Man nehme an, daß eine Person A bei der Polizei eine Strafanzeige stellt und eine bewußt falsche (Zeugen-)Aussage zu Protokoll gibt. Ferner veranlaßt diese Person A eine weitere Person B, ebenfalls als Zeuge in in weiten Teilen falsche Zeugenaussage bei der Polizei zu Protokoll zu geben.
Wie kann sich die beschuldigte Person C, die derzeit keine Gegenzeugen hat, gegen diese falschen Aussagen wehren?
Kann Person C z.B. gerichtlich von A und B eine eidesstattliche Versicherung über die gemachten (falschen) Aussagen erwirken?
Hi,
Man nehme an, daß eine Person A bei der Polizei eine
Strafanzeige stellt und eine bewußt falsche (Zeugen-)Aussage
zu Protokoll gibt. Ferner veranlaßt diese Person A eine
weitere Person B, ebenfalls als Zeuge in in weiten Teilen
falsche Zeugenaussage bei der Polizei zu Protokoll zu geben.
Was zu beweisen wäre!
Wie kann sich die beschuldigte Person C, die derzeit keine
Gegenzeugen hat, gegen diese falschen Aussagen wehren?
ja, Zeugen suchen.
Kann Person C z.B. gerichtlich von A und B eine
eidesstattliche Versicherung über die gemachten (falschen)
Aussagen erwirken?
Vor Gerich kann Dein Verteidiger die Vereidung der Z>eugen veranlassen.
nicki
Vor Gerich kann Dein Verteidiger die Vereidung der Z>eugen
veranlassen.
Bei der Vereidigung von Zeugen gibt es dann den nächsten Pferdefuss: Eine beeidete Aussage wiegt erheblich mehr als eine „normale“ Aussage und wird dadurch noch glaubwürdiger. Wenn sich eine Person schon nicht scheut, eine falsche Aussage vor der Polizei zu machen, wird sie später die Aussage vermutlich auch noch beeiden und den Betroffenen damit doppelt schwer belasten. Auf das Vereidigen legen Strafverteidiger in solchen Fällen deshalb lieber keinen Wert.