Wie geht eine Kabel TV Kündigung technisch vonstatten?

Hallo.

Es gibt lt. SuFu verschiedene Unterforen zum Thema Kabel TV kündigen. Ich versuch`s mal mit diesem. 3 Familien Haus. Die oberen Mietparteien sind schon vor Jahren auf Schüssel umgestiegen. Mein Vater ist seit 3 Monaten im Seniorenheim und hat TV per Kabel geguckt. Ich soll nun den Kabel Vertrag kündigen. Wie geht sowas eigentlich technisch vonstatten? Die Kabel liegen alle im Keller und wurden per Fußboden- oder Wandbohrungen in die darüber liegende Wohnung geleitet. Kommt da jemand vom Kabelanbieter und verplompt irgendeine Hardware-Komponte, legt sozusagen das Kabel TV still, oder geschieht das per Fernabschaltung? Falls ersteres, muss ich terminlich einiges regeln, damit ich vor Ort bin, oder evt. einen der Mieter bitten, dem Techniker Zugang zu diesem Kellerraum zu ermöglichen. Klar könnte ich auch den Anbieter direkt anrufen, doch die eine oder andere negative Erfahrung mit dem Service in jüngster Vergangenheit lässt mich erst mal diesen Weg wählen.

Gruß

Hallo,

die Trennung erfolgt physikalisch, das heißt, der Hausanschluss wird abgeklemmt.

Und ja, dazu müsstest du dann entsprechend den Zugang gewähren.

Gruß,
Steve

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Hallo.

Danke. Thema durch, so schnell kann das manchmal geh`n. :slightly_smiling_face:

Gruß, warsteiner

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In der Praxis kann das, je nach Veranstalter, etliche Monate dauern. Das machen die mal mit, wenn die sowieso in der Gegend sind. Deswegen fährt keiner extra raus.

Hier im Ort waren die Anschlüsse bis zu 2 Jahren nach der wirksamen Kündigung noch heiß.

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Okay, dann können wir nur noch der Dinge harren, die da kommen. Den Kabelanschluss braucht eh keiner mehr und was eine kurzfristige Terminankündigung zwecks Abschaltung betrifft, einer der Mieter ist immer vor Ort. Sollte also kein Problem geben.

Mit der Hardwarerückgabe tat sich Unitymedia schwer (Vorgänger von Vodafone in Hessen): man musste erst ein spezielles Formular im Kundencenter holen, dieses ausfüllen und zurückgeben und auf Aufforderung die Hardware einsenden (nicht eigenmächtig ans Fullfilmentcenter schicken oder im Kundencenter abgeben).

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Wenn ich mich Recht entsinne gab es zu der Praxis mal ein Urteil, in dem es dem Unternehmen untersagt wurde, weil es geeignet ist, den Kunden von seiner Kündigung abzuhalten bzw. ihn eine überteuerte Rechnung zuzusenden, weil er den Antrag nicht fristgerecht gestellt hatte.

Der Fall liegt tatsächlich schon ein paar Jahre zurück. Wie gesagt: noch unter Unitymedia.

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