Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
im Rahmen eines Sparvertrags Mai 2007 – April 2008 ist von dem Kapitalertrag Zinsabschlag und Solidaritätszuschlag erhoben worden. Dieses Ergebnis möchte ich in die Einkommensteuererklärung 2008 unterbringen. Geht das, wenn ein Teil des Abzugs dem Steuerjahr 2007 zuzurechnen ist?
Mit freundlichen Grüßen.
Heidi Tempelmann