Hallo
…abgegeben hatte, und dessen 3-Jahresfrist nun abgelaufen ist?
Titel besteht noch 25 Jahre, Schuldner hat keine Privatinsolvenz beantragt.
Danke, Helge
Hallo
…abgegeben hatte, und dessen 3-Jahresfrist nun abgelaufen ist?
Titel besteht noch 25 Jahre, Schuldner hat keine Privatinsolvenz beantragt.
Danke, Helge
Hallo,
es gibt mehrere Möglichkeiten:
Schuldner anschreiben und darauf hinweisen, dass erneute Abgabe der eV beantragt wird, wenn er nicht bezahlt; hilfreich ist oftmals, wenn man dem Schuldner anbietet, dass man auch bereit sei, eine Ratenzahlung zu akzeptieren,hilft natürlich nicht mehr dann, wenn es ein extrem gestörtes Schuldnerverhälnis gibt.
Beim zuständigen Amtsgericht -Schuldnerverzeichnes- anrufen und fragen, ob der Schuldner Einträge hat; oftmals sind da noch weitere eV eingetragen worden oder sonstige Negative; falls dies so wäre, stehen die Chancen wieder schlechter,…
Man kann den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Durchführung einer Zwangsvollstreckung einer Teilforderung beauftragen (Achtung: aus Kostengründen nur eine geringe Teilforderung in Vollstreckung geben, da die GV-Kosten sich aus dem Forderungsbetrag errechnen), und für den Fall, dass die Zwangsvollstreckung fruchtlos verläuft, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorzunehmen.
Das hört sich alles ganz kompliziert an, ist aber vollkommen harmlos und der GV, den man auch anrufen kann, hilft fast immer weiter.
Dass der Schuldner keine Privat-Inso hat, hat keine Aussagekraft hinsichtlich seiner finanziellen Möglichkeiten; viele Schuldner ist die Privat-Inso zu kompliziert oder zu schwierig oder sie wollen einfach nicht, dass sie den Inso-Verwalter jahrelang die Kontoauszüge vorlegen müssen.
Falls Rückfragen, gerne,
si
…kann auch Haftbefehl mit Abnahme der eV beantragt werden bei unbekanntem Aufenthalt oder muss dem GV auf jeden Fall die aktuelle Meldeadresse mitgeteilt werden (die erst wieder geprüft bzw neu abgefragt werden muss, weil der Schuldner immer wieder umzieht…)?
Danke
Hallo,
wenn gegen den Schuldner ein Vollstreckungsauftrag über den Gerichtsvollzieher erteilt wird, wird i.d.R. u.a. zugleich an den GV der Auftrag erteilt, dass im Falle der fruchtlosen Pfändung der Schuldner die eV zu leisten habe und für den Fall, dass der Schuldner die Abgabe der eV verweigert oder zum Termin nicht erscheint, Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe zu beantragen und anschließend die Vollstreckung des HB durchzuführen sei.
Dies ist in etwa der „Standestext“ bei Zwangsvollstreckungen und gibt dem GV alle Möglichkeiten aber auch Anweisung, was der GV, der hier die Interessen des Gläubigers zu vertreten hat, zusätzlich zur Zwangsvollstreckung durchzuführen habe.
…kann auch Haftbefehl mit Abnahme der eV beantragt werden
***siehe oben
bei unbekanntem Aufenthalt
***Der Gläubiger muss dem GV eine Adresse mitteilen, der GV muss keine Adresse suchen, denn wenn der Schuldner unter der vom Gläubiger angegebene Adresse nicht erreichbar ist, stellt der GV die Zwangsvollstreckung kostenpflichtig ein, heißt: der Gläubiger zahlt für die nicht erfolgte Zwangsvollstreckung.
oder muss dem GV auf jeden Fall die :aktuelle Meldeadresse mitgeteilt werden (die erst wieder :geprüft bzw neu abgefragt werden muss, weil der Schuldner :immer wieder umzieht…)?
***Genau, wie oberer Abschnitt
Wenn der Schuldner in der gleichen Stadt wohnt, einfach einmal vorbei fahren, i.d.R. hat das EWA (Einwohnermeldeamt) eine aktuelle Adresse.
Falls noch Fragen, gerne
si
Danke
Hallo,
seit wann beantragt ein Gerichtsvollzieher für Otto Normalverbraucher einen Haftbefehl? Kennst Du das aus eigener Erfahrung oder nur aus dem Fernsehen?
Gruß
KB
informieren statt rumzulabern:
hat Otto N. einen Titel gegen einen Schulder, kann der Gläubiger mittels Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden - verweigert er nämlich, wird er in Haft genommen (genau dort, wo er/sie sitzt!)
unterschreibt er, wird er danach sofort wieder aus der Haft entlassen und die Polizisten, die den GV begleitet haben, gehen ohne den Schuldner…