ich suche eine Kontostruktur, wo der Konto für das Gehalt komplett von anderen Zahlungen getrennt ist. Am besten, die Miete alle Zahlungen und die EC-Karte sind von diesem Konto getrennt.
Eignet sich ein Unterkonto als ein Konto für das Gehalt? Was gibt es dafür an Möglichkeiten?
ich suche eine Kontostruktur, wo der Konto für das Gehalt
komplett von anderen Zahlungen getrennt ist.
Wovon bezahlst du denn deine Ausgaben?
Am besten, die
Miete alle Zahlungen und die EC-Karte sind von diesem Konto
getrennt.
Dann mach doch dafür einfach ein neues Konto auf, woher das Geld dafür auch immer kommen mag. Beachte aber, daß einige Banken Privatkonten nur dann kostenlos führen, wenn da das Gehalt eingeht oder im Durchschnitt ein gewisser Mindestbetrag drauf ist. Außerdem ist man natürlich selbst dafür verantwortlich dieses Konto nicht (zu stark) zu überziehen, obwohl auf dem anderen genug Geld ist.
Eignet sich ein Unterkonto als ein Konto für das Gehalt? Was
gibt es dafür an Möglichkeiten?
wenn ich das richtig verstehe, suchst Du einfach eine Möglichkeit, Deine Einkünfte kontotechnisch von Deinen Ausgaben zu trennen.
Den Begriff „Unterkonto“ solltest Du dabei einfach mal streichen. Sowas gibt es nicht.
Du gehst einfach zu Deiner oder irgendeiner anderen Bank, eröffnest dort ein zweites Konto und lässt alle Deine Ausgaben zukünftig darüber laufen. Logischerweise solltest Du darauf achten, dass immer ausreichend Deckung besteht, denn auf einem Konto auf das kein regelmäßiges Gehalt eingeht, bekommst Du in der Regel keinen Dispo und ebensowenig wird eine Überziehung geduldet.
Sinn und Unsinn dieser Trennung ist mir zwar nicht klar, aber Du wirst Deine Gründe haben. Die zusätzlichen Kontoführungsgebühren musst Du aber bei fast allen Banken einkalkulieren.
Ja, ich würde sagen Du hast bei drei Banken keine Unterkonten! Was soll das denn sein? Ein Konto unterm anderen? Was ist dann das „Oberkonto“? Ich behaupte, Du nutzt die Konten als „Unterkonto“, aber jedes einzelne ist für sich ein eigenständiges Konto. Oder fallen alle „Unterkonten“ automatisch weg, wenn Du das „Oberkonto“ auflöst? Dann würde ich nochmal drüber nachdenken.
Ernsthaft: Ich kann bei meiner Bank beliebig viele Girokonten eröffnen. Warum auch nicht? Ich habe sogar deren vier. Ich habe darüber hinaus auch weitere Konten, wie z.B. Tagegeld, Sparbuch, u.s.w. Aber keines ist ein „Unterkonto“. Jedes ist von Rechts wegen ein eigenständiges Konto und in keiner Weise vom anderen rechtlich abhängig.
Lasse mich gerne belehren, aber dieser Begriff „Unterkonto“ besagt einfach nichts. Ist eben nur ein Begriff. Rechtlich bedeutungslos würde ich sagen.
fallen alle „Unterkonten“
automatisch weg, wenn Du das „Oberkonto“ auflöst?
Ja.
Dann würde ich nochmal drüber nachdenken.
Gute Idee.
Die Veranstaltung hier heißt übrigens wer-weiss-was und nicht wer-behauptet-dinge-von-denen-er-nicht-so-wirklich-genau-was-weiss-und-anderen-unterstellt-sie-hätten-keine-ahnung.
Ein Kunde kann sich ein Girokonto einrichten und auch noch weitere. Den Begriff des Unterkonto gibt es nur umgangssprachlich. Ein Fachbegiff aus der Bank ist das nicht, zumindest nicht in der Bank, in der ich seit 30 Jahren arbeite…
Jedes Konto steht für sich alleine. Wenn eines aufgelöst wird, bleiben die anderen bestehen. Warum auch nicht?
Hallo,
bei der Advance-Bank gab es das definitiv - hatte ich selbst, nur gibt es die schon lang nicht mehr. Man konnte sich mehrere Unterkonten einrichten. Für Zinsen und Dispo wurde nur der Saldo aus allen herangezogen. Die (damals noch) EC-Karte war aber immer auf das Hauptkonto bezogen.
Ebenso hatte die 1822 ein entsprechendes Angebot (hier mit der Suche gefunden).
Bei einigen Banken habe ich Konten für Hausverwalter gefunden, die ähnlich funktionieren könnten (kann da ein Banker was dazu sagen?). Da sehe ich auch einen Sinn dahinter, weil er einen Teil seiner Arbeit von der Bank erledigen lassen kann.
Für Privatleute empfiehlt es sich wohl das mit einer Tabellenkalkulation zu simulieren, wen man keine neuen Konten eröffnen will.
Eine automatische Löschung dieser Auflösung wenn dass 009
gelöscht würde hätte dies aber nie bedeutet.
die Löschung eines Unterkontos muß nicht zur Löschung der Stammnummer führen, umgekehrt kann dies durchaus der Fall sein, je nachdem, wie die jeweilige Bank dies handhabt.
Ich meine schon dass man zwar umgamgssprachlch oft vom
Unterkonto redet, dies aber letztendlich separate Konten sind-
auch rechtlich gesehen.
Nun, „rechtlich gesehen“ hängt davon ab, aus welchem rechtlichen Blickwinkel man die Sache betrachtet. Vertraglich z.B. kann die Bank vereinbaren, daß Unterkonten halt nur zusammen mit dem Hauptkonto geführt werden. Rechtlich gesehen kann der Begriff separat da eben schnell mal seine Grenzen haben.
Und wenn du das anders siehst hätte ich gerne einen Beleg
Meine Kontoauszüge und Vertragsbedingungen schicke ich dir bei Gelegenheit per Post zu