Unser Vermieter hat uns Anfang Juli die Nebenkostenabrechnung der letzten drei Jahre geschickt ( 1500 €) und eine Frist bis Ende Juli gesetzt. In der Zwischenzeit waren wir beim Mieterschutzbund und haben die Abrechnung genauer angeschaut, so ist ein Teil der Forderung bereits verjährt usw. Als wir dies dem Vermieter telefonisch mitteilten wurde er ziemlich wütend…
Jetzt hat uns am 12. August eine Außergewöhnlliche Kündigung aufgrund von Mietschulden ( die Nebenkosten ) erhalten. Wir sollen die Wohnung zum Ende des Monats verlassen. Leider ist beim Mieterschutzbund erst übernächste Woche ein Termin frei. Wie gehen wir am besten vor? Müssen wir die Kündigung ernstnehmen bzw. so kurzfristig?
Schriftlich und per Einschrieben oder Übergabe des Schreibens mit Zeugen an den Vermieter, Widerspruch gegen die Kündigung und die Betriebskostenabrechnung einlegen mit dem Hinweis, das die Angelegenheit zur weiteren Klärung einem Anwalt bzw. dem Mieterschutzbund übergeben wird.
Unbedingt sofort einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 4 Wochen machen, damit die Frist eingehalten wird.
Nicht vergessen pünktlich weiterhin Miete zahlen.
Viel Erfolg
Liebe/-r Experte/-in,
ich nehme an, dass Sie der Nebenkostenabrechnung schriftlich widersprochen haben und den nicht strittigen Anteil bereits bezahlten.
Wenn das geschehen ist, dann bestehen keine Rückstände und eine außerordentliche Kündigung ist nicht wirksam.
Wenn man aber so ***mlich war und lediglich mit dem Vermieter telefoniert hat, dann sollte man nun schriftlich, per Einschreiben,
- gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch
- gegen die Kündigung Widerspruch einlegen
Zudem sollte man den Teil der Abrechnung, der korrekt ist, zügig überweisen.
Eine Kündigung muß man immer ernstnehmen. Diese fristlose Kündigung wird wohl kaum Bestand haben, so kurzfristig schon gar nicht. Bei solchen Sachen hilft eine Telefon nicht weiter!!! Hier muss man schriftlich antworten. Widerspruch per Einschreiben (Einwurf oder persönlich) einlegen. Soll doch der Vermieter klagen, einen Rechtsgrund hat er eh nicht.
Wegen Verstoss gegen FAQ:1129 (in Rechtsbrettern keine Fragen/Antworten in ich-/wir-Form) kann die Frage nicht beantwortet werden.
Hallo,
Die Kündigung ist in der tat außergewöhnlich… außerordentlich kündigen kann der vm nur, wenn ihr im Zahlungsverzug seid. Ihr seid aber zurzeit ja erst mal in der Klärung… daher: nerven behalten, Höflichkeit walten lassen und zahlunsgbereitschaft signalisieren und dokumentieren, sobald geklärt ist, in welcher höhe berechtigte Forderungen offen sind. Die müsst ihr dann natürlich auch in einer angemessenen Frist nachzahlen, klar.
Viele grüße,
Mannheim13
Hallo,
was haben Sie denn für einen Vermieter?! Der kann natürlich nicht fristlos kündigen. Widersprechen Sie der Kündigung sicherheitshalber schriftlich und nachweisbar. Auch können Sie die Nebenkosten für das letzte Jahr nach Prüfung schon mal überweisen, um den guten Willen zu zeigen. Sonst können und brauchen Sie erst mal nichts tun. Bleiben Sie ruhig und warten Sie ab. Der Vermieter müsste Sie rausklagen und damit kommt er nicht durch und dauert auch. Zwischenzeitlich wird der Mieterschutzbund die Sache klären, oder der Vermieter wird vernünftig.
