Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Jemand möchte ein Grundstück (Bauland) verkaufen.
Ein Anlieger hat Interesse, ist aber nicht bereit, den gewünschten Preis zu zahlen (bietet deutlich unter dem Bodenrichtwert).
In den darauffolgenden Monaten bzw. dann Jahren verprellt besagter Anlieger diverse Interessenten, indem er folgendes allgemein im Dorf herumerzählt bzw. die Interessenten am Grundstück direkt anspricht und folgendes erzählt:
- der Eigentümer wolle das doppelte des tatsächlichen Kaufpreises (der dem Bodenrichtwert entspricht) und sei extrem unverschämt und dreist, sodass Kaufpreisverhandlungen nicht möglich seien
- das Grundstück sei wegen Bergbauschäden unbebaubar, er habe darüber ein Gutachten der zuständigen Behörde (gegenteiliges Gutachten exakt dieser Behörde liegt dem Eigentümer vor)
- auf dem Grundstück seien im zweiten Weltkrieg Bomben und Handgranaten entsorgt worden und die Bebauung sei deshalb verboten
- Eigentümer sei eine Eigentümergemenschaft, die sich nicht darüber einigen könne, überhaupt zu verkaufen, Verhandlungen seine deshalb nicht möglich
- das Grundstück sei bereits verkauft, man bräuchte nicht mehr zu schauen oder die Eigentümer zu kontaktieren
Diese Gerüchte führen dazu, dass mehrere Interessenten unmittelbar abspringen und die Eigentümer gar nicht oder während laufender Verhandlungen plötzlich nicht mehr kontaktieren. Über Dritte erfährt man von ebendiesen Gerüchten, die konkret von besagtem Anlieger ausgehen sollen.
Ein Anwohner aus dem Dorf berichtet dem Eigentümer schriftlich davon, eine andere Person wäre eventuell bereit, die Gerüchte und deren Herkunft schriftlich zu bestätigen.
Des weiteren wird das Maklerschild kurz nach Aufstellung auf dem Grundstück zerstört und im Gebüsch auf dem Grundstück entsorgt. Auch dies lässt zumindest das Einwirken des Anliegers vermuten.
Gegenüber einem Transportunternehmen gibt sich der Anlieger als Eigentümer des Grundstücks aus. Er erlaubt diesem, mit zwei Kleinbussen regelmäßig im vorderen Bereich des Grundstücks zu parken, wodurch das Grundstück für Interessenten zugestellt wirkt. Darüber hinaus fahren die Busse teils heftige Furchen in den dort unbefestigten Boden und einer der Busse verliert Öl darauf.
Der Grundstücks-Eigentümer wird eher zufällig darüber informiert.
Da auf den Fahrzeugen keine Firmennamen stehen, keiner der anderen Anwohner die Kennzeichen notiert und auch niemand die Busse einem Unternehmen zuordnen kann, kann das Transportunternehmen durch den Grundstücks-Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden. Nach dem diesbezüglich Umhören im Ort werden die Busse nicht mehr am Grundstück gesehen, sodass für den Eigentümer keinerlei Möglichkeit besteht, das Unternehmen zu greifen.
Bestünde in diesem Fall eine Möglichkeit, gegen den Anlieger vorzugehen, da er offensichtlich bewusst den Verkauf zu verhindern versucht und hiermit über Monate bzw. Jahre auch erfolgreich zu sein scheint oder fällt alles unter Hören-Sagen, sodass man keine Handhabe hat.
Danke für Eure Antworten!
Frau Schmitz