Hallo!
Sollte von Vornherein ein RA
eingeschaltet werden oder reicht erst einmal ein „böser Brief“
des Urhebers an den Plagiator?
Wieso ein „böser Brief“?
Meistens reicht ein ganz freundliches Schreiben, in dem man sich für das Interesse am Text bedankt und auf die beigefügte Honorarrechnung verweist …
Hier habe ich das schon mal geschildert:
/t/was-unternimmt-man-gegen-urheberrechtsverletzung/…
Gruß,
Max