Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
im Rahmen eines Sparvertrags Mai 2007 – April 2008 ist von dem Kapitalertrag Zinsabschlag und Solidaritätszuschlag erhoben worden. Dieses Ergebnis möchte ich in die Einkommensteuererklärung 2008 unterbringen. Geht das, wenn ein Teil des Abzugs dem Steuerjahr 2007 zuzurechnen ist?
Mit freundlichen Grüßen.
Heidi Tempelmann
Hallo
bin leider kein Steuerexperte daher kann ich nicht helfen.
Hallo Lieber Nicht-Experte 
Erst mal ein frohes Neues Jahr
Grundsätzlich gilt, dass bei der Steuererklärung der Zeitpunkt der Zahlung gilt und nicht zu welchem Jahr dies gehört. Wenn also die Kapitalsteuer für den gesamten Zeitraum in 2008 einbehalten wurde, dann ist auch für dieses Jahr dies so in die EStE einzutragen.
Grüße
zeichevadda
Hallo,
Betr.: Kap. Ertragsst. 2007/2008
Angefallende Zinsen werden versteuert, wenn Sie ausgezahlt werden.
Bei Zinsen ist also keine Aufteilung mögl.
Gruß
H. Schneider
Sehr geehrte Frau Tempelmann,
Sie erhalten vom Anbieter eine Jahressteuerbescheinigung. Die ausgewiesene Kapitalertragsteuer kann nur im dem Jahr angerechnet werden, für das sie gezahlt wurde. Die Steuer für 2007 kann daher auch nur in der Steuererklärung 2007 abgezogen werden.