Grüße von
Helmut
Ihr müsst euch keine gedanken machen - der kann aus diesem grund überhaupt nicht kündigen. Er muss sich schließlich an die gesetze halten und wenn nun mal seine Abrechnungen verjährt sind, kann er sie nicht mehr fordern und dementsprechend habt ihr auch keine „Mietschulden“. Bis zum nächsten Termin beim Mieterverein würde ich euch empfehlen, schriftlich der Kündigung zu widersprechen und das per Einschreiben an den Vermieter schicken. als Grund würde ich schreiben, es gibt keinerlei rechtliche Grundlagen, eine Kündigung auszusprechen , deshalb bleibt ihr weiterhin wohnen. Der Mieterverein wird euch dann die nächsten chritte sagen bzw. an den Vermieter bestimmt auch ein schreiben schicken. Lg.
Werter Fragesteller!
Die Kündigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben, muss von Ihnen ernst genommen werden.
Inwieweit diese Kündigung rechtmäßig ist, sollte von einem RA, einem guten, in Frage gestellt werden. Fest steht, dass eine Kündigung wegen Streitigkeiten bei Nebenkostenabrechnungen nicht gestattet sind.
dazu kommt noch, dass ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres vorlegen muss. Also für 2012 bis 31.12.2013; für 2011 bis 31.12.2012.
So wie aus Ihrer Anfrage hervorgeht, hat Ihr Vermieter 2 Jahre lang keine Nebenkostenabrechnung vorgelegt.
Damit kann er für zwei Jahre überhaupt keine Nebenkostenbei Ihnen eintreiben!
Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben, zumindest was die Argumentation angeht.
Ihnen bleibt nur eine Klage gegen diese Kündigung. Das geht nur mit einem RA (siehe oben).
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.
Hallo,
Kündigung wäre erst ab zwei vollen Monatsmieten die fehlen möglich.
Habt Ihr das Thema Nebenkosten schriftlich erwidert?
Würde schriftlich mitteilen das die Kündigung unwirksam ist sowie die nicht beglichenen Zahlungen nicht rechtens sind.
Gruß
Hallo,
keine Sorge, die Kündigung ist unrechtmäßig.
Sofort schriftlich Widerspruch einlegen und einen Rechtsanwalt einschalten.
Gruß Bukatcho
Hallo hulke,
vorab: Kündigungen sind immer ernst zu nehmen, auch dann, wenn sie unbegründet erscheinen mögen. Ein fristgemäßer Widerspruch mit Einschreiben/Einwurf ist daher unerlässlich!
Zu Fristen der Abrechnung von BK (Betriebskosten) hier schon einmal erste Aussagen. Guckst Du mal hier:
http://www.immonet.de/service/nebenkostenabrechnung…
Demnach kann der Vermieter Zahlungsrückstände z.B. aus 2011 nur bis zum 31.12.2012 anmahnen. Danach ist die Frist für den VERMIETER verjährt, Deine allerdings erst nach drei Jahren, z.B. bei Guthabenansprüchen wegen Überzahlung!
Einer fristlosen Kündigung muss zwingend in Deinem Fall eine Abmahnung des Vermieters vorausgegangen sein. Ist dies nicht der Fall, gilt die Kündigung als rechtsunwirksam!
Um die Kündigung rechtmäßig umgehen zu können, kann man sich auf den §569 Abs. 3 Nr. 2 BGB berufen, der Folgendes besagt:
" Erhalten Sie als Vermieter bis zum Ablauf von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage Ihre ausstehende Miete in voller Höhe, ist die Kündigung unwirksam und Ihr Mieter kann in der Wohnung bleiben"
Somit kämen also entstandene „Schulden“. erst ab dem 01 01 .2012 infrage, die der Vermieter neu berechnen muss. Für die Jahre 2011 und 2010 sind seine Ansprüche verjährt!
Ich empfehle Dir daher dringend, die Kosten der Nachzahlung von 2012 sofort unter Vorbehalt zu zahlen, gleichzeitig einen Widerspruch zur unberechtigten Kündigung zu machen. Damit bist Du aus der Klemme. Wenn der Vermieter Dich trotzdem raushaben will, muss er eine Räumungsklage anstrengen, der Du widerum widersprechen kannst. Die Klage des VM wird keinen Erfolg haben, weil er nicht begründen konnte, weshalb die NK -Berechnung erst so spät kam. Fristüberschreitungen gibt es nämlich nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, die der Vermieter nicht selbst zu vertreten hat. Und das muss er beweisen!
