Wie gegen Studiengebühren vorgehen?

Hallo, liebe www-Gemeinde!

Ich bin aufgrund Studiumsselbstfinanzierung und daraus resultierender Selbständigkeit Langzeitstudent und sehe mich nun mit den Studiengebühren konfrontiert, die mein Studium ZUSÄTZLICH VERLÄNGERN würden.

Weil mir von Seiten der Uni bei der Beantragung von Urlaubssemestern Steine in den Weg gelegt wurden („studienzweckfremd“ etc…) und ich vor dem damaligen Hintergrund (keine Gebühren) nicht nur wegen der Semesterzahl gegen die Uni klagen wollte, fühle ich mich nun ungerecht benachteiligt.

Ich sehe ein, das Studiengebühren eine (korrekte) Maßnahme sind, um Langzeitstudenten zu reduzieren, finde es aber nicht gerechtfertigt, das Studierenden die ursprünglichen Rahmenbedingungen entzogen werden.
Ich kann durch eigenes Verhalten (mehr Zeit fürs Studium) nun Studiengebühren nicht mehr vermeiden. Ich werde noch ca. 3 Semester „zur Kasse gebeten“.

Außerdem wurden mir Krankheitswsemester, in denen ich nachweislich keinen Schein schreiben konnte nicht abgezogen und aufgrund fehlender Nachschreibtermine gibt es keine Möglichkeit durch mehr Fleiß wesentlich schneller zu sein.

Welche Möglichkeiten gibt es dagegen vorzugehen?

Vielen Dank für Eure Mühe.

Jan

Hallo,

Dein Posting vermittelt den Eindruck, daß Du Dir in der Rolle des gegen Windmühlen kämpfenden Benachteiligten gefällst. Ich will und kann nicht beurteilen, wie sattel- und gerichtsfest Deine Rechtsposition ist. Für einen Rat fehlt mir eine wesentliche Angabe: Der Betrag der Studiengebühr pro Semester! Wie hoch ist er? Daraus ergibt sich nämlich, ob Du aus Prinzip streitest oder ob sich ein Rechtsstreit lohnt. Aber vermutlich wird sich ein Streit nicht lohnen. Es wird vermutlich um ein paar hundert Euro gehen. Welchen Aufwand willst Du dafür treiben? Wie viele Grundsatzurteile und Kommentare willst Du suchen, wie viele Anwälte konsultieren? Was glaubst Du, wann wohl eine Entscheidung in erster, wann die Entscheidung in nächster Instanz erfolgt? Im nächsten Semester oder in 1 oder 2 oder 3 Jahren? Wie viel Lebens- und Studienzeit willst Du dafür ans Bein binden, wie viel Energie vergeuden? Das alles klingt nicht sehr vernünftig und effektiv, wenn es tatsächlich um den erfolgreichen Abschluß eines Studiums geht.

Gruß
Wolfgang

Hallo, liebe www-Gemeinde!

Hallo zurück,

grundsätzlich gebe ich Wolfgang recht.
Wenn du aber unbedingt weitere Semester verschwenden willst:
Wenn du den Gebührenbescheid bekommst wird dieser mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen sein. Das dort aufgeführte Rechtsmittel musst du rechtzeitig einlegen.
Nach der Ablehnung musst du rechtzeitig (s.dann folgender Bescheid, enthält wiederum eine Rechtmittelbelehrung) Klage vor dem zuständigen Gericht erheben, gegen das Urteil Berufung und/oder Revision einlegen. Wenn du dann ein letztinstanzliches Urteil in den Händen hast bleibt immer noch der Weg der Verfassungsbeschwerde.

wenn du dann endlich fertig bist, kannst du nahtlos in den Vorruhestand gehen; egal wie das Urteil dann ausgegangen ist, du dürftest inzwischen bei allen Firmen die Altersgrenze für Einstellungen überschritten haben

Gruß
HaWeThie

…für Wolfgang:
Hallo Wolfgang,

ich müßte jedes weitere Semester 650Euro zahlen! Das ist für mich kein kleiner Betrag! Nur wenn ich Millionär wäre könnte ich Deine Ansichten teilen.
Und dann bräuchte ich auch keine Ratschläge!

