Das Kindergeld kann auch nach Vollendung des 18. Lebensjahrs erhalten werden, wenn das Kind in der Ausbildung ist und keinen höheren eigenen Verdienst hat. (Grenze im Steuergesetz). Die Beantragung läuft über die gleiche Stelle wie unter 18. Msit bekommen Sie von dieser Stelle eine Mitteilung. Das Kind kann auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden. bei auswärtiger Unterbringung gibt es zusätzliche Freibeträge.
jeder Jugendliche und junge Erwachsene bis 22 Jahren erhalten solange Kindergeld, bis die !!erste!! Ausbildung beendet ist. Am Tag der bestandenen Abschlußprüfung ist Schluß.
Die Tochter Ihrer Freundin sollte schnellst möglich auf die Kindergeldkasse beim örtlichen Arbeitsamt gehen und einen Antrag stellen. Dem Antrag ist der Ausbildungsvertrag und eine Ausbildungsbescheinigung des Arbeitgebers in Kopie beizulegen. Sollte das Mädchen eine schulische Ausbildung machen, so muss die Schule ihr das bestätigen.
Je eher das Mädchen den Antrag stellt um so schneller bekommt sie das erste Geld. Die Bearbeitungszeiten sind lang!
Schöne Grüße
Sprenzpeffer
Hallo,
man kann das Kindergeld bis zu einem Alter von 28 Jahren bekommen.
Meine Nichte ist in einer Ausbildung, bei der sie nur eine sehr niedrige Ausbildungsvergütung bekommt.
Meine Schwester ist daraufhin mit ihr zum Jugendamt gegangen um das Kindergeld zu beantragen.
Wichtig scheint zu sein, daß es nur der ehemalige Erziehungsberechtigte beantragen kann!
Konkrete Tipps kann ich dir leider nicht geben.
Gruß