Wie gehe ich am besten bei Inkassoforderungen vor?

Hallo,

habe leider verbummelt eine Rechung für Telefongebühren zu bezahlen, die nicht über die Telekom liefen.
Der Betrag belief sich über 4 Euro. Die Inkassofirma schlug Mahn- und Inkassokosten drauf und nun beläuft sich die Forderung über 35 Euro. Wie soll ich am besten vorgehen?
Gar nicht reagieren oder Vergleich anbieten?

Hallo,
am besten wär natürlich, die berechtigte Forderung schnellstmöglich zu bezahlen. Kannst du das nicht in einem Betrag, dann schlage eine Ratenzahlung vor. Lass es nicht anstehen, die Kosten steigen nur unnötig.
Gar nicht reagieren? Da folgen Mahnbescheid, eventuell Kontopfändung oder Zwangsvollstreckung. Wieso Vergleich anbieten? Du bist der Verursacher, jetzt steh dafür grade.

Leider nicht mein Fachgebiet, sorry

Hallo,

bitte stelle mal die genauen Einzelpositionen auf, wie sich die €35 zusammensetzen, nur dann kann ich sinnvoll antworten.

VG
nch

Hallo Weißnix0815,

mir fehlen noch ein paar Informationen: Hast Du eine Mahnung über die 4 € erhalten? Oder ist gleich das Inkassobüro gekommen?

Grundsätzlich solltest Du erst einmal die ausstehenden 4€ bezahlen. Eine Mahnung schreibt das Gesetz nicht zwingend vor. Allerdings kannst Du innerhalb von 30 Tagen die Forderung begleichen. Weiß ja nicht, wie alt die Forderung nach den 4€ ist.

Allerdings kann ein Gläubiger natürlich seinen Anspruch auf Zahlung durch ein Inkassobüro durchführen lassen. Du als Schuldner musst dann leider die Kosten dafür tragen.

MFG
Christofer

Die Hauptforderung beträgt 3,97 Euro. Hinzu kommen 3,00 Euro Mahnspesen, 0,02 Euro Zinsen und 30,00 Euro Inkassokosten

ok, das ist zwar aufgrund der geringen Hauptforderung der Telefonrechnung wirklich ärgerlich, aber leider nicht beanstanden, wenn die Forderung berechtigt ist und Du in Verzug bist.

Da Du selber schreibst, dass Du die Rechnung ‚verbummelt‘ hast, gehe ich davon aus, dass die Forderung rechtens ist. Frage ist, bist Du, und ggf. wie lange bist Du in Verzug? Wann hast Du die Rechnung bekommen und wann war sie fällig. Aufgrund der geringen Verzugszinsen scheint das nicht allzulang zu sein.

Die Höhe der Kosten für Mahnspesen und Inkasso sind angemessen. Auch wenn Inkassounternehmen nicht dem Rechtsanwaltsvergütungsgestz unterliegen, so muss sich deren Forderung in vergleichbarem Rahmen befinden. Konkret heißt das, wenn Du nicht zahlst, dann kann das Telefonunternehmen einen Rechtsanwalt oder eben ein Inkasso beauftragen oder selbst das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

In allen Fällen liegst Du bei ca. € 30 oder höher, daher ist das Inkasso in Deinem konkreten Fall nicht unverhältnismäßig hoch und akzeptabel.

Zu Deiner konkreten Frage, wie Du vorgehen solltest:

  1. Gar nicht: auf keinen Fall, dann wird es teurer!
  2. Vergleich anbieten: kannst Du versuchen, werden die sich aber nicht drauf einlassen und es gibt auch nicht wirklick einen Grund dafür.

Empfehlung: Ich würde in dem Fall einfach zahlen, der Gesamtbetrag ist ärgerlich, aber nicht wirklich einen weiteren Streit wert, der Dich ggf. Zeit, Nerven und Geld kostet.

Alternative: Zahle dem Telefonunternehmen die Hauptforderung nebst Zinsen und Mahngebühren OHNE Inkasso. Ob die dann die Nebenforderung der Inkassokosten einklagen, ist fraglich und könnte klappen. Da aber aus deren Sicht die Inkassokosten das Siebenfache der Hauptforderung sind, bin ich nicht sicher, ob sie drauf verzichten. Im Endeffekt sind es aber auch für die nur €30. Risiko: Zu zahlst am Ende (deutlich) mehr, weil sie die Inkassokosten nachträglich als Schadensersatz einklagen.

Du entscheidest, alle wichtigen Inhalten kennst Du jetzt.
Viel Erfolg
nch

Die Hauptforderung beträgt 3,97 Euro. Hinzu kommen 3,00 Euro
Mahnspesen, 0,02 Euro Zinsen und 30,00 Euro Inkassokosten

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Hat mir auf jeden Fall weitergeholfen

MFG
Weißnix0815

Einfach den betrag ohne inkasso an den Gläubigr direkt überweisen. und fertig. Das inkaso wir zwar mit den fürchterlichsten Drohungen aufwarten, aber die gehörren in den Papierkorb

Hallo, zahlen denn warum sollte d. Gläubiger sich auf einen Vergleich einlassen?