Deine selbsgefälligen, altklugen und „lustig“ ausformulierten postings sind mir übrigens schon öfter negativ aufgefallen.

Wenn hier jemand einen Rat sucht, dann hat er meistens auch ein bedrückendes Problem und möchte Hilfestellung bekommen.

Deine „Schlauberger“-postings (jedenfalls die 5bis6, die ich bisher gesehen habe) haben noch keinem weitergeholfen. Nein, vielmehr noch, Du gehst den armen Leuten damit auf den Keks!

Die Krönung sind Deine (unaufgeforderten) Statements zu der Reeperbahn-Abzocke weiter oben…
…einfach lächerlich!

Hast Du nix besseres zu tun???

MfG Jan

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ich müßte jedes weitere Semester 650Euro zahlen! Das ist für
mich kein kleiner Betrag! Nur wenn ich Millionär wäre könnte
ich Deine Ansichten teilen.

Hallo Jan,

wie unterschiedlich man die Dinge doch sehen kann. Die Problematik läßt sich wie folgt auf den Punkt bringen: Du kannst einen Prozeß vom Zaun brechen mit höchst fragwürdigem Ausgang und absolut unkalkulierbarer Dauer, der darüber hinaus auch Kosten verursacht oder Du richtest die Energie darauf, für 650 €/Semester das Studium zu Ende zu bringen.

Und nun kommt’s: Wenn Du den Rechtsweg gehts, hast Du genau 2 Möglichkeiten. Du hängst Dein Studium für x Jahre an den Nagel und ziehst erst einmal den Prozeß bis zum bitteren Ende durch. Ich halte diese Variante für nicht sinnvoll und auch Du kannst zu keinem anderen Ergebnis kommen, es sei denn, es geht Dir überhaupt nicht mehr um den erfolgreichen Abschluß des Studiums.

Die 2. Möglichkeit besteht darin, daß Du zunächst die 650 € bezahlst, um weiter studieren zu können und parallel dazu klagst Du wegen der 650 €. Nach Deiner eigenen Schilderung kannst Du Dir genau das aber nicht leisten, reichte doch schon vorher die Zeit nicht, um Broterwerb und Studium unter einen Hut zu bringen.

Wenn Geld und Zeit keine Themen für Dich wären, könntest Du Dir leisten, wegen 650 € Prozeßabenteuer zu starten. Geld und Zeit sind aber endlich und Du willst das Studium zu Ende bringen. Dann darfst Du über Geld, Zeit, Nerven und Einsatz für einen Prozeß wegen 650 € nicht einmal nachdenken.

Was also bemängelst Du? Ich glaube nicht, daß man zu einem anderen Ergebnis kommen kann. Allenfalls kann man Dir das Ergebnis schonender beibringen, damit der Herr sich nicht auf den Schlips getreten fühlt.

Gruß
Wolfgang

Schon klar…
Hallo Wolfgang!

Das was Du schreibst klingt schön glatt und einleuchtend, aber das eigentliche Problem besteht darin, daß ich es für rechtlich sehr bedenklich halte, IM NACHHINEIN, zur (durchaus verständlichen) Vermeidung von Langzeitstudien, derartige Gebühren ohne jede Übergangszeit zu verabschieden!

Ich hatte 4 Auslandssemester und 2 Krankheitssemester, die mir nicht angerechnet wurden. Da es keine Nachschreibtermine gab, verlor ich durch die aus Krankheitsgründen nicht erreichten Leistungsnachweise je 2 Semester.
Damals bekam ich auch einen „gutgemeinten Rat“ ich solle mich nicht mit überflüssigen Dingen beschäftigen und von einer Klage Abstand nehmen.
Ich entschloß mich dann auch dazu meine Energie besser in für mich wichtigere Dinge zu stecken (allerdings vor dem Hintergrund von Einschreibegebühren von ca 100 Euro pro Semester!)
Hätte ich damals gewußt, daß derartige Gesetze verabschiedet werden(650 E/S!), hätte ich klagen müssen und damit auch Erfolg gehabt!
Wenn man, um das Studium zu finanzieren im Ausland arbeitet ist das nicht „studienzweckfremd“ wie mir unrichtigerweise erklärt wurde.

