Wie gegen missliche Zustände vorgehen?

Hallo zusammen,

ich habe 2 Fragen und hoffe auf Hilfe:

Fall 1:
Arbeitnehmer 1 hat einen Bürojob. Er selbst hockt mit seiner gesamten Abteilung in einem Großraumbüro, weiter hinten im Gebäude befinden sich einzelne Büros der Vorstandsmitglieder.
Diese meinen, den ganzen Tag rauchen zu müssen - der Gestank zieht nach vorne in das Großraumbüro! Lüften ist schwierig, da duch starken Zug die Fenster nicht geöffnet werden können.
AN 1 hat sich auch schon beschwert. Die Antwort war keine Ausrede à la „Ausnahme für Vorstand“ oder so, nein- es wurde ihm dreist ins Gesicht gelogen, dass doch hier gar keiner rauchen würde! Das ist aber nun mal nicht zu „überriechen“.
Wie kann er nun am besten vorgehen, ohne seinen Job zu riskieren? Kann man das irgendwo anonym melden?
Ach ja: AN 1 arbeitet in Hessen, falls das wichtig ist.

Fall 2:
Arbeitnehmer 2 arbeitet in einer Großbäckerei. Dort ist es „normal“ täglich bzw. ja auch nachts bis zu 14 Stunden zu arbeiten!
Die obere Etage ist der Meinung, dass sie lieber regelmäßig Strafgebühren zahlt, anstatt an dieser Situation etwas zu ändern.
Gibt es nicht eine Regelung, dass man höchstens 10 Stunden am Stück tgl arbeiten darf? Gilt das hier nicht?
Wo kann AN 2 sich hinwenden um Hilfe zu bekommen?

Vielen Dank schon mal für eure Mühe.

LG
Kathrina

Hallo Kathrina,

zu Fall 2:

Laut §3 ArbZG darf die Arbeitszeit max 8 Stunden betragen. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn in 6 (Kalender-)Monaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist. Zu betrachten sind hier die Werktage von Montag bis Samstag.

Mit einem Bußgeld ist es dann vermutlich nicht mehr getan. Schau mal hier:

ArbZG § 22 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig

  1. entgegen § 3 oder § 6 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden

ArbZG § 23 Strafvorschriften
(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen

  1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines
    Arbeitnehmers gefährdet oder
  2. beharrlich wiederholt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft

Ich hoffe ich konnte hiermit schon mal helfen.

LG
Heiko

Nachfrage

zu Fall 2:

Laut §3 ArbZG darf die Arbeitszeit max 8 Stunden betragen. Sie
kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn in 6
(Kalender-)Monaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf
durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist. Zu betrachten
sind hier die Werktage von Montag bis Samstag.

Kannst Du das einmal näher erläutern? Wer ist von dieser Regelung betroffen? Alle Arbeitnehmer? Ich kenne genügend Firmen wo deutlich länger als 8 jedoch max. 10 Stunden täglich gearbeitet wird. Die Ausnahme ist dort schon seit langem die Regel, also dass täglich ein bis zwei Überstunden geleistet werden (müssen).

Viele Grüße,
Frank

Ich kenne genügend
Firmen wo deutlich länger als 8 jedoch max. 10 Stunden täglich
gearbeitet wird.

Das ArbZG spricht von einer WERKtäglich durchschnittlichen Arbeitszeit.
Werktag ist alles von Mo-Sa. Bei bspw. 5 Arbeitstagen in der Woche a 10 Stunden ergibt sich 50 Std : 6 Werktage = 8,34.
Wenn einmal in der Woche nicht 10 sondern nur 9,5 Std gearbeitet wird, passt es schon wieder.

Leitende Angestellte sind eh außen vor.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__18.html

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Danke, wieder was gelernt (owT)
owT = Ohne weiteren Text

Apropos lernen - ich nehme noch mal Mathe

owT = Ohne weiteren Text

Nunja, bis auf meine völlig falsche Arithmetik - eine halbe Stunde in der Woche reicht natürlich nicht, man muss auf durchschnittlich 48 Stunden kommen, damit es hinhaut…

Oh, das hab ich mir schon selber ausgerechnet, so kleinlich wollen wir da mal nicht sein … mir hat der Hinweis auf das „DURCHSCHNITTLICH“ geholfen, was ich vorher glatt überlesen hatte …

Danke, Frank

Hallo zusammen,

ich wollte noch mal kurz auf:

(…)6 (Kalender-)Monaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist (…)

hinweise. Also muss man hier nicht nur EINE Woche betrachten.

LG
Heiko

DAs hatte ich gelesen, den Samstag aber vergessen und vor allem das „durchschnittlich“ … ist halt (mal wieder) ein Gummiparagraf, der nur vor wirklicher Ausbeutung schützt, aber trotzdem fast alles erlaubt *smile*

Viele Grüße,
Frank