Beste Grüss Horst

Hallo Weißnix0815,

garnicht zu reagieren ist immer falsch. Anrufen und aushandeln, meist lassen die sich auf etwas ein, hauptsache Sie reagieren.

Gar nicht reagieren hat Sie erst in die Situation gebracht. Bei berechtigten Forderungen wird das immer teuer.

Ob die Zusatzkosten gerechtfertigt sind, hängt davon ab, wieviel Aufwand dem Gläubiger bislang zur Durchsetzung seiner Forderung entstanden ist.
Wenn Sie bereits mehrfach gemahnt wurden, ist der Betrag ok.

Die Höhe der Mahnkosten muss nicht in einem festen Verhältnis zu der Forderung stehen. Massgebilich ist allein der Aufwand, also Porto und Verwaltungskosten. das können schnell 10-15 Euro pro Mann Vorgang sein.

Hi,
auf jeden Fall reagieren! Wenn du nicht reagierst hast du schnell einen gerichtl. Mahnbescheid und der ist dann nochmal so teuer.
Schau dir den MB an was die so an Kosten aufrufen z.B. für Adressrechereche oder so. Da sind die teilweise sehr kreativ.Dann würde ich anrufen und was anbieten z.B. mit den Worten " Wenn wir uns auf 15€ einigen, dann überweis ich heute noch. Was dir passieren kann ist das die ablehnen, dann kannst du es so machen wie in diesem Link:
http://www.gutefrage.net/frage/viel-zu-hohe-inkasso-…
Viel Erfolg
Gruß
dr.mo
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung

Soweit ich weiß hat man 30 Tage nach Rechnungseingang Zeit diese zu begleichen. Danach ist man im Verzug und muss auch die Verzugskosten zahlen. Die Mahnungskosten befinden sich häufig in dem Bereich zwischen 4 und 30€.

Hallo,
habe leider verbummelt eine Rechung für Telefongebühren zu

bezahlen, die nicht über die Telekom liefen.
Der Betrag belief sich über 4 Euro. Die Inkassofirma schlug
Mahn- und Inkassokosten drauf und nun beläuft sich die
Forderung über 35 Euro. Wie soll ich am besten vorgehen?
Gar nicht reagieren oder Vergleich anbieten?

Hallo
wenn die Forderung berechtigt ist - und das können nur Sie wissen, in Ermangelung genaueren Sachverhaltes- würde ich unverzüglich (das ist ohne schuldhaftes Verzögern)einen Vergleich starten. Vielleicht kann man noch mildernde Umstände anführen, um den Betrag so klein wie möglich zu halten.
Evtl. hilft es auch sich mit der Leitung der Finanzbuchhaltung kurzzuschließen und den Sachverhalt zu besprechen. Dabei könnte man auch schon die 4,-€ vorab überweisen, vielleicht lässt sich so die Sache auf sich beruhen, je nachdem was alles sonst noch schon angelaufen ist.

Komme aus der Inkassobranche

Die Gebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

Überweise 4 € plus 2,50 unangekündigt und zweckgebunden ( nur Hauptforderung ) direkt an den Gläubiger (nicht ans Inkassobüro)

warte auf das kommende Inkassoschreiben und weise die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB 174 schriftlich zurück und setze das Inkassobüro im selben Schreiben darübr in Kenntnis das es keinne offene Forderung Ihres vermeintlichen Auftraggebers gegen Dich gibt - Untersage die Weitergabe Deiner daten gem BDSG sowie die telefonisch Kontaktaufnahme

2 bis 3 Briefe kommen aber trotzdem meistens

Hier noch einige aktuelle gerichtsurteile

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-ink…

Hallo,
dies ist ein rechtliches Thema bei dem ich mich nicht auskenne.

Ich weiss nicht wie alt die Rechnung schon ist und ob Du überhaupt vom Telefonanbieter zunächst gemahnt wurdest.
Aber da ich den Aufschlag -echt- für wucher halte, würde ich persönlich wie folgt vorgehen.

Ich würde den Betrag überweisen mit dem Hinweis, dass aus unerklärlichen Gründen die Rechnung erst jetzt eingegangen wäre.
Dem -Wucher- Incassounternehmen würde ich eine e-mail schreiben (e-mail-adresse meinst im Impressum), dass die Rechnung längst beglichen sei und Du damit die Mahnung des Unternehmens als gegenstandslos betrachtest.
Auch könntest Du ansonsten noch einen Termin bei der Verbraucherzentrale vereinbaren.
Besser nicht die Hotline, die halte ich auch bei der Verbraucherzentrale (die schließlich staatlich gesponsert bzw. von unseren Steuergeldern getragen wird) einfach unverschämt hoch.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.

Ehrlich?
bei 35 EUR würde ich das als Lehrgeld abschreib en und sehen, dass ich keine Rechnungen mehr verbummel.
(und die Mahnung auch nicht)

Hallo,
wenn Sie nicht reagieren wird es irgendwann einen sogenannten Titel mit Pfändung geben. Ich würde mit dem Inkassobüro ein Gespräch zu Regelung suchen.
Ich hoffe ich konnte helfen