Nun suche ich Aussagen von Personen, die sich in ähnlicher Situation befinden. Unter Umständen gibt es auch schon Sammelklagen, die dementsprechend weniger Zeit und Geld kosten würden.

Der einzige erwähnenswerte Tipp, den ich bisher bekam, war die Möglichkeit einen Härteantrag zu stellen und damit die Gebühren abzuwenden.

Ich könnte mir auch vorstellen, daß (zumindest einige) Studenten, die deshalb aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage sind zu Ende zu studieren, völlig resignieren und sich erstmal arbeitslos melden!

Mal sehen was der Staat dann dazu sagt…

Ich ziehe jedenfalls ALLE Möglichkeiten in Betracht.

Mit freundlichem Gruß

Jan

Ich hatte 4 Auslandssemester und 2 Krankheitssemester, die mir
nicht angerechnet wurden. Da es keine Nachschreibtermine gab,
verlor ich durch die aus Krankheitsgründen nicht erreichten
Leistungsnachweise je 2 Semester.

Hallo Jan,

während o. g. Semester hast Du also keine Vorlesungen, Übungen, Praktika besuchen können, keine Klausuren geschrieben und ergo keine Scheine erworben. Solche Zeiten muß man als Urlaubssemester werten lassen, damit keine Anrechnung auf die Studienzeit erfolgt. Urlaubssemester muß man vorher anmelden, aber vielleicht kannst Du das noch nachträglich bei dem einen oder anderen Semester erreichen. Einen Rechtsanspruch sehe ich dafür zwar nicht, aber freundlich gefragt und dargelegt ist vieles möglich.

Gelingt das nicht, warst Du eben ganz normal immatrikulierter Student, der aber während einiger Semester keine Leistungsnachweise erbrachte. Bei diesem Sachverhalt bringt Dir die ganze Klagerei nichts.

Ich mach’ mal folgende Rechnung auf: Die Studiengebühr beträgt auf den Monat umgerechnet ungefähr 100 €. Zum Verdienen dieses Betrages braucht man als Student etwa 10 - 12 Stunden, also ungefähr 3 Stunden pro Woche. Das mußt Du zusätzlich zur Arbeit für den Lebensunterhalt beischaffen. Spaßig sind die 3 Stunden pro Woche gewiß nicht, aber doch nicht sooo schlimm, daß man deshalb das ganze Studium hinschmeißt oder auch nur gefährdet.

Der einzige erwähnenswerte Tipp, den ich bisher bekam, war die
Möglichkeit einen Härteantrag zu stellen und damit die
Gebühren abzuwenden.

Einen Versuch ist es allemal wert.

Ich könnte mir auch vorstellen, daß (zumindest einige)
Studenten, die deshalb aus finanziellen Gründen nicht mehr in
der Lage sind zu Ende zu studieren, völlig resignieren und
sich erstmal arbeitslos melden!
Mal sehen was der Staat dann dazu sagt…

Das kann ich Dir jetzt schon sagen: Es interessiert niemanden! Bei dieser Art der Demonstration und des Kampfes gegen Windmühlen hast nur Du selbst die Folgen auszubaden.

Du stehst auf ganz dünnem Eis. Unter Dir das berufliche Abseits mit der Vergangenheit als gescheiterter Langzeitstudent. Recht hin, Klage her, wenn Du noch weitere Zeit und Energie ans Bein bindest, belastest Du Deinen gesamten Berufsweg.

Vermutlich wird es vordringlich sein, für den Fortgang des Studiums einen Zeitplan zum Schließen der Leistungsnachweislücken zu machen, ohne auf die Scheine „schießen“ zu müssen. In vielen Jahren der Studenten- und Diplomandenbetreuung habe ich die Erfahrung gemacht, daß oft sogar noch Scheine zum Vordiplom fehlen. Das alles war zwar nicht Gegenstand Deiner Frage, aber der Studienverlauf mit mehreren „Ausfallsemestern“ sieht eigentlich immer irgendwie ähnlich aus. Da wieder Ordnung zu schaffen und Dich mit längst verschüttetem Stoff zu beschäftigen, wird vollen Einsatz kosten.

Viel Erfolg dabei!

Gruß
Wolfgang