Gerichtskosten).

Gruß

Hallo ,
ein komplexes Thema. Sofort Anwalt aufsuchen und klären lassen. Viel Glück !!!