Wenn das so einfach wäre mit einen anderen Job.
Na, ja, eben nur bis zum Selbstbehalt zahlen.
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Hallo herzel10,
hier ist es wircklich ratsam eien Familienrechtsanwalt zu nehmen, laut Düsseldorfertabelle ist ein Selbsterhalt von 900,00 € auf jeden Fall richtig bei dem Eikommen das du nachzuweisen hast.
Sorry, aber das solltes du auf jeden Fall mit deinem Rechtsanwalt besprechen.
Da deine Ex-Frau sich querstellt, hat sie selber Schuld.
mfg
Angela06
Hallo
Irgrndwo ist der Unterhalt ja beschlossen worden!
Entweder beim Jugendamt im härtefall vor Gericht!
Ein schreiben ans Jugendamt wäre sicher notwendig mit der Kopie Deiner Verdienstbescheinigung!
Mit der bitte zur neu Berechnung.
Falls es niergendwo beschlossen wurde würde ich mich ans Jugendamt wenden kostet nix und die berechnen Deine neuen Unterhaltszahlungen!
LG Sandy
Hallo, ja das habe ich schon 2 mal beim Jugendamt probiert da habe ich keine Chance
Hay
also das ist ja echt der Hammer dafür gibt es Gesetze!!!
Welche Begründung haben die denn???
LG Sandy
Hay
also das ist ja echt der Hammer dafür gibt es Gesetze!!!
Welche Begründung haben die denn???
LG Sandy
Hallo, ich bekomme immer wieder die Antwort das ich dafür die Einverständnis der Mutter brauch, nur versteh ich nicht warum der Mutter, ich zahle doch Unterhalt also ist mein Verdienst wichtig.
Der selbstbetrag ist unantastbar und steht dir zu… das jugendamt muss in so einem fall eine neuberechnung durchführen und die unterhaltsleistungen kürzen. es kann aber auch dich dazu verpflichten einen nebenjob anzunehmen um zumindest den mindestunterhalt zahlen zu können
Geh zum Anwalt für familienrecht wenn du zu wenig geld hast kannst du dir beim amtsgericht ein beratungsschein holen der kostet 10 euro dir müssen 9 euro blieiben ein nebenjob kann nur verlangt werden wenn du nicht vollschichtig u 40 h arbeitetst ansonsten muss dir zeit bleiben zu umgang mit deinen kindern und deinen haushalt zu regeln das gilt wenn du alleine lebst wenn du mit partnerin lebst wird das greicht versuchendein selbstbehalt zu drücken das kann nur das gericht kein jugendamt wenn du auf das jugendamt geht unterschreibe nicht auf keinen fall eine urkunde!!
Geh zum Anwalt für familienrecht wenn du zu wenig geld hast kannst du dir beim amtsgericht ein beratungsschein holen der kostet 10 euro dir müssen 900 euro blieiben ein nebenjob kann nur verlangt werden wenn du nicht vollschichtig u 40 h arbeitetst ansonsten muss dir zeit bleiben zu umgang mit deinen kindern und deinen haushalt zu regeln das gilt wenn du alleine lebst wenn du mit partnerin lebst wird das greicht versuchendein selbstbehalt zu drücken das kann nur das gericht kein jugendamt wenn du auf das jugendamt geht unterschreibe nicht auf keinen fall eine urkunde!!
Hallo, zunächst ist immer die Frage nach einem vollstreckbaren Titel über die bisherige Summe( Urteil/Urkunde/Vergleich).
Dieser Titel muss dann reduziert werden, damit eine
Vollstreckung betrieben werden kann.
1.Antrag auf Stundung an den gesetzlichen Vertreter/
Mutter oder Jugendamt als Beistand.
2. Wenn 1. nicht möglich, Herabsetzungsantrag -per Einschreiben an KM/JA -Belege beifügen.
Wird dem nicht ensprochen, gerichtliches Verfahren beantragen.
Nebenbei: Ein Jugendamt ist eine Instution zur Unterstützung unterhaltsberechtigter Kinder.
Die Beratung und Unterstützung Unterhaltspflichtiger
ist rechtlich nicht zulässig.