Wie gegen Rechtsbeugung des Landratsamtes vorgehen?

Hallo,
wie sollte ein Gewerbetreibender vorgehen, um ohne anwaltliche Hilfe gegen Behördenwillkür vorzugehen?
Ein LRA übt unrechtmäßig Druck auf eine Gemeindemitarbeiterin aus, die eine Genehmigung ausstellen wollte - diese traut sich nun aber nicht mehr, um „Ärger mit dem LRA“ zu vermeiden.
Der Gewerbetreibende möchte gerne eine Beschwerde führen (oder ist ein anderer Weg besser? ein Telefonat war wenig hilfreich…).
Wo und wie sollte so eine Beschwerde geführt werden?
Gibt es einen empfehlenswerten, erfolgversprechenden Ablauf?
Danke, Helge

Hallo,
um was für eine Genehmigung geht es?
Behördlicher Ablauf ist ja immer - ( alles schriftlich! ):

  • Antrag stellen
  • Genehmigung oder Ablehnung
  • bei Ablehnung Widerspruch eine Ablehnung muss ja die gesetzlichen Grundlagen enthalten, weshalb eine Genehmigung nicht gegeben wurde („Ärger mit dem LRA“ zählt nicht dazu). Darauf sollte dann der Widerspruch abzielen.

Alles andere, wie z.B. Dienstaufsichtsbeschwerde o.ä. ist meist nicht erfolgreich…

Beatrix

Hallo,

wie sollte ein Gewerbetreibender vorgehen, um ohne anwaltliche Hilfe gegen Behördenwillkür vorzugehen?
Ein LRA übt unrechtmäßig Druck auf eine Gemeindemitarbeiterin aus, die eine Genehmigung ausstellen wollte - diese traut sich nun aber nicht mehr, um „Ärger mit dem LRA“ zu vermeiden.

Kann man natürlich aus der Ferne ohne Kenntnis der konkrten Umstände kaum beurteilen. Manchmal lässt die Kommunalaufsicht schon vorher durchgucken, dass man eine Entscheidung aufheben bzw. dagegen vorgehen würde. Es handelt sich ja offenkundig um etwas, wo die Kommunalaufsicht irgendwie schon im Vorfeld einbezogen wurde.

Der Gewerbetreibende möchte gerne eine Beschwerde führen (oder ist ein anderer Weg besser? ein Telefonat war wenig hilfreich…).

Mit wem? Welche Infos gab es?

Wo und wie sollte so eine Beschwerde geführt werden?

Gegen den ablehenden Bescheid kann man erstmal Widerspruch einlegen.
Alles andere wie Beschwerden usw. bringen in der Sache selten was.

Gibt es einen empfehlenswerten, erfolgversprechenden Ablauf?

Erstmal das normale Verwaltungsverfahren. Ansonsten vielleicht Betriebsstätte verlegen. Denn wenn die einen Ärgern wollen, dann haben die da sicher auch noch andere Wege. Dann wird vielleicht mal etwas mehr gewerbeaufsichtet usw.

Grüße

Hallo,

Hallo,
wie sollte ein Gewerbetreibender vorgehen, um ohne anwaltliche
Hilfe gegen Behördenwillkür vorzugehen?

Handelt es sich wirklich um Behördenwillkür ?

Ein LRA übt unrechtmäßig Druck auf eine Gemeindemitarbeiterin
aus, die eine Genehmigung ausstellen wollte - diese traut sich
nun aber nicht mehr, um „Ärger mit dem LRA“ zu vermeiden.

Oder fehlen der Angestellte der Gemeinde evt. die erforderlichen Kenntnisse
um den Zusammenhang feststellen zu können ?

Was würde es bringen, wenn die Genehmigung von der Gemeindeverwaltung erteilt werden würde und sie dann anschließend vom Landratsamt/Kreisverwaltung widerrufen werden würde mit dem Hinweis, dass diese erteilte Genehmigung gegen geltendes Recht verstößt ?

Gruß Merger

der selbst einmal von einer Gemeindemitarbeiterin (Gewerbeamt) eine Genehmigung erhalten hat und danach selbst festgestellt hat, dass diese nicht gesetzeskonform war.

Hallo,
wo soll hier Willkür vorliegen? Es wurde offenbar nichts gemacht.

War die „Gemeindemitarbeiterin“ überhaupt befugt, eine Genehmigung auszustellen oder hat sie nur eine Bearbeitung zugesagt? Üblicherweise ist eine solche kein Organ der Gemeinde und auch nicht zwangsläufig mit einer Vertretungsbefugnis ausgestattet.

Wie hier schon geschrieben wurde, lautet die „richtige“ Antwort „schriftlichen Antrag stellen - schriftliche Ablehnung abwarten bzw. einfordern - Rechtsbehelf auf der Ablehnung oder gem. Verwaltungsverfahrensgesetz des jeweiligen Bundeslandes bemühen“ (sofern es sich um eine öffentlich-rechtliche Genehmigung handelt).

Gruß vom
Schnabel