Wie gegen unerwartet teure Wartung schützen?

Angenommen ein Vermieter kann laut Mietvertrag die Warmwasserboilerentkalkung
auf den Mieter umlegen.Wie kann sich dieser dann gegen eine unerwartet teure Nach-
zahlung schützen,da er bei den Handwerkern ja dadurch nicht selbst vergleichen kann
und auch keinen Festpreis mit ihnen vereinbaren kann?

Hallo,

fordere Einsicht in die Originalrechnungen. Du hast ein Recht darauf, aus Höflichkeit sollte man dennoch um Einsichtnahme bitten.

Hier im Forum sind einige Leute unterwegs, die so eine Rechnung auf Plausibilität prüfen können.
Fürs Erste reicht auch eine Nennung des Rechnungsbetrages im Zusammenhang mit einer möglichst genauen Beschreibung des „Boilers“.

Hallo!
Im Grunde kann man wenig machen. Es kostet was es kostet.
Vermieter muss keineswegs lange Kostenvoranschläge für so eine Lappalie einholen, er kann seinen „Haushandwerker“ beauftragen.

Er muss aber (weitgehend)wirtschaftlich sinnvoll handeln. Beispiel, wenn die Entkalkungskosten letztlich in keinem Verhältnis zu einem Neugerät stehen würden . Oder das WW-Gerät schon sehr alt wäre und es bald zu erwarten wäre man müsste es sowieso ersetzen.

Kurz, die Kosten die der Mieter tragen muss, müssten ungewöhnlich und stark auffällig über dem Durchschnitt für vergleichbare Leistungen ausfallen, dann gäbe es einen Ansatzpunkt die Sache rechtlich zu prüfen. Und selbst dann kann es noch gute Gründe geben diese Firma zu beauftragen.

MfG
duck313