Wie gegen geschäftsschädigende Falschaussagen vorgehen?

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:

Jemand möchte ein Grundstück (Bauland) verkaufen.
Ein Anlieger hat Interesse, ist aber nicht bereit, den gewünschten Preis zu zahlen (bietet deutlich unter dem Bodenrichtwert).

In den darauffolgenden Monaten bzw. dann Jahren verprellt besagter Anlieger diverse Interessenten, indem er folgendes allgemein im Dorf herumerzählt bzw. die Interessenten am Grundstück direkt anspricht und folgendes erzählt:

  • der Eigentümer wolle das doppelte des tatsächlichen Kaufpreises (der dem Bodenrichtwert entspricht) und sei extrem unverschämt und dreist, sodass Kaufpreisverhandlungen nicht möglich seien
  • das Grundstück sei wegen Bergbauschäden unbebaubar, er habe darüber ein Gutachten der zuständigen Behörde (gegenteiliges Gutachten exakt dieser Behörde liegt dem Eigentümer vor)
  • auf dem Grundstück seien im zweiten Weltkrieg Bomben und Handgranaten entsorgt worden und die Bebauung sei deshalb verboten
  • Eigentümer sei eine Eigentümergemenschaft, die sich nicht darüber einigen könne, überhaupt zu verkaufen, Verhandlungen seine deshalb nicht möglich
  • das Grundstück sei bereits verkauft, man bräuchte nicht mehr zu schauen oder die Eigentümer zu kontaktieren

Diese Gerüchte führen dazu, dass mehrere Interessenten unmittelbar abspringen und die Eigentümer gar nicht oder während laufender Verhandlungen plötzlich nicht mehr kontaktieren. Über Dritte erfährt man von ebendiesen Gerüchten, die konkret von besagtem Anlieger ausgehen sollen.
Ein Anwohner aus dem Dorf berichtet dem Eigentümer schriftlich davon, eine andere Person wäre eventuell bereit, die Gerüchte und deren Herkunft schriftlich zu bestätigen.

Des weiteren wird das Maklerschild kurz nach Aufstellung auf dem Grundstück zerstört und im Gebüsch auf dem Grundstück entsorgt. Auch dies lässt zumindest das Einwirken des Anliegers vermuten.

Gegenüber einem Transportunternehmen gibt sich der Anlieger als Eigentümer des Grundstücks aus. Er erlaubt diesem, mit zwei Kleinbussen regelmäßig im vorderen Bereich des Grundstücks zu parken, wodurch das Grundstück für Interessenten zugestellt wirkt. Darüber hinaus fahren die Busse teils heftige Furchen in den dort unbefestigten Boden und einer der Busse verliert Öl darauf.
Der Grundstücks-Eigentümer wird eher zufällig darüber informiert.
Da auf den Fahrzeugen keine Firmennamen stehen, keiner der anderen Anwohner die Kennzeichen notiert und auch niemand die Busse einem Unternehmen zuordnen kann, kann das Transportunternehmen durch den Grundstücks-Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden. Nach dem diesbezüglich Umhören im Ort werden die Busse nicht mehr am Grundstück gesehen, sodass für den Eigentümer keinerlei Möglichkeit besteht, das Unternehmen zu greifen.

Bestünde in diesem Fall eine Möglichkeit, gegen den Anlieger vorzugehen, da er offensichtlich bewusst den Verkauf zu verhindern versucht und hiermit über Monate bzw. Jahre auch erfolgreich zu sein scheint oder fällt alles unter Hören-Sagen, sodass man keine Handhabe hat.

Danke für Eure Antworten!
Frau Schmitz

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Die Story mit den Kleinbussen hört sich wie Märchen an. Der Eigentümer kann sich offenbar nicht persönlich um das Geschehen kümmern. Sein Pech.

Ich würde den Verkauf über einen örtlichen Makler machen lassen. Der zieht dann den Verkauf relativ schnell durch. Oder es wird am falschen Ende gespart.

Hallo,

mal ganz einfach gesagt:

Was kannst du beweisen?

Die Person schädigt dein Vermögen, um sich selber einen Vermögensvorteil zu verschaffen, indem sie falsche Tatsachen behauptet.

Das hört sich doch sehr nach einer Straftat namens „Betrug“ an.

Ja, einmal schreibst du die Busse stehen dort und dadurch sieht das Grundstück zugestellt aus, und andererseits schreibst du, immer wenn der Eigentümer hin fährt ist keiner (zwecks Kennzeichenaufnahme) dort. :-)))

Denke die Frage ist klar, auch ohne diese ellenlangen Beispiele. Wenn du beweisen kannst dass er die Rufschädiugung vornimmt, oder irgendetwas anderes, entweder zum Anwalt, oder (fast) kostenlos zum Amtsgericht und Klage einreichen.
Unter Umständen kann auch bei der Polizei eine Anzeige erstattet werden, das weiß ich aber nicht.

Hallo,

in einem solchen Fall könnte es lohnen eine Dedektei zu engagieren und konkrete Beweise für eine Anzeige zu sammeln.
Die Parkplatznutzung ließe sich schon mal leicht per Kameraüberwachung klären.

Gruß, Paran

Vielleicht war das Unklar ausgedrückt.

Von den Bussen / Transportern hat der Eigentümer erst nach einiger Zeit erfahren, da er selber nicht vor Ort wohnt und daher auch einen Makler beauftragt hatte.
Als die Anwohner dann entsprechende Hinweise gegeben haben, waren die Busse nicht mehr auffindbar bzw. deren Halter nicht auszumachen.

Den Part habe ich nur erwähnt, da besagter Anlieger sich laut einem der Busfahrer ihm gegenüber als Eigentümer dargestellt hat.
Dies erfuhren Anwohner, als sie einen der Busfahrer wegen des auslaufenden Öls angesprochen haben und dieser meinte, der Eigentümer wisse ja Bescheid.

Da wurde nur leider nicht in puncto Kennzeichen reagiert, sondern der eigentliche Eigentümer einige Tage später erst kontaktiert.

Die Idee mit der Detektei ist sehr gut, darauf bin ich ehrlich nicht gekommen.

Die Überwachung bezüglich der Fahrzeuge ist nicht mehr notwendig, da sie wie gesagt seit der Ansprache durch andere Anwohner und der darauf versuchten Recherche, zu welchem Unternehmen sie gehören, nicht mehr vor Ort gesehen wurden.
Den Punkt habe ich nur erwähnt, um aufzuzeigen, dass sich der Anlieger anscheinend als Eigentümer ausgegeben hat.

Noch etwas zum Makler:
Es waren 2 Makler dran, die dem Eigentümer mitgeteilt haben, dass die Interessenten während der Verhandlungen nach den Besichtigungsterminen abgesprungen seien.
Das passt leider auch wieder dazu, dass ihnen vor Ort falsche Auskünfte gegeben wurden.
Das zerstörte und vom Grundstück entfernte Verkaufsschild war auch vom letzten Makler.

Da ein Makler den Verkäufer häufig gar nichts kostet, kann hier nich vom „Sparen am falschen Ende“ gesprochen werden.

Anzeige bei der Polizei erstatten. Denk daran, dass du Beweise hast sonst kommt ne Anzeige zurück wegen Rufschädigung. Alles andere macht dann die Polizei und die Staatsanwaltschaft . Den richtgen § sucht dann die Polizei heraus. Es wuírd ein Ermittlungsverfahren eingeleitet :wink: