Wie gegen falsche Berechnung der VBL- Rente vorgehen?

Habe heute die Mitteilung der VBL über die Höhe der monatl. Zahlung erhalten. Was mich stört, ist der Abzug in Höhe von ca.132€ für Versorgungsausgleich, der im entsprechenden Scheidungsurteil aber auf ca. 26€ festgesetzt wurde.
Nach vergeblichen Telefonversuchen mit der VBL (Warteschleife) habe ich kurzerhand die Tollwut bekommen. Obwohl in der Mitteilung über die Höhe der Betriebsrente nur tel. Fragen oder aber der Klageweg erwähnt wurden, habe ich stante pede Widerspruch per Rückschein eingelegt mit der knappen Begründung, dass die Berechnung falsch ist, auf das Scheidungsurteil verwiesen und das in Kopie beigefügt.
Reicht das?
Merci für sachbezogene Antworten
LG
Amokoma1

Wenn dir der Klageweg vorgeschlagen wurde, dann schlag ihn ein. Am Sozialgericht gibt es Gerichtshelfer, die dir kostenlos helfen (müssen). Die Klage selber kostet auch kein Geld.
Wenn du dir sicher bist, dass deine Berechnung richtig ist, tu es einfach.
Wenn du magst, bringe ich auch dir SGB nach Hannover mit. Vielleicht können wir uns auch etwas zusammenreimen.

Soon

Weiß ich doch Alles. Ich halte es nur für hanebüchen, wegen so einer klaren Angelegenheit (bei der Rente Bund ist der Versorgungsausgleich in identischer Höhe mit Scheidungsurteil festgesetzt worden, nur VBL hat da eine andere Zahl aus dem Nirwana gegriffen), den Klageweg einzugehen. Das macht nur unnötige Kosten für „den Staat“, also uns Steuerzahler. Ich hatte da ehr rechtliches Interesse in Richtung:
Wieso kein Widerspruch vorgesehen? Rechtshelfebelehr?
Anrufen werde ich da trotzdem noch.
Mich interessiert das neben dem Geld sachlich. Mit Einschreiben per Rückschein kriege ich ja mehr Info’s über die Organisation der Veranstaltung.
Dann kann ich ja immer noch klagen.
Ich dachte eher an Tipps vor Klage.
LG
Amokoma1

Hallöchen,

wenn du Pech hast (und ich den Link richtig verstehe), könnte das sogar richtig sein, obwohl mir die Differenz doch sehr groß vorkommt:


Ich weiß nicht, wann die Scheidung war, aber möglicherweise hat sich die Rente ganz anders entwickelt als damals „vorgesehen“.

Viele Grüße
Christa

Danke. Habe natürlich weiter „geforscht“ und als Erstes festgestellt, dass die Berechnungen der VBL seit Scheidungen in 2002 gerichtlich beim Versorgungsausgleich in aller Regel wegen „Undurchschaubarkeit“ gerichtlich aufgeschoben wurden. Meine Ehe wurde zwar erst 2002 geschieden; Bezugsdatum für die Berechnung des Versorgungsausgleiches war aber der 31.07.2001. Der Versorgungsausgleich wurde also aufgrund der Rechtslage am 31.07.2001 gerichtlich festgesetzt.

Das Thema ist insgesamt hochkomplex - insbesondere, was die VBL angeht.
Heute habe ich die für Versorgungsausgleiche zuständige Sachbearbeitung bei der VBL telefonisch erwischt.

Freundlich war sie schon, allerdings inhaltlich so informativ, als hätte sie es mit einer leicht dementen Person zu tun. Es sei schon alles korrekt, aber schwierig zu verstehen.

Erst als ich ihr sagte, der Widerspruch per Rückschein sei unterwegs, meinte sie, eine schriftliche Antwort komme dann ja. ich könne dann immer noch klagen.
Habe ihr daraufhin sehr freundlich mitgeteilt, dass es dann bei meiner evtl. Klage wohl darum gehen wird, ob das Urteil des Amtsgerichtes oder die Rechtsauffassung der VBL falsch sei und dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch um die Frage einer (nicht zulässigen) echten Rückwirkung geht.
Das ist wohl so angekommen, als sei ich deutlich nicht dement.
Werde also eine schriftliche Antwort auf meine banale Mitteilung, die Höhe des monatl. Versorgungsausgleiches belaufe sich nicht auf 132 sondern 26 € und eine Korrektur sei vorzunehmen, erhalten.
Bin extrem gespannt. Mag sein, dass ich falsch liege. Habe aber eher das Gefühl, in ein Wespennest gestochen zu haben. Wo bleiben bei meiner Frage eigentlich die ganzen Rechtsexperten?
Na ja, kannst Du auch nicht wissen.
Danke Dir aber für „Mitkümmern“.
Liebe Grüße
Rebekka