Wie gehe ich am besten vor?

Liebe/-r Experte/-in, im Jahr 1983 habe ich von einer städtischen Baugesellschaft eine ETW gekauft, gelegen an einer Strasse, die täglich von ca. 16.000 KFZ durchfahren wird.

Von Anfang an war es mir wichtig, diurch geeignete Spezialfenster vor Strassenlärm geschützt zu sein.

Der Verkäufer wies auf die Baubeschreibung hin, wonach „alle Fenster zur Stassenseite mit PHONSTOP-Fenstern“ ausgestattet würden.

Wenige Wochen nach Einzug schon stand für mich fest, das meine 2 ROTO-Wohndachfenster-Flügel nicht mit PHONSTOP-Verglasung ausgestattet waren. Nach meinem Reklamieren wurden sie sehr rasch ausgetauscht.

Ca. 20 Jahre danach wurden die anderen Wohnungen zur Strassenseite und das Treppenhaus reklamiert als nicht mit PHONSTOP ausgestattet. Die Bewohner wechseln sehr oft darum, die erzielbare Miete ist entsprchend minder und bei Neueinzug wird erst mal mieder Lärm erzeugt durch Transport der Einrichtungen, durch das Sanieren und tagelange Bohren mit dem Schlagbohrer.

Der Hausverwalter war zu dem Zeitpunkt dieselbe städtische Gesellschaft, die auch Bauherr war. Es wurde angeblich „geklärt“, dass die Wohnungen korrekt mit PHONSTOP ausgestattet seinen und die Miteigentümer (meist technisch „untelbichet“) haben das geschluckt. Es fiel die Bemerkung, gewisse Baumängel seien bis zu 30 Jahre reklamierbar.

Nun wurde die städtische Baugesellschaft verkauft an die GAGFAH, und diese hat vor Jahren die Hausverwaltung gekündigt.

Ich habe noch einmal wieder die Fensterbesschaffenheit mit einem optischen Glasdickenmesser überprüft: 4 mm Glas, 14mm Luftspalt, 4mm Glas. Genauso wie die Gartenseite ohne Verkehrslärm.

Meine Frage: Wie gehe ich am geschicktesten vor? Gehe ich zu einem Rechtsanwalt, dann habe ich am nächsten Tag eine Vorschussforderung im Briefkasten.

Wenn aber alle geschädigt sind, dann kann ich doch nicht alleine so einen Kampf anfangen? Zumal einige Mitbewohner nach Art einer Religion glauen w o l l e n, dass sie nicht betrogen worden sind?

Kann/muss sich die Hausverwaltung, die Sonderaufgaben gemäss Vertrag extra berechnen kann, die Interessen vertreten?

Ich mag das so nicht durchgehen lassen. Auch darum nicht, weil vor 10 Jahren im Protokoll mit Erwähnung meines Namens geschrieben wurde, ich hätte mich geirrt.

Noch etwas: Die ersten beiden Beiräte haben sehr gut mit der Baugesellschaft zusammengearbeitet. Nach der Reklamation schlug einer in Komplizenschaft mit dem Verwalter D. während einer Eigentümerversammlung vor, einen Leerraum im Dachgeschoss über meiner ETW mit einer Tischtennisplatte auszurüsten zur allgemeinen Verwendung durch alle Bewohner. Die beiden schauten ganz auffällig unauffällig, ob ich die Warnung verstanden hatte.

Wer kann mir einen Tip geben, wie ich vorgehen kann?

leider habe ich hier keine Idee - der Sachverhalt ist sehr schwierig.

Mit freundlichen Grüßen

Angermüller - Hausverwaltung

…genau: hier kann nur ein Rechtsbeistand weiter helfen.