Fazit: SOFORT Widerspruch (nachweisbar) einreichen und begründen. Anschließend den Termin beim Mieterschutzbund wahrnehmen und weiteres Vorgehen mit denen besprechen.
Rechtlicher Hinweis:
Ich betone ausdrücklich, dass ich kein Rechtsanwalt und deshalb auch nicht berechtigt bin, Rechtsauskünfte zu erteilen. Ich gebe hier nur unentgeltlich meine eigenen Erfahrungen und Recherchen wider. Für evtl. ungewollt falsche Aussagen kann ich darum auch nicht haftbar gemacht werden.
Hallo hulke
Also, ich kenne das so, dss jedes Jahr eine solche Abrechnung kommt. Wenn der Vermieter das verschlafen hat, dann kann das doch nicht euer Problem sein. Meiner Meinung nach muss er euch genügend Zeit geben den Betrag zu zahlen und keine Frist setzen…es ist ja schließlich nicht eure Schuld das er euch eine Gesamtrechnung von drei Jahren bringt. Eine Frechheit ist das…echt…
LG
Hallo,
angebliche Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen rechtfertigen keine fristlose Kündigung.
Hinzu kommt vorliegend der Umstand, dass wohl zumindest die ersten beiden - die beiden ältesten - Nebenkostenabrechnungen verspätet erfolgt sind, da innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums über die Nebenkosten abzurechnen ist. (Beispiel: Über die Nebenkosten aus dem Jahr 2010 ist bis spätestens 31.12.2011 abzurechnen).
Ich empfehle auf die fristlose Kündigung nicht zu reagieren bzw. sie schlicht als unbegründet zurück zu weisen.
Wenn der VM meint die Kündigung durchsetzen zu müssen, so muß er Räumungsklage vor dem Amtsgericht einlegen. Ohne ein entsprechendes Räumungsurteil kann grundsätzlich keine Räumung erfolgen.
Aber wie gesagt: Die Kündigung halte ich für unbegründet, so dass auch kein Räumungsurteil ergehen dürfte.
Gruß
Sebastian
Du musst gar nichts machen. Wie du schon oben geschrieben hast, ist ein Teil der Forderung verjährt. Also ist das erledigt. Du kannst ja nichts dafür, wenn dir dein Vermieter keine Abrechnung zusendet. Er kann dich auch nicht fristlos kündigen, es besteht ja kein Grund.
Also macht euch nicht verrückt. Nehmt den Termin beim Mieterschutzbund wahr und lasst den Mieterschutzbund einen netten Brief an eueren Vermieter schreiben.
In so einem Fall würde ich der Außerordentlichen Kündigung sofort schriftlich widersprechen (Einschreiben gegen Rückschein) und einen Anwalt aufsuchen.
Es liegen in dem Sinne ja keine Mietschulden vor, sondern der Vermieter hat in der NK-Erklärung Dinge angesetzt, die bereits verjährt sind und somit von ihnen nicht mehr gezahlt werden müssen. Es wäre auch in diesem Fall sehr sinnvoll gewesen, der Abrechnung schriftlich zu widersprechen.
Guten Morgen - kloppen Sie die Kündigung in die Tonne.
Es ist so: Nebenkosten dürfen seitens des Vermieters immer bis Ende des Folgejahres berechnet werden. Er hat also einen Anspruch auf die Nebenkosten aus 2011 bis zum Ende 31.12.2012 - kommt er danach mit der Abrechnung um die Ecke, hat er Pech gehabt.
Dass er wütend ist, weil sie nicht doof sind, ist verständlich. Aber das rechtfertigt keine Kündigung. Nur - wenn es ein privater Vermieter ist, der vielleicht noch mit ihm Haus oder nahebei wohnt, dürfte das Wohnen für Sie dort nicht mehr so lustig werden. Ich habs selbst durch, ich weiß, wovon ich rede…
Wenn es eben geht, versuchen Sie, ganz in Ruhe mit dem VM zu sprechen. Vielleicht gibt es ja einen Konsens. Wobei ich so eine hohe Nebenkostennachzahlung auch etwas happig finde.
Alles Gute
Michaela